Wer etwas im Internet kauft oder ein Abo abschließt, muss dies mit dem Klick auf eine Schaltfläche bestätigen. Dieser Button muss ganz klar mit dem Befehl „Kaufen“ gekennzeichnet sein. Unseriöse Firmen umgehen offenbar diese Regelung. Sie verstecken die Buttons unter Fenstern oder beschriften sie nicht eindeutig als Kaufbestätigung. Dass Geld fällig wurde, merken die Nutzer erst mit der Rechnung. Dort werden die Abos als Sonderdienste von Drittanbietern ausgewiesen, die Kosten liegen meist zwischen vier und zehn Euro pro Woche. Hauptsächlich handelt es sich um Angebote aus dem Erotik- oder Spielebereich.
Kein wirksamer Vertrag
„Grundsätzlich gilt: Im Internet ist ein Vertrag erst dann geschlossen, wenn man den ‚Kaufen‘-Button gedrückt, also etwas ‚zahlungspflichtig bestellt‘ hat“, erklärt Thomas Bradler von der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen. Zwar sei die Regelung hier eindeutig, jedoch sei es schwierig, vor Gericht nachzuwiesen, dass man nicht doch willentlich einen Button gedrückt hat. Er rät Betroffenen, den auf der Rechnung ausgewiesenen Abo-Anbieter per Einwurfeinschreiben mitzuteilen, dass man die Forderung nicht anerkennt und den Vertrag hilfsweise zu widerrufen. „Ist das Abo nicht wirksam, dann gibt es keinen Vertrag und der Verbraucher muss nicht zahlen.“
„Außerdem kann man die Forderung gegenüber dem Mobilfunkanbieter bestreiten“, erklärt Thomas Bradler. Da die Abokosten mit allen anderen Posten auf der Rechnung ausgewiesen wurden, sollten Betroffene die komplette Mobilfunkrechnung zurückbuchen und nur den um die strittigen Posten bereinigten Betrag überweisen. Wichtig ist es, die Rechnung immer genau zu prüfen. Meist handelt es sich bei den unrechtmäßigen Posten um kleine Beträge, die in der Gesamtsumme nicht sofort auffallen. „Zudem sollte man das Abo beim Anbieter stoppen, um zu vermeiden, dass dieses in Zukunft wieder auf der Rechnung auftaucht“, so Bradler.
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Drittanbietersperre einrichten
Um Betrug zu verhindern, empfiehlt es sich, bei seinem Mobilfunkanbieter eine Drittanbietersperre einrichten zu lassen. „Der Anbieter kann damit verhindern, dass die eigene Nummer an den Drittanbieter übertragen wird. Man ist dann nicht identifizierbar und das Abo kann nicht in Rechnung gestellt werden“, erklärt Thomas Bradler. Die Einrichtung der Sperre ist für den Verbraucher kostenlos. Da es dafür kein einheitliches Verfahren gibt, sollte man sich bei seinem Anbieter erkundigen, welche Drittanbieter gesperrt werden. Manchmal handele es sich nämlich nur um eine teilweise Sperrung verschiedener Branchen, so der Verbraucherschützer.
Hier finden Sie Musterbriefe sowie weitere Informationen der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen zum Thema "Abzocke im Internet".