Ob mit dem beliebten Holzkohlegrill, dem Elektrogrill oder dem Gasgrill: Sobald das Wetter einigermaßen passt, bereiten wir Deutschen unser Essen gerne im Freien zu. Dabei sind wir sehr einfallsreich, was auf dem Rost landet.
Darf man auf dem Mietbalkon grillen?
Vermieter können die Gestattung des Grillens oder die Untersagung im Mietvertrag regeln. „Ohne besondere Vereinbarung gilt auch hier, dass Grillen grundsätzlich erlaubt ist, seine Grenzen jedoch dort findet, wo andere durch den Rauch belästigt werden. Da die Rauchentwicklung beim Grillen deutlich stärker als bei einer Zigarette ist, gilt es zurückhaltend zu sein. Es empfiehlt sich die Nutzung eines Elektrogrills. Kommt es dennoch zum Streit müsste ein Gericht festlegen, wann und wie oft gegrillt werden darf. Die meisten Gerichte halten ein oder zwei Grilltage pro Monat für angemessen“, schätzt der Mietrechtsexperte Gregory Schulze Horstrup.