Sie sind hier:

Mehr Schlichtungsfälle im öffentlichen Verkehr

ICE fährt in Bahnhof ein

Verspätete Züge, gestrichene Flüge: Im vergangenen Jahr haben sich mit 15.600 Anträgen so viele Reisende wie noch nie an die Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr (SÖP) gewandt. Was ist der Grund für den Anstieg der Schlichtungsfälle?

Datum:
04.04.2018
Verfügbarkeit:
Video leider nicht mehr verfügbar

Der Anstieg hat vermutlich vor allem damit zu tun, dass die Arbeit der Schlichtungsstelle bekannter geworden ist. Immer mehr Reisende holen sich dort Rat ein und in vielen Fällen kann weitergeholfen werden.

Die Rechtsgrundlage ist für Passagiere insgesamt sehr unübersichtlich. Die Regeln variieren mit dem Transportmittel. Für Bahnreisende gelten andere Rechte (Fahrgastrechte) als für Flugpassagiere (EU-Fluggastrechteverordnung). Die Rechtslage bei Fernbusreisen, Schiffsfahrten oder Fahrten im ÖPNV sind wiederum anders.

Die Verspätung einer Bahn wird zum Beispiel mit einem prozentualen Betrag des Ticketpreises kompensiert. Ab einer Stunde Verspätung werden 25 Prozent erstattet. Bei Flugreisen wird mit absoluten Beträgen mit bis zu 600 Euro entschädigt.

Beschwerden trotz klarer Gesetzeslage

„Die Air-Berlin-Insolvenz hat uns eine Menge Arbeit eingebracht, da am Ende die Entschädigungen nicht mehr ausbezahlt wurden“, so Heinz Kleve von der Schlichtungsstelle öffentlicher Personalverkehr e.V. „Davon abgesehen bekommen wir als Schlichtungsstelle lediglich die Spitze des Eisbergs zu sehen. Beispielweise hat die Deutsche Bahn jährlich mehr als eine Millionen Beschwerden zu bearbeiten. Davon sind 2017 knapp 3000 bei uns gelandet. Vermutlich gibt es noch viele andere Fälle, bei denen es sich lohnen würde, zur Schlichtungsstelle zu gehen.“

Zudem passieren immer wieder Fehler bei der Regulierung aufgrund menschlichen Versagens. Die SÖP hat beobachtet, dass wenn es um höhere Summen geht, sich die Transportunternehmen tendenziell eher gegen Entschädigungszahlungen sperren.

Häufigste Problemfälle

Dazu gehören Verspätungen und Annullierungen. Reisende, deren Bahn zu spät oder gar nicht fährt, haben häufig das Problem ein Taxi nehmen und bezahlen zu müssen. Flugzeuge haben oft Verspätung aufgrund eines technischen Defektes. Die Fluggesellschaft beruft sich meist fälschlicherweise auf „außergewöhnliche Umstände“ und zahlt nicht.

Fernbusreisen

„In Fernbussen wird derzeit sehr viel geklaut – sowohl die Koffer als auch das Handgepäck. An den Haltestationen sollte man deshalb immer beides im Auge behalten. Hilfreich ist häufig auch, den Koffer auffällig zu kennzeichnen“, so Heinz Kleve von der SÖP. 

Mann steht mit Koffern vor einem FlixBus
Auf dem Weg zur Busreise
Quelle: Imago / Ralph Peters

Eine Entschädigung für Gepäckverlust gibt es bei Busreisen nicht. Dennoch empfiehlt es sich, zur Schlichtungsstelle zu kommen, denn erfahrungsgemäß erstatten die Busunternehmen einen Teil des Schadens auf Kulanz.

Schlichtungsverfahren

„Sie wenden sich zunächst an das Verkehrsunternehmen, mit dem Sie die Reise unternommen haben, bzw. unternehmen wollten. Dabei ist erforderlich, dass Sie Angaben zu den Daten der reklamierten Reise machen und den Grund Ihrer Beschwerde kurz erläutern. Das Verkehrsunternehmen prüft dann Ihren geltend gemachten Anspruch und gibt Ihnen eine Antwort. Hierzu haben die Verkehrsunternehmen insgesamt einen Monat bzw. im Bereich der Luftfahrt zwei Monate Zeit. Ist die Antwort aus Ihrer Sicht nicht zufriedenstellend oder erhalten Sie gar keine Antwort, können Sie sich mit einem Schlichtungsantrag an die Schlichtungsstelle öffentlicher Personenverkehr wenden“, erklärt Heinz Kleve von der SÖP. Das Schlichtungsverfahren ist für den Reisenden kostenfrei.

Wie verbindlich ist ein Schlichterspruch?

Unverbindlich. Der Reisende kann das Verfahren jederzeit abbrechen und das Unternehmen muss den Schlichterspruch nicht anerkennen. In etwa 70 Prozent der Fälle kennen jedoch beide Seiten den Schlichterspruch an.

Weitere Themen

Food-Koma

Volle Kanne - Tipps gegen "Food-Koma" 

Was hilft nach einem üppigen Festtagsmenü und wie kann man ein "Food-Koma" verhindern? Ernährungsberaterin Brigitte Bäuerlein gibt hilfreiche Tipps.

20.12.2024
Videolänge
Zur Merkliste hinzugefügt Merken beendet Bewertet! Bewertung entfernt Zur Merkliste hinzugefügt Merken beendet Embed-Code kopieren HTML-Code zum Einbetten des Videos in der Zwischenablage gespeichert.
Bitte beachten Sie die Nutzungsbedingungen des ZDF.

Sie haben sich mit diesem Gerät ausgeloggt.

Sie haben sich von einem anderen Gerät aus ausgeloggt, Sie werden automatisch ausgeloggt.

Ihr Account wurde gelöscht, Sie werden automatisch ausgeloggt.

Um Sendungen mit einer Altersbeschränkung zu jeder Tageszeit anzuschauen, kannst du jetzt eine Altersprüfung durchführen. Dafür benötigst du dein Ausweisdokument.

Zur Altersprüfung

Du bist dabei, den Kinderbereich zu verlassen. Möchtest du das wirklich?

Wenn du den Kinderbereich verlässt, bewegst du dich mit dem Profil deiner Eltern in der ZDFmediathek.

Du wechselst in den Kinderbereich und bewegst dich mit deinem Kinderprofil weiter.

An dieser Stelle würden wir dir gerne die Datenschutzeinstellungen anzeigen. Entweder hast du einen Ad-Blocker oder ähnliches in deinem Browser aktiviert, welcher dies verhindert, oder deine Internetverbindung ist derzeit gestört. Falls du die Datenschutzeinstellungen sehen und bearbeiten möchtest, prüfe, ob ein Ad-Blocker oder ähnliches in deinem Browser aktiv ist und schalte es aus. So lange werden die standardmäßigen Einstellungen bei der Nutzung der ZDFmediathek verwendet. Dies bedeutet, das die Kategorien "Erforderlich" und "Erforderliche Erfolgsmessung" zugelassen sind. Weitere Details erfährst du in unserer Datenschutzerklärung.

An dieser Stelle würden wir dir gerne die Datenschutzeinstellungen anzeigen. Möglicherweise hast du einen Ad/Script/CSS/Cookiebanner-Blocker oder ähnliches in deinem Browser aktiviert, welcher dies verhindert. Falls du die Webseite ohne Einschränkungen nutzen möchtest, prüfe, ob ein Plugin oder ähnliches in deinem Browser aktiv ist und schalte es aus.