Für einen Widerspruch bleibt meist vier Wochen Zeit. Reagieren Sie nicht innerhalb dieser Frist auf den Bescheid, wird die Ablehnung wirksam. Prüfen Sie zudem, wie lange es gedauert hat, bis der Kostenträger auf Ihren Antrag reagiert hat. Hat er sich nicht innerhalb von drei Wochen zurückgemeldet, gilt die Leistung als bewilligt.
Gutachten einfordern
Beruft sich die Krankenkasse in ihrem Ablehnungsschreiben auf ein Gutachten des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung (MDK), sollten Sie dieses anfordern. Hintergrund: Wenn Sie die Argumentation im Gutachten kennen können Sie diese in Ihrem Widerspruch leichter entkräften.
Attest einbringen
Häufig wird eine stationäre Reha mit der Begründung abgelehnt, dass eine ambulante Behandlung genüge, die Reha zu keiner Verbesserung führe oder die letzte Maßnahme weniger als vier Jahre zurück liege. Ist die Rentenversicherung oder Krankenkasse beispielsweise der Ansicht, dass eine ambulante Behandlung einer stationären Reha vorzuziehen ist, sollten Sie gemeinsam mit Ihrem Arzt prüfen, welche ambulanten Therapien bereits in Anspruch genommen wurden.
Falls sie zu keiner Besserung geführt haben oder nicht ausreichend waren: Bitten Sie Ihren Arzt um ein begründetes Attest. Es ist hilfreich, wenn er konkret auf die im Schreiben genannten Ablehnungsgründe eingeht.
Widerspruch einlegen
Für den Widerspruch brauchen Sie Aktenzeichen und Datum der Ablehnung. Es reicht ein formloses Schreiben, in dem Sie begründen, warum Sie die beantragten Leistungen brauchen und den Kostenträger auffordern, den Ablehnungsbescheid aufzuheben. Legen Sie das ärztliche Attest bei.
Wichtig ist, dass Sie den Brief unterzeichnen und per Einschreiben an Ihre Krankenversicherung schicken. Brauchen Sie mehr als vier Wochen für eine detaillierte Begründung, können Sie innerhalb der Frist erst einmal allgemein widersprechen. Die Gründe liefern Sie dann nach.
Widerspruchsausschuss
Wird Ihrem Widerspruch nicht stattgeben, geht Ihr Fall bei der Krankenkasse an einen sogenannten Widerspruchsausschuss. Dort entscheiden häufig ehrenamtliche Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertreter über die Anliegen der Patienten.
Vor Gericht ziehen
Die Kasse muss innerhalb von drei Monaten antworten. Bei einer endgültigen Ablehnung können Sie binnen eines Monats Klage beim Sozialgericht einreichen. Das kostet keine Gerichtsgebühren. Es ist aber sinnvoll, sich von einem Fachanwalt für Sozialrecht vertreten zu lassen. Dessen Honorar müssen Sie selbst zahlen, falls Sie den Prozess verlieren.
Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz
Um das Verfahren zu beschleunigen empfiehlt es sich, neben der Klage einen „Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz" zu stellen. Der führt in der Regel dazu, dass eine Entscheidung binnen kurzer Zeit herbeigeführt wird. Sonst kann sich das Verfahren eventuell über mehrere Jahre hinziehen. Für den Fall, dass Ihnen der Weg vor Gericht als zu wenig aussichtsreich erscheint, können Sie auch zu einem Zeitpunkt Ihrer Wahl einfach einen neuen Reha-Antrag stellen. Für die Beratung zu Ihren Rechten gibt es verschiedene Anlaufstellen: beispielsweise die die Verbraucherzentralen und Sozialverbände wie der VdK oder der Sozialverband Deutschland (SoVD) sowie die Unabhängige Patientenberatung Deutschland (UPD).