Die Regelung gilt in allen EU-Staaten sowie Island, Norwegen und Liechtenstein. Auch Großbritannien gehört dazu, solange der Inselstaat noch zur EU gehört. Außerhalb Europas, beispielsweise in der Türkei oder in der Schweiz, können nach wie vor Roaming-Gebühren anfallen. Bei rund 60 Euro greift hier aber ein Kostenairbag: Der Kunde muss über die angefallenen Kosten informiert werden. Ist das technisch nicht möglich, muss der Anbieter den Nutzer bereits bei der Einreise per SMS informieren.
Die Abschaffung der Roaming-Aufschläge in der EU gilt standardmäßig automatisch, sofern der Kunde nicht ausdrücklich eine andere Option gewählt hat. Dies sollte am besten vor Reiseantritt überprüft werden. Viele Anbieter haben die neue Regelung bereits in ihre Verträge eingebaut.
Ausnahmen von der neuen Regelung
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Vorsicht im Nicht-EU-Ausland!
Wer außerhalb der EU unterwegs ist, sollte die Mobilfunkdaten und auch die Mailbox-Weiterleitung abschalten, um nicht von hohen Kosten überrascht zu werden. Bei Smartphones kann man unterscheiden zwischen dem Abschalten in ausländischen Mobilfunknetzen oder dem kompletten Abschalten der mobilen Datennutzung. Außerdem sollte man im Grenzgebiet zu Nicht-EU-Ländern die Netzauswahl auf „manuell“ umstellen. So wird verhindert, dass sich das Telefon ins Netz des Nicht-EU-Auslands einwählt und unbemerkt hohe Kosten verursacht.
Die EU-Regeln gelten nur für terrestrische Mobilfunknetzte. Bordeigene Netze an Kreuzfahrtschiffen gehören nicht dazu. Die Einwahl erfolgt dort in der Regel über einen Satelliten. Die Kosten dafür können explodieren. Auch hier ist es wichtig, die Einstellungen am Gerät entsprechend anzupassen.