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Souvenirs mit Einfuhrverbot

Urlaubsmitbringsel können teuer werden

Zollbeamter steht vor einem Tisch

Elektronik aus den USA oder Zigaretten aus der Türkei - wer mit nicht verzollter oder gar verbotener Ware erwischt wird, muss mit saftigen Geldbußen rechnen. Welche Souvenirs sorgen für Ärger am Zoll?

Datum:
08.07.2019
Verfügbarkeit:
Video leider nicht mehr verfügbar

Zu den Einfuhrbestimmungen kann man sich als Faustregel merken: Aus Nicht-EU-Ländern sind maximal 200 Zigaretten (eine Stange), innerhalb der EU sind 800 Zigaretten (vier Stangen) erlaubt. Bei einigen Ländern gibt es Ausnahmen oder steuerliche Sonderstellungen: So dürfen insbesondere von den Kanarischen Inseln, französischen Übersee-Departements sowie den britischen Kanalinseln beispielsweise nur 200 Stück pro Person mitgebracht werden. Sie sollten sich also vor der Reise genau erkundigen, damit Sie keine böse Überraschung erleben. Auch Alkohol darf nur in Maßen abgabenfrei eingeführt werden. Aus EU-Staaten dürfen maximal 10 Liter Spirituosen, 20 Liter Likör oder Wermut, 90 Liter Wein oder 110 Liter Bier zollfrei nach Deutschland importiert werden. Für Nicht-EU-Länder gelten deutlich niedrigere Grenzen: für Schnaps 1 Liter, für Wein 4 Liter und für Bier 16 Liter.

Quittungen aufbewahren

Der Shopping-Trip in die USA oder der Goldkauf in Dubai kann ebenfalls unangenehme Folgen haben: Wer im Ausland gekaufte Waren einführen möchte, sollte die Quittungen oder die Kreditkartenabrechnung aufbewahren. So kann der rechtmäßige Erwerb und der Warenwert nachgewiesen werden. Denn entscheidend ist, wie viel die Waren im Urlaubsland gekostet haben. Bei einem Wert von über 430 Euro muss die Ware verzollt werden, sofern sie per Schiff oder Flugzeug aus einem Nicht-EU-Land eingeführt wurde. Bei einem Grenzübertritt mit dem Auto oder der Bahn gilt eine Grenze von 300 Euro. Nicht eingerechnet wird der Wert jener Waren, für die Mengengrenzen gelten. Reisende unter 15 Jahren dürfen generell nur Waren bis zu 175 Euro einführen. Aus EU-Ländern gibt es übrigens keine besonderen Freimengen.

Beliebte Urlaubssouvenirs sind auch gefälschte Markenprodukte wie T-Shirts, Schuhe oder Taschen. In der Regel wird es vom Zoll geduldet, wenn Reisende nachgeahmte Markenwaren mitbringen, sofern sie für den persönlichen Gebrauch genutzt werden und kein Weiterverkauf vermutet wird. Hierfür legt der Zoll die Reisefreigrenze von 430 Euro zugrunde.

Einfuhr von Bargeld

Beim Bargeld gibt es ebenfalls eine Regel: Derjenige, der ein- oder ausreist, muss ab 10.000 Euro die Ein- bzw. Ausfuhr anmelden. Es werden keine Steuern fällig. Diese Angaben werden lediglich erfasst, um Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung vorzubeugen. Wer dem allerdings zuwider handelt, bekommt ein Bußgeld, das bis zu einem Viertel der Summe betragen kann.

Rot oder grün?

Am Flughafen gilt das "rot-grün"-Verfahren: Wer nichts anzumelden hat, kann durch den "grünen" Ausgang gehen. Wer etwas zu verzollen hat, muss den "roten" Ausgang nehmen. Nur im roten Bereich hat der Reisende die Möglichkeit, die Mitbringsel zu vernichten, wenn er die Abgaben nicht entrichten will, etwa wenn sie ihm zu hoch erscheinen. Im grünen Bereich entfällt diese Option – der Passagier muss zahlen. Zur Einfuhrabgabe kommt zudem noch ein Bußgeld hinzu, dessen Höhe der Zöllner festlegt.

Ausschlaggebend für die Höhe der Abgaben ist der Wert der Waren: Übersteigt der Warenwert die Grenze von 430 Euro bzw. 300 Euro für PKW-Reisende werden Einfuhrumsatzsteuer (19 Prozent) und gegebenenfalls Zollgebühren fällig. Wenn hochwertige, neue Elektrogeräte oder Kameras mit in den Urlaub genommen werden, empfiehlt es sich vor dem Abflug, bei der Zollstelle einen sogenannten „Nämlichkeitsnachweis" (Nachweis, dass der Gegenstand zurückgebracht wird) ausstellen zu lassen. Damit hat man dann bei der Einreise den Beleg, dass beispielsweise das neuwertige Tablet bereits in Deutschland gekauft worden ist.

Finger weg von exotischen Mitbringseln

Ob eingelegte Schlangenhäute, gemahlene Seepferdchen als Aphrodisiakum, Schnitzereien aus Elefantenstoßzähnen oder Bärenkrallen: Finger weg von solchen Souvenirs! Hier droht ein Strafverfahren wegen Verstoß gegen Artenschutz - auch wenn dem Urlauber nicht klar ist, dass er gegen Tierschutzbestimmungen verstößt.

Achtung auch bei Kakteen oder Korallen: Der Artenschutz verbietet den Import tausender Tier- und Pflanzenarten – entsprechend auch von Erzeugnissen, die aus diesen Tieren hergestellt werden. Bedrohte Arten dürfen nur mit Sondergenehmigung eingeführt werden. Manchmal werden sogar lebende Tiere fürs häusliche Terrarium mitgebracht – dafür kann es hohe Strafen geben.

Waffen und Lebensmittel

Wurfsterne, Schlagringe, Schreckschusspistolen und auch manche Softair-Waffen sind hierzulande verboten, weil sie gegen das Waffengesetz verstoßen. In Osteuropa aber werden sie quasi am Straßenrand verkauft. Auch wenn im Urlaubsland behauptet wird, dass diese Waffen in Deutschland eingeführt werden dürfen, werden sie vom Zoll beschlagnahmt und entsorgt.

Lebensmittel für den Eigengebrauch darf man im Prinzip aus EU-Ländern einführen. Einschränkungen gibt es bei tierischen Nahrungsmitteln – aus Vorsorge gegen Tierseuchen. Wer beispielsweise aus der Türkei einreist, braucht für Fleisch und Milchprodukte gültige Begleitdokumente, und die Lebensmittel müssen in Deutschland nochmals überprüft werden – am besten man verzichtet darauf. Unproblematisch sind hingegen viele Gemüsesorten für den Eigenverbrauch.

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