Menschen, die einen Handwerksberuf ausüben, viele Beschäftigte im Handel oder Arbeiter ohne Berufsausbildung: Sie alle eint die Tatsache, dass sie mit ihrem Gehalt zwar meist über die Runden kommen, von der staatlichen Rente allein aber nicht leben können – auch wenn sie jahrzehntelang in die Rentenkassen eingezahlt haben. Als armutsgefährdet gelten Personen, deren monatliches Nettoeinkommen unter 905 Euro liegt.
Bundes-Arbeits- und Sozialminister Hubertus Heil stellte sein Konzept der Grundrente vor, mit dem diese Entwicklung abgemildert werden soll. Als Beispiel führt Heil eine Friseurin an, die 40 Jahre lang auf dem Niveau des Mindestlohns voll gearbeitet hat: Sie kommt derzeit auf eine monatliche Rente von gut 512 Euro. Mit der Grundrente hätte sie etwa 960 Euro zur Verfügung. Eine Bedürftigkeitsprüfung ist nicht vorgesehen.
Aktuell haben Rentner, deren Bezüge und eventuell vorhandenes Einkommen nicht für den Lebensunterhalt reichen, die Möglichkeit, Grundsicherung zu beantragen. Dies gilt auch bei Erwerbsminderung. „Dadurch wird die Zahlung von Sozialhilfe vermieden. Anders als bei der Sozialhilfe bleibt hier das Einkommen der Kinder oder Eltern unangetastet“, so erklärt es Francesco Fronholt von der Deutschen Rentenversicherung.
Was ist die Grundrente?
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So viel Rente wird es geben
Die Höhe der zu erwartenden Rente könne man bei der Rentenversicherung erfragen, so Fronholt. „Jeder bekommt die Renteninformation, die nur den wahrscheinlichen Betrag – und das vor Steuern – nennt. Ab 55 Jahren bekommt man von der Deutschen Rentenversicherung auch die Rentenauskunft zugeschickt, die ist dann konkreter“, erklärt Francesco Fronholt die Terminologie. Der Rentenbescheid kommt dann, wenn man die Rente tatsächlich beantragt hat.
Die Höhe hängt von der Zahl der Beitragsjahre und vom durchschnittlichen Gehalt ab. „Rente beziehen kann, wer mindestens fünf Jahre Beiträge eingezahlt hat. Der Gesetzgeber geht von maximal 45 erreichbaren Jahren Beitragszahlung aus, in denen Beiträge in voller Höhe auf Basis des jeweils gültigen Durchschnittsverdienstes in die Rentenkasse flossen“, erklärt Fronholt.
Abzüge
Von dem in der Renteninformation genannten Betrag wird noch die Krankenversicherung abgezogen. Der Gesetzgeber hat im Jahr 2005 die Besteuerung der gesetzlichen Rente durch das Alterseinkünftegesetz neu geregelt. Seitdem ist ein festgelegter Anteil der Rente zu versteuern, der Rest bleibt (noch) steuerfrei. Wie viel zu versteuern ist, richtet sich nach dem Jahr des Renteneintritts. Ab 2040 wird die Rente zu 100 Prozent besteuert.