Die Diskussion über die Notwendigkeit von Impfungen ist in aller Munde: Impfkritiker beklagen seit langer Zeit, dass Ärzte und Pharmaindustrie immer noch eine Impfpflicht propagieren, obwohl die meisten bedrohlichen Krankheiten in Europa fast ausgerottet sind. Sie sind der Auffassung es stärke das Immunsystem der Kinder, wenn sie einmal eine solche Krankheit durchlaufen haben. Nicht nur die Mehrheit der Ärzte kritisiert, dass etwa eine Masern-Erkrankung nicht zu unterschätzen sei und dies im schlimmsten Fall auch tödlich enden könne wie ein aktueller Fall aus Essen zeigt, bei dem eine 37-Jährige dieser Krankheit erlag.
Angeheizt wird diese Debatte durch ausführliche Forenberichte im Internet, in denen Eltern von den negativen Folgen des Impfens berichten, wobei keiner dieser Fälle bislang offiziell bestätigt wurde.
So werden nur rund 75 Prozent aller Kinder nach den Vorgaben der Ständigen Impfkommission des Robert Koch-Instituts (STIKO) geimpft, obwohl eine Quote von 95 Prozent nötig wäre, um die Krankheiten endgültig zu überwinden. Die Zahl der Eltern, die der gängigen Impfpraxis in Deutschland kritisch gegenüber stehen, wächst stetig.
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Auch die Weltgesundheitsorganisation (WHO) gibt an, dass Impfungen nach sauberem Trinkwasser der wichtigste Faktor sei, um Kinder vor Krankheiten zu schützen.
Der aktuell verhandelte Fall
In diesem Spannungsfeld bewegt sich auch ein aktueller Fall, den heute der Bundesgerichtshof in Karlsruhe entschieden hat: Die getrennt lebenden Eltern eines vierjährigen Mädchens konnten sich nicht einigen, ob ihre gemeinsame Tochter geimpft werden soll. Der Vater befürwortet Impfungen und wollte das Sorgerecht für die Gesundheit des Kindes, die sog. Gesundheitssorge, sich vom Familiengericht deshalb übertragen lassen. Die Mutter argumentierte dagegen, dass das Risiko von Impfschäden schwerwiegender sei als das allgemeine Infektionsrisiko. Für sie folge der Impfdruck nur einer „unheilvollen Lobbyarbeit von Pharmaindustrie und der Ärzteschaft.“
Grundsätzlich hat der Elternteil über die allgemeine Lebensführung des Kindes zu entscheiden, bei dem es aufwächst. Hier könnte aber eine Ausnahme vorliegen, da die Entscheidung über eine Impfung keine alltägliche Angelegenheit mehr ist.
Das Familiengericht Erfurt und das Oberlandesgericht Jena übertrugen nämlich schließlich dem Vater die Gesundheitssorge, obwohl die Tochter nicht bei ihm aufwuchs. Sie begründeten dies damit, dass der Vater für diese Entscheidung, wegen seiner positiven Einstellung gegenüber Impfungen, besser geeignet sei.
Dem schlossen sich nun auch die Richter am BGH an: In ihrem Urteil folgte der Senat der STIKO - das Kindeswohl kann nur durch regelmäßiges Impfen gewahrt werden.