Hauptgrund für die Erhöhung ist, dass die Mieten in den Studentenstädten in den vergangenen Jahren stark angestiegen sind. Deshalb soll die monatliche Wohnpauschale für BAföG-Bezieher, die nicht bei ihren Eltern leben, ab Beginn des Wintersemesters 2019 von 250 Euro auf 325 Euro steigen. Außerdem sollen die allgemeinen BAföG-Sätze von 735 Euro auf zunächst rund 850 Euro und dann in einem zweiten Schritt im Jahr 2020 auf 861 Euro angehoben werden.
Damit mehr Schüler und Studenten in den Genuss von BAföG-Zahlungen kommen können, werden die Freibeträge für die Eltern in mehreren Schritten erhöht. Die Reform sieht zudem vor, dass BAföG-Restschulden nach 20 Jahren erlassen werden, wenn jemand das Geld bis dahin nicht zurückzahlen konnte. Die Fördersumme wird zur Hälfte nur als Darlehen gewährt.
Mietkosten nicht gedeckt
Besonders Familien, die bisher knapp über den Einkommensgrenzen liegen, profitierten nach Meinung von Bundesbildungsministerin Anja Karliczek in Zukunft vom BAföG. Sie bezifferte die Kosten für die Neuerungen allein in der aktuellen Legislaturperiode auf über 1,2 Milliarden Euro.
Zu wenig, wie Achim Meyer auf der Heyde auf der Heyde, Generalsekretär der Deutschen Studentenwerke, kritisiert: Die Wohnpauschale werde auch nach der geplanten Steigerung in vielen Hochschulstädten nicht ausreichen, um eine Bleibe zu finden. Durch die neuen BAföG-Höchstsätze würden Studierende in 20 der 96 Uni-Städte weiter unter Hartz-IV-Niveau leben. „Grund dafür sind vor allem die hohen Mieten. In diesen 20 Städten sind ein Drittel der Studierenden eingeschrieben“, führt Achim Meyer auf der Heyde aus. Außerdem kritisiert er, dass zwar der Grundbedarf erhöht werde, aber nicht in ausreichendem Umfang: „Nach unserer Studie sind zwischen 500 und 550 Euro nötig, erhöht wird aber nur auf 427 Euro“, erklärt er.
Weniger Zeit fürs Studium
Auch nach der Erhöhung werden Studierende, deren Lebenshaltungskosten nicht vom BAföG-Satz gedeckt werden können, viel Zeit in einen Nebenjob investieren müssen. Dies wiederum schmälere das Zeitbudget fürs Studium. „Die Alternative ist, dass Studierende sich bei der Wahl des Studienortes einschränken müssen. Dies schwächt die Bildungsgerechtigkeit“, gibt er zu bedenken.
Darüber hinaus kritisiert Achim Meyer auf der Heyde, dass trotz Anhebung der bislang sehr niedrigen Einkommensgrenzen, Kinder von vielen Normalverdienern auch künftig kein oder nur ein reduziertes BAföG bekommen. Dies betreffe vor allem Familien, bei denen am Monatsende nichts oder nur wenig Geld beiseitegelegt werden können. Außerdem schreckten viele vor der Antragstellung zurück, da sie sehr kompliziert gestaltet sei.
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Abschreckender Antrag
Viele Studenten geben bereits vor Antragstellung auf: Entweder denken sie, sie hätten keinen Anspruch auf Förderung, die Antragstellung scheint ihnen zu kompliziert oder sie schrecken vor den Schulden zurück. Achim Meyer auf der Heyde beruhigt: „Erst fünf Jahre nach Ende des Studienabschlusses muss mit der Rückzahlung der BAföG-Schulden begonnen werden.“ Aktuell liege die monatliche Rückzahlungsrate noch bei 105 Euro, künftig bei 130 Euro. „Ist dies nicht möglich, etwa wegen Arbeitslosigkeit oder zu geringem Einkommen, kann man einen Antrag auf Freistellung stellen und die Rückzahlungen aufschieben.“ Durch die Novelle verbesserten sich diese Konditionen noch, ergänzt er. Nach 20 Jahren verfalle die Restschuld.
„Viele denken, sie seien zu alt oder die Eltern würden zu viel verdienen und stellen deshalb keinen Antrag“, sagt Achim Meyer auf der Heyde. Dabei gelte: Azubis müssen ihre Ausbildung vor dem 30. Lebensjahr beginnen, um BAföG beantragen zu können, Studenten im Masterstudium vor dem 35. Lebensjahr. Ausnahmen von diesen Altersgrenzen gelten zum Beispiel für Studierende, die zuerst eine Ausbildung absolviert haben und sich dann für ein Studium entscheiden sowie für Personen auf dem zweiten Bildungsweg.
Was die Freibeträge anbelangt, so sei das eigene Vermögen des Antragstellers (etwa Sparbücher und Bausparverträge) sowie das Vermögen der Eltern oder des eigenen Ehepartners relevant. Vermögen, das über die eigenen Freigrenzen hinausgeht, werde angerechnet und man bekomme weniger BAföG als ein Antragsteller ohne Vermögen, erklärt Meyer. „Das Überschreiten der Freigrenze bedeutet also nicht zwangsläufig, dass man gar kein BAföG erhält.“ Studenten dürfen nicht mehr als 5400 Euro im Jahr verdienen.Bei der Antragstellung
Der Antrag muss vollständig ausgefüllt sein, es dürfen keine Felder frei gelassen werden. Bei Unklarheiten sollten Antragsteller beim BAföG-Amt, den Studentenwerken oder an der Universität nachfragen, rät Achim Meyer auf der Heyde. „Oft fehlen wichtige Nachweise oder Unterlagen wie zum Beispiel der Einkommensnachweis der Eltern oder der Immatrikulationsnachweis. Vor der Abgabe sollte man die Vollständigkeit der Unterlagen also genau kontrollieren – und die Unterschriften nicht vergessen!“
Falsche Angaben zu machen, ist bei der Antragstellung tabu: „Das BAföG-Amt kann die Vermögenswerte beim Finanzamt überprüfen. Wer hier schummelt, muss mit empfindlichen Strafen und gegebenenfalls sogar mit einer Anklage rechnen. Zudem wird dann der Förderantrag in der Regel abgelehnt“, warnt Achim Meyer auf der Heyde.
Wird der BAföG-Antrag abgelehnt, rät Meyer zu folgender Vorgehensweise: „Man kann innerhalb von 30 Tagen schriftlich Widerspruch einlegen. Das Amt prüft den Antrag dann erneut. Schlimmstenfalls bleibt es bei der Ablehnung.“ Dann gelte es, alternative Finanzierungsmöglichkeiten wie eine Stipendienvergabe, ein Studienkredit oder die Beantragung von Wohngeld zu prüfen.
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Mit Material von ZDF, afp
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