Palliativversorgung ist die Versorgung von Patienten mit lebensbedrohlichen Erkrankungen, um die Lebensqualität von Patienten und deren Familien bis zu ihrem Lebensende zu verbessern. Das Ziel ist eine Linderung von Schmerzen, aber auch Unterstützung bei psychosozialen Problemen. Jede Behandlung wird auf die Bedürfnisse des einzelnen Patienten und dessen Angehörigen angepasst.
Spezialisierte ambulante Palliativversorgung (SAPV)
Seit 2007 gibt es einen Rechtsanspruch auf die spezialisierte ambulante Palliativversorgung. Ziel der SAPV ist es, die Selbstbestimmung und Lebensqualität schwerkranker Patienten so gut wie möglich zu erhalten, bestenfalls im eigenen Zuhause. Doch auch in Pflegeeinrichtungen und Hospizen gilt dieser Anspruch. Krankenhausaufenthalte sollen größtenteils vermieden werden. In Deutschland gibt es 292 eingetragene SAPV-Teams. Dazu kommen 46 Teams speziell für Kinder und Jugendliche.
Zu den Aufgaben der spezialisierten ambulanten Palliativversorgung gehören regelmäßige Hausbesuche, um die Patienten zu untersuchen, Medikamentenpläne zu erstellen, Medikamente umzustellen oder Notfallpläne darüber zu erstellen, wie zum Beispiel bei Krämpfen oder Atemnot reagiert werden soll.
Mix aus Hilfe zur Selbsthilfe und permanenter Unterstützung
Ein Schwerpunkt ist aber auch die Hilfe zur Selbsthilfe. Das heißt, den Patienten so viel wie möglich selbst an die Hand zu geben. Nicht nur Medikamente, auch Maßnahmen, die sie umsetzen können, zum Beispiel: Lagerungen, Handhabe der Magensonde, Verabreichen von Infusionen und Medikamenten.
Allein gelassen werden die Patienten und Angehörigen damit aber natürlich nicht. Die SAPV-Teams sind 24 Stunden an 365 Tagen im Jahr erreichbar. SAPV-Teams bestehen aus Ärzten, Krankenschwestern, Seelsorgern, Sozialarbeitern, Psychologen und Psychotherapeuten.
SAPV für Kinder und Jugendliche
Im Vergleich zur SAPV bei Erwachsenen – bei denen eher onkologische Erkrankungen im Vordergrund stehen – haben Kinder und Jugendliche, die ein SAPV-Team benötigen, häufiger angeborene, genetische Erkrankungen, schwere Infektionen in den ersten Lebensmonaten, Hirnfehlbildungen, Muskelerkrankungen oder Erkrankungen nach Unfällen.
Wenn Jugendliche oder junge Erwachsene langjährig in einer Kinderklink betreut wurden, ist eine Weiterversorgung durch die SAPV für Kinder und Jugendliche in der Regel auch über das 18. Lebensjahr möglich, damit die Patienten in ihrer schlimmsten Zeit keinen harten Bruch erleiden müssen.
Verordnung ist Voraussetzung
Die Voraussetzung für die spezialisierte Palliativversorgung ist eine ärztliche Verordnung. Diese benötigt außerdem die Genehmigung der Krankenkasse. Nach Erhalt der Verordnung nimmt das gebietszuständige SAPV-Team Kontakt zu dem Patienten, dessen Angehörigen oder dem behandelnden Arzt auf und vereinbart einen Termin zur Erstvisite.