Immer wieder stößt sie mit ihrem Kinderwunsch auf Unverständnis. Svenja Steinke möchte ein Pflegekind bei sich aufnehmen. Das zuständige Jugendamt hält sie wegen ihrer Behinderung jedoch für ungeeignet und lehnt ihren Antrag auf Pflegschaft ab.
Unterschied zwischen Assistenz und Pflege
Zuerst hatte Svenja Steinke versucht, eine ehrenamtliche Patenschaft zu übernehmen. Diese wurde ihr verweigert mit der Begründung, Patenkinder kämen oft aus Familien mit psychisch erkrankten Eltern, und ein solches Kind brauche eine "normale" Umgebung und keine Patenperson im Rollstuhl als zusätzliche Belastung.
Nun kämpft Svenja Steinke dafür, vom zuständigen Jugendamt als Pflegemutter anerkannt zu werden. Ihr Antrag auf ein Pflegekind wurde abgelehnt – mit der Begründung, sie sei schließlich selbst auf Pflegepersonen angewiesen, wie könne sie sich da um ein Kind kümmern?
Tatsächlich lebt Svenja Steinke selbstbestimmt in einer eigenen Wohnung und beschäftigt als Arbeitgeberin sechs Assistenzen, die sie abwechselnd rund um die Uhr im Alltag unterstützen. Sie mahnt an, dass die zuständige Behörde den Unterschied zwischen Assistenz und Pflege nicht kenne.