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Vertrauensanwalt des ZDF

Wenn Sie konkrete Anhaltspunkte für gesetzes- oder regelwidriges Verhalten von ZDF-Mitarbeitenden oder Unregelmäßigkeiten im geschäftlichen Verkehr oder Korruption haben, können Sie sich jederzeit an den Vertrauensanwalt des ZDF wenden.

Der Vertrauensanwalt des ZDF steht allen Mitarbeitenden, aber auch Außenstehenden als externer und unabhängiger Ansprechpartner zur Verfügung.

Hierbei übt der Vertrauensanwalt zwei wichtige Funktionen aus. Er ist

  • Externe Ombudsperson nach dem Medienstaatsvertrag sowie
  • Interne Meldestelle nach dem Hinweisgeberschutzgesetz

Die Aufgaben der externen Ombudsperson ergeben sich aus § 31b Abs.2 Medienstaatsvertrag:

Porträt ZDF-Vertrauensanwalt Thomas C. Knierim
Vertrauensanwalt Thomas C. Knierim
Quelle: Thomas C. Knierim

Hiernach hat das ZDF eine Ombudsperson als externe Anlaufstelle für vertrauliche und anonyme Hinweise zu Rechts- und Regelverstößen zu beauftragen. Die Ombudsperson soll die Befähigung zum Richteramt besitzen und darf keine wirtschaftlichen oder sonstigen Interessen haben, die geeignet sind, die neutrale und unabhängige Vertrauensstellung zu gefährden.

In seiner Funktion als interne Meldestelle nach dem Hinweisgeberschutzgesetz stellt der Vertrauensanwalt die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen zum Schutz von Hinweisgebenden sicher.

Die Gespräche mit dem externen Vertrauensanwalt unterliegen strikter Vertraulichkeit. Auf Wunsch bleibt die Identität der Hinweisgebenden gegenüber dem ZDF geheim.

Der Vertrauensanwalt ist wie folgt während der Öffnungszeiten seiner Kanzlei Mo.-Fr. von 9.00 Uhr bis 17.30 Uhr zu erreichen:

Rechtsanwalt Thomas C. Knierim
(Knierim Lorenz Breit Rechtsanwälte PartG mbB)
Gutenbergplatz 12
55116 Mainz
Telefon: 06131/9065-500
Telefax: 06131/9065-599
Per Mail oder Internet erreichen Sie den Vertrauensanwalt rund um die Uhr:
hinweise@klb-recht.de

https://www.klb-recht.de

Noch ein Hinweis in eigener Sache: Der Vertrauensanwalt fungiert als externe Ombudsperson und Interne Meldestelle nach dem Hinweisgeberschutzgesetz und ist daher nur für die Entgegenahme dementsprechender Hinweise zuständig.

Für sonstige Fragen, Anregungen, Lob und Kritik zum ZDF und unserem Programm sind folgende Stellen zuständig:

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