In Deutschland gibt es derzeit etwa 1,6 Mio Beamte – auch Staatsdiener genannt. „Beamter ist, wer durch Aushändigung der Ernennungsurkunde in ein öffentlich-rechtliches Dienst- und Treueverhältnis berufen wurde“, definiert Boris Hoffmann, Professor für Beamtenrecht. Das heißt: Beamter ist jemand, der beim Staat (Bund, Bundesland oder Gemeinde) beschäftigt ist. Dazu gehören zum Beispiel Polizisten, Richter, Staatsanwälte, Lehrer und viele, die in der Stadtverwaltung oder im Finanzamt arbeiten. Laut Jobbeschreibung sind sie insbesondere – aber nicht ausschließlich – dazu da, „hoheitsrechtliche Aufgaben“ wahrzunehmen. Ein entscheidender Unterschied: „Arbeitnehmer sind in einem privatrechtlichen Arbeitsverhältnis angestellt, der Beamte dagegen steht in einem öffentlich-rechtlichen Dienst- und Treueverhältnis“, erklärt Hoffmann.
Entstehung des Beamtentums
Das Berufsbeamtentum gibt es seit der Zeit Friedrich des Großen. Schon das Allgemeine Landrecht für die preußischen Staaten von 1794 spricht von den Beamten als Dienern des Staates und nicht des Landesherren (Fürsten). Das Beamtentum leitet sich aus der ehemaligen Offizierslaufbahn und der besonderen Treue zwischen Bediensteten und Staat ab.
„Für hoheitliche Aufgaben und für die Durchsetzung von Aufgaben des Staates gegenüber dem Bürger brauchte man Personal. Dieses Personal ist dem Staat gegenüber besonders verpflichtet und muss auch in Krisensituationen für die öffentlichen Aufgaben – insbesondere zur Sicherheit und Ordnung – zur Verfügung stehen und darf nicht in Arbeitskämpfe oder Streiks verwickelt sein. Der Beamte soll möglichst neutral sein und um dessen Neutralität zu gewährleisten, gibt es diesen besonderen Status, der ihn absichern soll“, erläutert Hoffmann.
Privilegien, Pflichten und Streikrecht
Der Beamte erhält eine „amtsangemessene“ Besoldung und Versorgung – am bekanntesten sind die Pensionsansprüche, sprich die Altersversorgung sowie die Versorgung im Krankheitsfall. Zudem richtet sich die Fürsorgepflicht des Dienstherrn, der ein Leben lang für seine Beamten Verantwortung trägt, auch auf die Familie des Beamten. Dementsprechend sind diese etwa in das Beihilfesystem integriert und Hinterbliebene werden auch versorgt. Es gibt keine Möglichkeit Beamte wieder in den Arbeitsmarkt zu entlassen. Das Alimentationsprinzip und das Lebenszeitprinzip sichern den Beamten ab und sollen korruptes Verhalten unterbinden und die Neutralität des Beamten gewährleisten.
Grundpflicht eines Beamten ist die Treue gegenüber dem Dienstherrn. Zudem ist das Beamtentum an eine Vielzahl von Einzelpflichten geknüpft wie zum Beispiel politische Neutralität, Uneigennützigkeit, Objektivität, Wahrheitspflicht und die sogenannte Folgepflicht. Das heißt, Beamte sind hierarchiegebunden und müssen Weisungen Folge leisten, um den Willen des Staates durchzusetzen. „Dadurch, dass der Beamte in einem besonderen Treueverhältnis dem Staat gegenüber und unter dessen Fürsorge steht, ist ein Streikrecht ausgeschlossen. Das Streikverbot ist ein sogenannter hergebrachter Grundsatz des Berufsbeamtentum und vom Grundgesetz geschützt“, erläutert Prof. Boris Hoffmann.
Zukunft des Beamtentums
Post und Bahn wurden inzwischen entstaatlicht – ist das Beamtentum ein Auslaufmodell oder hat es eine Zukunft? „Es hat Zukunft, weil es Funktionsgruppen innerhalb der öffentlichen Verwaltung geben muss, die sicherstellen, dass diese funktioniert. Aber man muss differenzieren. Es gibt Bereiche, in denen eine solche unmittelbare Durchsetzung des Rechtsstaates durch Beamte nicht erforderlich ist, das betrifft bestimmte Berufsgruppen, wie zum Beispiel auch Lehrer. Aber wenn man sich die heutige Zeit anschaut, in der es immer weniger Respekt gegenüber dem Staat gibt, beispielsweise gegenüber Polzisten, umso wichtiger ist es, Beschäftigte zu haben, die dem Staat gegenüber treu und loyal sind und gegenüber den Bürgern als Staatspersonen auftreten“, so die Einschätzung von Professor Hoffmann.