Ausnahmeerlaubnis nicht mehr nötig
Der Bundestag verabschiedete jetzt ein entsprechendes Gesetz von Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU), das schwerkranken Patienten der Zugang zu Cannabis zu medizinischen Zwecken erleichtern soll. Das neue Gesetz sieht vor, dass schwer kranke Patienten getrocknete Cannabisblüten und Cannabisextrakte auf Kassenrezept ohne Ausnahmeerlaubnis der Bundesopiumstelle am Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) erhalten können. Des Weiteren haben Patienten Anspruch auf das Fertigarzneimittel „Sativex“ und eine Versorgung mit den Wirkstoffen Dronabinol oder Nabilon. Das neue Gesetz soll voraussichtlich im März 2017 in Kraft treten.
Laut Gesetz beschränkt sich die Regelung auf „eng begrenzte Ausnahmefälle“. Cannabis bekommen nur schwer kranke Patienten, denen sonst kein anderes Medikament Linderung verschaffen kann.
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Bislang nur mit Ausnahmeerlaubnis
An Cannabis als Heilmittel aus der Apotheke können Patienten bisher nur mit einer Ausnahmegenehmigung kommen. Hierfür müssen die Patienten am Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte eine Ausnahmeerlaubnis beantragen. Das Cannabiskraut wird dann von einem niederländischen Unternehmen an eine Apotheke in Deutschland geliefert. Die Patienten müssen für Cannabisblüten und -extrakt monatlich allerdings meist mehrere hundert Euro zahlen. Bisher sind nur bei Multipler Sklerose gesetzliche Krankenkassen unter bestimmten Bedingungen zur Kostenübernahme verpflichtet. Die Kassen zahlen nur in Einzelfällen; meist sind private Krankenkassen etwas kulanter.
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Anwendungen und Wirkung von Cannabis
Cannabis wird unter anderem zur Behandlung von chronischen Schmerzen, Nervenschmerzen, bei grünem Star (Glaukom) zur Reduzierung des Augeninnendrucks, bei ADHS und dem Tourettesyndrom eingesetzt. Verwendet werden Cannabisextrakte, Cannabisblüten oder einzelne Cannabinoide (Mittel auf Cannabisbasis). Angewandt wird Cannabis auch gegen Übelkeit und zur Appetitsteigerung bei Krebs- und Aidspatienten, bei Rheuma sowie bei spastischen Schmerzen bei Multipler Sklerose.
Die beiden wichtigsten Inhaltsstoffe sind Delta-9-Tetrahydrocannabinol (THC) und Cannabidiol (CBD). Ihnen wird unter anderem eine schmerzlindernde, entzündungshemmende, appetitanregende und krampflösende Wirkung zugeschrieben.
Laut Dr. Specht ist der medizinische Nutzen aber nicht eindeutig belegt. Es gibt viele positive Beobachtungen, allerdings oft noch zu wenige aussagekräftige Studien. Die Regierung will daher weiter forschen lassen.
Quelle: Mit Material von epd
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