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Reformvorhaben der Rundfunkkommission der Länder

Beschluss des Erweiterten Präsidiums des ZDF-Fernsehrates

Der Fernsehrat sieht die Notwendigkeit, den öffentlich-rechtlichen Rundfunk beständig weiterzuentwickeln, und erkennt die Bemühungen der Länder um eine Reform grundsätzlich an. Diese Reform muss nach Auffassung des Fernsehrats zu mehr Effizienz führen, sie darf aber keinesfalls die Qualität des öffentlich-rechtlichen Rundfunks beeinträchtigen. Deshalb sind im weiteren Reformprozess folgende Punkte zu berücksichtigen:

Gefüllter Sitzungssaal Fernsehratssitzung mit der Verwaltungsratsvorsitzenden Malu Dreyer am 27.09.24
Verwaltungsratsvorsitzende Malu Dreyer, Fernsehratsvorsitzende Gerda Hasselfeldt, Intendant Dr. Norbert Himmler und Verwaltungsdirektorin Karin Brieden (v.l.n.r.) während der ZDF-Fernsehratssitzung am 27. September 2024 in Mainz.
Quelle: ZDF/Torsten Silz

Digitalkanäle

ZDFneo und ZDFinfo haben als die einzigen ZDF-Zusatzkanäle ihr Publikum gefunden. Sie sind unverzichtbares Bindeglied zwischen Hauptprogramm, ZDFmediathek und Sozialen Netzwerken. Denn sie machen Programm für unterschiedliche Lebenswelten, Bildungsabschlüsse und Altersgruppen zugänglich, sowohl über lineare als auch non-lineare Ausspielwege. Damit leisten sie einen Beitrag für den Dialog zwischen den Generationen. Lineare Nutzer dürfen nicht ausgeschlossen werden, egal, ob jung oder alt. Sie sind Grundpfeiler der Strategie "Ein ZDF für alle", die der Fernsehrat von Beginn an mitunterstützt. Ihren Zielgruppen solche Angebote zu entziehen, wäre ein unkalkulierbares Risiko, weil es einerseits gesellschaftliche Gruppen benachteiligt und andererseits die Akzeptanz des öffentlich-rechtlichen Rundfunks insgesamt in Frage stellt. Diese linearen ZDF-Angebote sind schon jetzt synergetisch und effizient aufgestellt.

Partnerprogramme

Themen wie politische, kulturelle oder gesellschaftliche Bildung und besondere Zielgruppen wie Kinder und Jugendliche sind mehr als Sparten. Die Partnersender ARTE, 3sat, KiKA und der Ereigniskanal phoenix sind vielmehr grundständige Angebote mit Nachrichten und weiteren tagesaktuellen Sendungen. Sie aus dem linearen Angebot zu streichen, wäre eine Verschlechterung. Dies liefe auch dem bestehenden staatsvertraglichen Auftrag zuwider, Rundfunk für die gesamte Bevölkerung zu veranstalten und würde das Ziel der Reform, eine Verbesserung herbeizuführen, ad absurdum führen.

Sport

Der Fernsehrat erkennt das Reformvorhaben an, den Gesamtetat der Sportübertragungsrechte zu begrenzen. Das ZDF hat bereits durch seine Selbstverpflichtung eine jahrelang erprobte Deckelung von nicht mehr als 10 Prozent des Gesamtetats in Sportrechte etabliert. Gleichzeitig ist damit ein für die Bevölkerung frei zugängliches Sportprogramm in der gesamten Bandbreite gesichert, ohne zusätzliche Kosten für Sport über Pay-Angebote.

Finanzierung

Die KEF-Empfehlung wurde in einem aufwändigen Verfahren ermittelt, entspricht dem geltenden Recht und erfordert jetzt eine Umsetzung. Der Fernsehrat begrüßt grundsätzlich das vorgeschlagene Finanzierungsmodell. Basis hierfür muss die von der KEF zum 1. Januar 2025 empfohlene Anpassung sein. Einsparungen aus dem Reformpaket werden sich erst später entfalten. Denn nur mit einer hinreichenden Finanzierung kann der öffentlich-rechtliche Rundfunk den bestehenden staatsvertraglichen Auftrag der Länder im Bereich Information, Bildung, Wissenschaft und Kultur sowie Sport und Unterhaltung erfüllen.

Presseähnlichkeit

Wenn mit digitalen Angeboten insbesondere jüngere Zielgruppen angesprochen werden sollen, müssen Nachrichtenereignisse schnell über Texte vermittelt werden, auch wenn noch keine Bewegtbilder vorliegen. Der Vorwurf der Presseähnlichkeit von Verleger-Seite, die vor allem im Regionalen um ihr Geschäftsmodell kämpfen müssen, ist gegenüber dem ZDF nicht erhoben worden. Deshalb sollte die bewährte Praxis des ZDF Bestand haben.

Medienrat

Der Fernsehrat sieht keine Notwendigkeit eines zusätzlichen Aufsichtsgremiums. Die bestehenden Berufungs- und Entsendungsregeln ermöglichen schon jetzt eine Besetzung mit Expertinnen und Experten. Ein zusätzliches Aufsichtsgremium führt zu zusätzlichen Kosten und Bürokratieaufbau. Die Länder hatten die Rundfunkgremien erst am 1. Januar 2024 beauftragt, inhaltliche und formale Qualitätsstandards sowie standardisierte Prozesse zu deren Überprüfung zu definieren (§ 31 Abs. 4 MStV). Warum dies schon neun Monate später von den Ländern in Frage gestellt wird, erschließt sich nicht.

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