Nach einer Haftstrafe im klassischen Gefängnis ändert sich für viele Straftäter oft nichts. Sie können sich nicht in die Gesellschaft integrieren und werden rückfällig. Doch es gibt Ansätze, wie Gefängnisse auch funktionieren können.
Im Seehaus Leonberg in der Nähe von Stuttgart sind straffällig gewordene Jugendliche untergebracht. Vollzug in freien Formen nennt sich der Gedanke. Die jungen Männer wohnen in WGs mit jeweils einer jungen Familie. Ein straff durchorganisierter Tag mit Sporteinheiten, putzen, kochen, Ausbildung und festgelegten Ruhe- und Lesezeiten versucht, Struktur in das Leben der jugendlichen Straftäter zu bringen.
Irmela Abrell gehört zum Gründungsteam des Seehauses und sie hat hier eine weitere Neuerung ins Leben gerufen. Opfer und Täter im Gespräch, nennen sich die Veranstaltungen, in denen eine Gruppe an Tätern in Austausch mit Opfern ähnlicher Straftaten gebracht wird. Cihan Arslan sitzt eine mehrjährige Haftstrafe im Seehaus ab, unter andere wegen gefährlicher Körperverletzung. Er nimmt an so einem Gespräch teil und erzählt seine Geschichte.
Finnland praktiziert ebenfalls eine interessante Alternative zum geschlossenen Vollzug. 33 Prozent ihrer Gefängnisse sind offen und funktionieren ohne Mauern, Zäune und Schlösser. Im Gegensatz zu Deutschland, wo der offene Vollzug als Stufe der Wiedereingliederung eingesetzt wird, können Straffällige in Finnland ihre gesamte Haftzeit in einem offenen Gefängnis verbringen. Zentral dabei ist der Fokus auf die Rückführung in ein geregeltes, gesellschaftliches Leben.
Aki Saarinen ist Gefängnisleiter des offenen Gefängnisses "Käyrä" nördlich von Turku. 50 Männer leben derzeit auf dem ehemaligen Schulgelände, darunter auch Mörder und Vergewaltiger. Die Insassen gehen arbeiten, kaufen im Ort ein, haben ein eigenes Bankkonto und ein Mobiltelefon. Dafür müssen sie sich an die Regeln des offenen Vollzugs halten: keine Gewalt oder Drogen und pünktlich zurück auf dem Gelände sein. Dieses Konzept zeigt Erfolg. 85 Prozent der Insassen bleiben nach ihrer Gefängniszeit straffrei.