Auf den sogenannten klassischen Enkeltrick fallen ältere Menschen immer wieder herein. Der Täter gibt sich am Telefon als Enkel aus, der dringend Geld benötigt. Er schickt einen Freund vorbei, um das Geld – meist eine größere Summe – abzuholen. Die Polizei warnt dringend davor, Bargeld an Fremde auszuzahlen oder gar persönliche Daten herauszugeben. Lassen Sie sich am Telefon nie auf Spiele wie „Rate mal, wer da spricht“ ein, sondern fragen Sie immer konkret nach, mit wem Sie es zu tun haben. Wer unsicher ist, sollte das Telefonat beenden und sich im Zweifel an die Polizei wenden.
Post vom BKA
Eine weitere Masche: Briefe, die aufgrund ihrer Aufmachung scheinbar vom Bundeskriminalamt (BKA) stammen. Diese Schreiben machen auf den ersten Blick einen seriösen Eindruck und informieren über Wohnungseinbrüche organisierter Banden in der unmittelbaren Nachbarschaft. Für weitere Informationen solle man eine BKA-Telefonnummer anrufen. Doch das BKA würde sich niemals unaufgefordert mit einem solchen Brief an die Bürger persönlich wenden.
Hinter der angeblichen BKA-Nummer verbergen sich Betrüger in Call-Centern im Ausland. Rufen die Opfer an, werden sie in ein Gespräch verwickelt, in dem die Täter raten, ihr Vermögen vor den Einbrechern zu sichern und Schmuck, Bargeld und Wertgegenstände außerhalb ihrer Wohnungen oder Häuser zu deponieren, damit BKA-Beamte sie unbemerkt zur Vermögenssicherung abholen und aufbewahren können. War die Masche erfolgreich, folgt ein weiterer Anruf mit der Aufforderung, sich zum eigenen Schutz in Sicherheit zu bringen und Wohnungen oder Häuser für einen bestimmten Zeitraum zu verlassen. Die Abwesenheit der Opfer wird dann für Wohnungseinbrüche genutzt.
Die Ja-Masche am Telefon
Vorsicht, wenn jemand am Telefon Fragen stellt, die Sie nur mit „Ja“ beantworten können wie: „Können Sie mich hören“ oder „Sind Sie Herr Müller“. Oder auch: „Geht es für Sie in Ordnung, wenn das Gespräch elektronisch mitgeschnitten wird? Nur zur Qualitätssicherung! Das machen wir immer so. Ja?“ Das Problem: Der Mitschnitt wird so manipuliert, dass es sich anhört, als sei ein Vertrag abgeschlossen oder eine teure Bestellung aufgegeben worden, für die gezahlt werden soll. Wenn das Opfer nicht zahlt, drohen Betrüger, ein Inkasso-Büro einzuschalten. Das sorgt im schlimmsten Fall sogar für einen negativen Schufa-Eintrag.
Eine Forderung aufgrund einer zusammengeschnittenen Aufnahme entbehrt jeder rechtlichen Grundlage – Opfer sollten die Rechnung nicht zahlen, dafür Anzeige bei der Polizei erstatten und Datum und Uhrzeit der Anrufe sowie die angezeigten Rufnummern angeben.
Weitere Betrugsmaschen
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Der Trick mit dem Wasserglas
Ein weiterer beliebter Trick: Jemand gibt vor, beim Nachbarn etwas abgeben zu wollen und bittet um einen Zettel, um eine wichtige Nachricht zu hinterlassen. Um den Zettel zu holen, muss das Opfer in die Küche und der Täter folgt in die Wohnung. Während die Tür weiterhin offen steht, kann ein Komplize die anderen Zimmer durchsuchen. Ähnlich funktioniert die Masche mit dem Wasserglas. Dabei agieren die Täter psychologisch geschickt: Häufig war der freundliche junge Mann kurz zuvor beim Tragen der Einkaufstasche behilflich. Wenn er wenige Minuten später an der Haustür um ein Glas Wasser bittet, will man ihn nicht abweisen.
Die Betrüger bauen auf Hilfsbereitschaft und Höflichkeit. Bei älteren Menschen kommt noch hinzu, dass sie häufig allein sind und sich über den Besuch an der Tür freuen. Wenn die Täter erfolgreich waren und Schmuck, Geld oder sonstiges Diebesgut erbeutet haben, ist die Chance sehr gering, die Sachen wiederzubekommen. Dennoch sollten Opfer von Trickbetrügern auf jeden Fall zur Polizei gehen und Anzeige erstatten – das kann auch noch Wochen nach dem Ereignis hilfreich sein. Eine Anzeige kann zumindest helfen, andere vor Schaden zu bewahren.
Misstrauen ist angebracht
Egal ob Polizist, Handwerker oder Gasableser – lassen Sie grundsätzlich niemanden in die Wohnung, den Sie nicht kennen oder der sich nicht vorher schriftlich angekündigt hat. Lassen Sie sich den Dienstausweis zeigen und bitten gegebenenfalls um Rückruf bei der Polizei oder dem Energieversorger, der niemals Mitarbeiter ohne Vorankündigung schickt. Termine mit Handwerkern laufen normalerweise über den Vermieter oder die Hausverwaltung und werden auch rechtzeitig bekannt gegeben. Die Polizei empfiehlt ein sogenanntes Kastenriegelschloss, bei dem sich die Tür nur einen Spalt von zehn Zentimetern öffnen lässt oder eine Türkette.