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- Achtung Wildwechsel!
Achtung Wildwechsel!
- Achtung Wildwechsel! (1/13)
Mit Wildwechsel ist zwar grundsätzlich das ganze Jahr zu rechnen, aber vor allem im Herbst steigen die Wildunfallzahlen. Wildunfälle werden in ihrer Häufigkeit unterschätzt, sind aber keine Ausnahme.
- Achtung Wildwechsel! (2/13)
Wildunfälle passieren nicht nur auf dem Land. Viele Wildtiere treiben sich mittlerweile auch in der Nähe von Wohngebieten und Städten herum.
- Achtung Wildwechsel! (3/13)
Fahren Sie in Wildwechselgebieten maximal 70km/h! Bei einem Zusammenstoß mit einem 300 Kilo-Wildschwein, entsteht bei 60 km/h bereits ein Aufprallgewicht von bis zu drei Tonnen.
- Achtung Wildwechsel! (4/13)
In Wildwechselgebieten sollten Sie zusätzlich einen ausreichenden Sicherheitsabstand zum Vordermann haben, auf Überholvorgänge verzichten und bremsbereit sein.
- Achtung Wildwechsel! (5/13)
Fahren Sie nachts und bei Dämmerung so oft wie möglich mit Fernlicht (ohne andere zu blenden), um Wild auf der Straße frühzeitig zu erkennen. In Kurven gilt es, besonders vorsichtig zu sein.
- Achtung Wildwechsel! (6/13)
Wenn Sie ein Tier am Straßenrand sehen, bremsen sie kontrolliert, machen das Fernlicht aus und hupen sie! Auch wenn man nur ein Tier sieht, können andere in der Nähe sein oder folgen.
- Achtung Wildwechsel! (7/13)
Ist ein Zusammenstoß mit dem Wild nicht mehr zu verhindern, versuchen Sie nicht auszuweichen! Fahren Sie geradeaus, machen Sie eine Vollbremsung, hupen Sie und halten Sie das Lenkrad fest!
- Achtung Wildwechsel! (8/13)
Ist ein Wildunfall geschehen, gelten die üblichen Unfallregeln: Warnblinker, Warndreieck, Warnweste, Fahrzeug zur Seite fahren, Personen in Sicherheit bringen, und die Polizei verständigen.
- Achtung Wildwechsel! (9/13)
Das Tier darf nicht angefasst werden. Es könnte noch um sich treten oder Tollwut haben.
- Achtung Wildwechsel! (10/13)
Wildunfälle sind in vielen Bundesländern meldepflichtig, sonst droht eine Anzeige. Sie dürfen das Wild auch nicht mit nach Hause nehmen. Das gilt dann als Wilderei.
- Achtung Wildwechsel! (11/13)
Auch wenn ein Tier angefahren wurde und flüchtet, muss die Polizei verständigt werden. Die informiert dann den zuständigen Jäger, um das Tier aufzuspüren. Merken Sie sich die Fluchtrichtung!
- Achtung Wildwechsel! (12/13)
Zur Abwicklung des Schades bei der Versicherung muss eine Wildunfallbestätigung vorliegen. Die kann der herbeigerufene Jäger ausstellen. Dazu muss das Tier oder Teile des Tieres aber gefunden werden.
- Achtung Wildwechsel! (13/13)
Ein neuartiges System von blauen Reflektoren soll nun die Zahl der Wildunfälle verringern. Sie sollen das Licht vorbeifahrender Autos zu einem blauen Band bündeln und die Tiere abschrecken.