Oberverwaltungsgericht Münster verkündet das Urteil zur Beobachtung der AfD
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AfD zu Recht unter Beobachtung
  • 13.05.2024

Das Bundesamt für Verfassungsschutz darf die AfD weiter als rechtsextremistischen Verdachtsfall einstufen – so das Urteil des Oberverwaltungsgerichts Münster. Die Partei hat bereits angekündigt, Beschwerde einzulegen.

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Das Bundesamt für Verfassungsschutz darf die AfD weiter als rechtsextremistischen Verdachtsfall einstufen – so das Urteil des Oberverwaltungsgerichts Münster. Die Partei hat bereits angekündigt, Beschwerde einzulegen.