Sie sind hier:

Cannabis als Medizin auf Kassenrezept

in Deutschland freigegeben

Schmerzpatienten warten schon lange darauf, Cannabis als Medizin auf Rezept zu bekommen. Jetzt hat der Bundestag beschlossen, dass schwerkranke Menschen künftig Cannabis als Arznei auf Rezept erhalten können. Die Kosten übernimmt die Krankenkasse.

Datum:
20.01.2017
Verfügbarkeit:
Video leider nicht mehr verfügbar

Ausnahmeerlaubnis nicht mehr nötig

Der Bundestag verabschiedete jetzt ein entsprechendes Gesetz von Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU), das schwerkranken Patienten der Zugang zu Cannabis zu medizinischen Zwecken erleichtern soll. Das neue Gesetz sieht vor, dass schwer kranke Patienten getrocknete Cannabisblüten und Cannabisextrakte auf Kassenrezept ohne Ausnahmeerlaubnis der Bundesopiumstelle am Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM)  erhalten können. Des Weiteren haben Patienten Anspruch auf das Fertigarzneimittel „Sativex“ und eine Versorgung mit den Wirkstoffen Dronabinol oder Nabilon.  Das neue Gesetz soll voraussichtlich im März 2017 in Kraft treten.

Laut Gesetz beschränkt sich die Regelung auf „eng begrenzte Ausnahmefälle“. Cannabis bekommen nur schwer kranke Patienten, denen sonst kein anderes Medikament Linderung verschaffen kann.

Bislang nur mit Ausnahmeerlaubnis

An Cannabis als Heilmittel aus der Apotheke können Patienten bisher nur mit einer Ausnahmegenehmigung kommen. Hierfür müssen die Patienten am Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte eine Ausnahmeerlaubnis beantragen. Das Cannabiskraut wird dann von einem niederländischen Unternehmen an eine Apotheke in Deutschland geliefert. Die Patienten müssen für Cannabisblüten und -extrakt monatlich allerdings meist mehrere hundert Euro zahlen. Bisher sind nur bei Multipler Sklerose gesetzliche Krankenkassen unter bestimmten Bedingungen zur Kostenübernahme verpflichtet. Die Kassen zahlen nur in Einzelfällen; meist sind private Krankenkassen etwas kulanter.

Anwendungen und Wirkung von Cannabis

Cannabispflanze
Cannabis wird in der Medizin bei verschiedenen Krankheiten eingesetzt. (Quelle: Imago/CTK Photo)
Quelle: Imago/CTK Photo

Cannabis wird unter anderem zur Behandlung von chronischen Schmerzen, Nervenschmerzen, bei grünem Star (Glaukom) zur Reduzierung des Augeninnendrucks, bei ADHS und dem Tourettesyndrom eingesetzt. Verwendet werden Cannabisextrakte, Cannabisblüten oder einzelne Cannabinoide (Mittel auf Cannabisbasis). Angewandt wird Cannabis auch gegen Übelkeit und zur Appetitsteigerung bei Krebs- und Aidspatienten, bei Rheuma sowie bei spastischen Schmerzen bei Multipler Sklerose.

Die beiden wichtigsten Inhaltsstoffe sind Delta-9-Tetrahydrocannabinol (THC) und Cannabidiol (CBD). Ihnen wird unter anderem eine schmerzlindernde, entzündungshemmende, appetitanregende und krampflösende Wirkung zugeschrieben.

Laut Dr. Specht ist der medizinische Nutzen aber nicht eindeutig belegt. Es gibt viele positive Beobachtungen, allerdings oft noch zu wenige aussagekräftige Studien. Die Regierung will daher weiter forschen lassen.

Quelle: Mit Material von epd

Weitere Themen

Zur Merkliste hinzugefügt Merken beendet Bewertet! Bewertung entfernt Zur Merkliste hinzugefügt Merken beendet Embed-Code kopieren HTML-Code zum Einbetten des Videos in der Zwischenablage gespeichert.
Bitte beachten Sie die Nutzungsbedingungen des ZDF.

Sie haben sich mit diesem Gerät ausgeloggt.

Sie haben sich von einem anderen Gerät aus ausgeloggt, Sie werden automatisch ausgeloggt.

Ihr Account wurde gelöscht, Sie werden automatisch ausgeloggt.

Um Sendungen mit einer Altersbeschränkung zu jeder Tageszeit anzuschauen, kannst du jetzt eine Altersprüfung durchführen. Dafür benötigst du dein Ausweisdokument.

Zur Altersprüfung

Du bist dabei, den Kinderbereich zu verlassen. Möchtest du das wirklich?

Wenn du den Kinderbereich verlässt, bewegst du dich mit dem Profil deiner Eltern in der ZDFmediathek.

Du wechselst in den Kinderbereich und bewegst dich mit deinem Kinderprofil weiter.

An dieser Stelle würden wir dir gerne die Datenschutzeinstellungen anzeigen. Entweder hast du einen Ad-Blocker oder ähnliches in deinem Browser aktiviert, welcher dies verhindert, oder deine Internetverbindung ist derzeit gestört. Falls du die Datenschutzeinstellungen sehen und bearbeiten möchtest, prüfe, ob ein Ad-Blocker oder ähnliches in deinem Browser aktiv ist und schalte es aus. So lange werden die standardmäßigen Einstellungen bei der Nutzung der ZDFmediathek verwendet. Dies bedeutet, das die Kategorien "Erforderlich" und "Erforderliche Erfolgsmessung" zugelassen sind. Weitere Details erfährst du in unserer Datenschutzerklärung.

An dieser Stelle würden wir dir gerne die Datenschutzeinstellungen anzeigen. Möglicherweise hast du einen Ad/Script/CSS/Cookiebanner-Blocker oder ähnliches in deinem Browser aktiviert, welcher dies verhindert. Falls du die Webseite ohne Einschränkungen nutzen möchtest, prüfe, ob ein Plugin oder ähnliches in deinem Browser aktiv ist und schalte es aus.