Pauschalreisende, deren Urlaub abgesagt wurde, müssen sich für die Erstattung ihrer Zahlungen erst an die Insolvenzversicherung von Thomas Cook wenden. Betroffene Thomas-Cook-Kunden können sich für Informationen zum weiteren Vorgehen an den von der Zurich Insurance plc Niederlassung für Deutschland beauftragten Dienstleister KAERA wenden, Telefon: 06172/99761123.
Zurückholen einer Kreditkartenzahlung
Thomas-Cook-Kunden, die ihre bereits abgesagte Pauschalreise mit Master- oder Visacard bezahlt haben, können ihre Kreditkartenzahlungen im "Chargeback-Verfahren" zurückholen: Wird der Schaden von der Insolvenzversicherung nicht oder nur teilweise getragen, muss die kartenausgebende Bank auf Antrag des betroffenen Kunden ein "Chargeback-Verfahren" einleiten.
- Das Verfahren ist eine Möglichkeit für Kunden, Zahlungen, die sie mit der Kreditkarte geleistet haben, zurückzurufen.
- In erster Linie soll das Karteninhaber vor Kreditkartenbetrug schützen.
- Es greift aber auch in den Fällen, in denen bezahlte Leistungen des Händlers oder Dienstleisters nicht erbracht werden, wie es bei den abgesagten Reisen der Thomas-Cook-Gruppe der Fall ist.
Banken geben falsche oder unvollständige Auskünfte
Viele Banken geben allerdings falsche oder unvollständige Auskünfte, so Stiftung Warentest. Das Zurückholen einer Kreditkartenzahlung bei abgesagten Reisen ist möglich, wenn die Versicherung der insolventen Gesellschaften nur einen Teil der Kosten oder gar nichts erstattet. Das Verfahren geben die Zahlungsdienstleister Visa und Mastercard den kartenausgebenden Banken vor.
Das bestätigten auch mehrere Banken auf Anfrage der Stiftung Warentest, darunter die Commerzbank und die Postbank. Kunden, die bei ihren Banken gefragt hatten, ob die Kreditkartenzahlung zurück gebucht werden könne, wurden jedoch unzureichend oder sogar falsch informiert. Das hat die Stiftung Warentest aus Leserzuschriften erfahren.
Quelle: Stiftung Warentest