Rentenexpertin Dr. Jutta Schmitz-Kießler erklärt, worauf Rentner achten müssen, wenn sie einer ehrenamtlichen oder bezahlten Tätigkeit nachgehen.
In der Altersgruppe der 65-Jährigen und älter sind etwa 34 Prozent ehrenamtlich beschäftigt. Auffallend ist in dieser Gruppe besonders der Anstieg von freiwillig ausgeübten Tätigkeiten. Doch es gibt auch Möglichkeiten als Rentnerin oder Rentner Tätigkeiten nachzugehen, die bezahlt werden.
Aktuell arbeiten etwa 1,29 Millionen Menschen über 65 Jahren. "Davon sind allerdings nicht alle Rentnerinnen oder Rentner, zumal die Regelaltersgrenze seit dem Jahr 2012 schrittweise angehoben wird und im Jahr 2018 schon bei 65 Jahren und sieben Monaten lag", erklärt Rentenexpertin Dr. Jutta Schmitz-Kießler. Das sind etwa 7,4 Prozent dieser Altersgruppe. Zwar ist die Erwerbsbeteiligung im Rentenalter im Vergleich zu anderen Altersgruppen noch sehr gering, der Zuwachs in den letzten Jahren ist allerdings enorm. "Seit dem Jahr 2000 hat sich die Anzahl der Rentnerinnen und Rentner, die arbeiten, mehr als verdreifacht", betont Dr. Jutta Schmitz-Kießler.
Beweggründe für das Arbeiten im Rentenalter
Grundsätzlich muss man zwischen der ehrenamtlichen Beschäftigung und dem Arbeiten im Rentenalter unterscheiden. Für die Ausübung eines Ehrenamtes nennen die Rentner Gründe wie: Erfahrung weitergeben, sich einbringen, etwas Sinnvolles tun, Kontakt zu anderen Menschen haben, aktiv sein, geistig fit bleiben, den Tag strukturieren. Auch für Rentnerinnen und Rentner, die einer bezahlten Tätigkeit nachgehen, sind das gängige Motive. "Dennoch gilt für sie aber in erster Linie, dass sie Geld verdienen beziehungsweise für das, was sie leisten, auch eine Gegenleistung erhalten wollen", so Jutta Schmitz-Kießler.
Die Mehrheit der Rentnerinnen und Rentner muss Geld verdienen, um den Lebensstandard zu sichern oder Armut zu vermeiden. "Statistisch sieht man, dass es sich bei den erwerbstätigen Rentnerinnen und Rentnern vor allem um Leute handelt, die solide Renten beziehen, aber die schon die Auswirkungen der Rentenreformen zu spüren bekommen und dann hinzuverdienen müssen, um ihren Lebensstandard halten zu können", merkt Dr. Jutta Schmitz-Kießler an. Ganz typische Jobs sind Büroarbeiten, Hilfstätigkeiten im Verkauf sowie Wach- oder Reinigungstätigkeiten.
Verdienstgrenzen
Ein Hinzuverdienst bis 450 Euro ist unproblematisch. Darüber hinaus gilt die sogenannte "doppelte Hinzuverdienstgrenze", die es zulässt, die 450-Euro-Schwelle in zwei Monaten des Kalenderjahres bis zum doppelten Verdienst von 900 Euro zu überschreiten. Dadurch können eventuell gewährte Urlaubsgelder oder Weihnachtsprämien bedenkenlos angenommen werden.
Weitere Hinzuverdienstgrenzen variieren teilweise erheblich, je nachdem, wie alt die Rentnerin oder der Rentner ist und welche Rentenart die- oder derjenige bezieht. Es wird zwischen Regelaltersrente, vorgezogener Altersrente, Teilrente, Witwenrente und Erwerbsminderungsrente unterschieden. Altersrentnerinnen und -rentner können unbegrenzt hinzuverdienen. Wenn sie mehr als 6300 Euro pro Jahr verdienen, fallen Steuern und Krankenversicherungsbeiträge an.
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