„Generell hat jedes Elternteil bei seinem Arbeitgeber den Anspruch auf 36 Monate unbezahlte Elternzeit“, erklärt Familienanwältin Carmen Grebe. Eine Zustimmung des Arbeitgebers ist nicht nötig. Ein Anspruch auf eine Teilzeitstelle besteht bei Betrieben ab 15 Mitarbeitern, wobei das Arbeitsverhältnis seit mindestens sechs Monaten bestehen muss. Wenn das Einkommen eines Ehepaares über einer halben Million liegt, gibt es kein Elterngeld.
Das Basis-Elterngeld wird für die ersten zwölf Monate nach der Geburt gezahlt. Nehmen beide Partner mindestens zwei Monate Elternzeit, kommen zwei Partnermonate dazu, sodass insgesamt 14 Monate gezahlt werden.
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Elterngeld Plus seit 2015
Im Gegensatz zum Basis-Elterngeld, das nur maximal 14 Monate lang bezahlt wird, kann man das Elterngeld Plus bis zu 36 Monate lang beziehen. Diese setzen sich folgendermaßen zusammen: Den Eltern stehen zwei gemeinsame Betreuungsmonate nach der Geburt zu. Hinzu kommen 24 Monate, in denen sie das Elterngeld Plus beziehen können. Zudem hat jedes Elternteil das Recht auf vier Bonusmonate, also insgesamt 8 Monate, in denen sich die Eltern die Betreuung teilen und beide gleichzeitig Teilzeit arbeiten gehen. Zusammen addiert ergibt das eine Elternzeit von 36 Monaten.
Das Elterngeld Plus hat gegenüber dem Basis-Elterngeld einige Vorteile: Eltern, die neben der Betreuung des Kindes Teilzeit arbeiten gehen, können durch das Elterngeld Plus etwas länger und etwas mehr Geld beziehen als beim Basis-Elterngeld. Beispielsweise können die Eltern einzeln oder beide Teilzeit arbeiten gehen, ohne dass ihnen deshalb ein Teil des Elterngeldes abgezogen wird. Die Aufteilung der 36 Elterngeld-Plus-Monate ist völlig flexibel unter den Eltern.
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Elterngeld Plus: Kann oder muss man arbeiten gehen?
Eltern müssen nicht erwerbstätig sein, um Elterngeld Plus beziehen zu können. Wenn die Eltern erwerbstätig sein wollen, können sie während des Elterngeld-Plus-Bezugs in einem von ihnen gewünschten Umfang arbeiten, jedoch maximal 30 Stunden pro Woche – das gilt auch für das Basis-Elterngeld. Den Partnerschaftsbonus erhalten Paare dagegen nur, wenn beide Elternteile zwischen 25 und 30 Wochenstunden erwerbstätig sind.
Steuerklassenwechsel sinnvoll?
Beim Basis-Elterngeld sollte der Elternteil, der die Haupt-Elternzeit nimmt, so früh wie möglich die Steuerklasse wechseln, um mehr Nettoeinkommen vom Bruttoeinkommen zu erhalten. Denn das Basis-Elterngeld beträgt dann circa 65 Prozent vom Einkommen.
Wer genau weiß, dass er Elterngeld Plus beantragen möchte, sollte die Steuerklasse so wechseln, dass beide Gehälter vor der Elterngeldberechnung möglichst angeglichen sind und ein Partner nicht viel weniger verdient. Das wäre ungünstig für die Berechnung des Elterngeld-Plus. Ein Steuerklassen-Wechselantrag sollte spätestens sieben Monate vor der Geburt gestellt werden.Der von Hand unterschriebene Antrag auf Elterngeld kann bei der örtlichen Elterngeldstelle beantragt werden, wenn das Kind auf der Welt ist. Elterngeld kann auch rückwirkend gezahlt werden – allerdings nur rückwirkend für höchstens drei Monate.
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Da es keine entgegenstehende Regelung gibt, wird Elterngeld Plus auch an Hartz IV-Empfänger gezahlt. Das Elterngeld wir dann dem Hartz IV-Satz angepasst.
Auch Alleinerziehende können vom Elterngeld Plus profitieren, wenn sie mit dem halben Elterngeld auskommen können: Sie können auch ohne Partner vier Partnerschaftsbonusmonate dazu bekommen, wenn sie in vier aufeinanderfolgenden Lebensmonaten zwischen 25 und 30 Stunden arbeiten.
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