Viel zu oft werden in der Textilindustrie echte Felle verwendet, zum Beispiel für Applikationen an Kapuzen oder Mützen. Laut EU-Verordnung müssen echte Felle gekennzeichnet werden. Dies geschieht aber oft nicht. Teilweise wird die Kennzeichnungspflicht einfach ignoriert, teilweise wird echtes Fell als Kunstfell „umetikettiert“, um der Abneigung vieler Verbraucher gegen Echtpelz entgegenzuwirken.
Hintergrund ist, dass echtes Fell häufig billiger ist als Kunstfell, das in einem aufwendigen Verfahren produziert werden muss. Das Echtfell stammt meist aus Ländern, in denen es geringe Umweltauflagen, mangelhafte Haltungsbedingungen und billige Arbeitskräfte gibt. Ein Großteil der Pelztiere wird in China gezüchtet: In engen Käfigen werden Marderhunde für die Textilindustrie gehalten und meist qualvoll getötet.
Lasche Kontrollen
Marius Tünte vom Deutschen Tierschutzbund erklärt, wie es möglich ist, dass in Deutschland mit falsch deklarierten echten Pelzen gehandelt wird: „Strikte und effektive Kontrollen gibt es bisher nur stichprobenweise in geringer Zahl“, erklärt er. Zudem sei die EU-Verordnung zur Textilkennzeichnung in Deutschland erst seit Mitte Februar 2016 in Kraft – und sie enthalte keinerlei Bußgeldvorschriften. „Viele Produkte, die Echtfell enthalten, müssen ohnehin nicht gekennzeichnet werden. Die bestehenden Regelungen und ihre Umsetzung reichen keinesfalls aus“, resümiert er.
Laut Verordnung müssen in bestimmten Fällen tierische Bestandteile in Kleidungsstücken gekennzeichnet werden. Dies gilt zum Beispiel für Kleidungsstücke, deren Textilanteil mindestens 80 Prozent ausmacht. „Wenn eine Jacke eine Fellkapuze hat, muss laut Vorgabe auf dem Etikett nur der Zusatz ‚Enthält nichttextile Teile tierischen Ursprungs‘ stehen“, erklärt der Tierschützer. Damit könnten auch Knöpfe aus Horn oder Daunen gemeint sein. „Das ist für den Verbraucher völlig undurchsichtig“, ergänzt er. Bestehe ein Produkt wie etwa Pelzmäntel oder Lederhandschuhe mit Fellbesatz zu mehr als 20 Prozent aus tierischem Material, entfalle die Kennzeichnungspflicht. Dies sei grundsätzlich auch bei Schuhen und Accessoires der Fall.
An den Händler wenden
In Zusammenarbeit mit dem Deutschen Tierschutzbund hat die Tierschutzorganisation „Vier Pfoten“ eine Untersuchung veröffentlicht, aus der hervorgeht, dass die Hälfte der Kleidungsstücke mit Echtpelz bei einer Stichprobe nicht entsprechend der EU-Verordnung gekennzeichnet war. Vor allem günstige Kleidungsstücke waren falsch oder gar nicht gekennzeichnet. Kein einziges Kleidungsstück, das bei einem Straßenhändler gekauft wurde, war richtig gekennzeichnet. „Die hochpreisigen Stücke tragen zwar eher einen entsprechenden Hinweis, jedoch ist hier oft nicht die richtige Tierart angegeben“, führt Marius Tünte aus. So entpuppe sich das auf dem Etikett angegebene Waschbärfell bei Analysen oft als Marderhund.
„Nicht nur der Hersteller trägt die Verantwortung für die richtige Kennzeichnung, sondern auch der Händler, der die Ware anbietet. Man kann sich also direkt beim Händler beschweren und eine Klarstellung einfordern, wenn ein Produkt falsch gekennzeichnet war“, rät Marius Tünte. Er empfiehlt zudem, den Händler schriftlich zu informieren und sich an die obersten Landesbehörden für die Marktüberwachung zu wenden, damit diese den Verstoß ahnden können. Auch Tierschutzorganisationen seien für Hinweise dankbar. Da es für Laien aber kaum zu erkennen ist, ob das Fell nun echt oder künstlich ist, rät er, auf den Kauf von Produkten mit Fell ganz zu verzichten.