Woran erkannt man seriöse Vermittler?
- Der Tierschutzverein hat eine Zulassung nach Paragraf 11 Absatz 1 des Tierschutzgesetzes (= amtliche Erlaubnis zu Einfuhr und Abgabe von Wirbeltieren gegen Entgelt).
- Es gibt ein ausführliches Beratungs- bzw. Vermittlungsgespräch zwischen Vermittlern des Tierschutzvereines und den Interessenten.
- Vor der Vermittlung erfolgt eine Vorkontrolle der Adoptanten.
- Bevor der Hund ausreist, sollte ein großes Blutbild für den Test auf die gängigen Mittelmeerkrankheiten (Dirofilaria, Leishmaniose, Ehrlichiose und Babesiose) erstellt worden sein. Es ist gesetzlich nicht verpflichtend vorgeschrieben.
- Der Hund wurde in Spanien geimpft, entwurmt und je nach geschlechtsreife auch kastriert.
- Es wird der EU-Heimtierausweis mitgegeben. Chip-Registrierung und Tollwutimpfung sind gesetzlich Pflicht. Die Angaben müssen eingetragen und vom Tierarzt unterzeichnet sein.
- Es werden die EU-Verordnungen zur Verbringung von Tieren aus EU-Mitgliedstaaten eingehalten.
- Erfolgt die Grenzüberschreitung mit einem Tier-Transporteur, muss die Fahrt über TRACES (spanischer Amtsveterinär meldet beim örtlichen deutschen Amtsveterinär alle Hunde, die eingeführt werden sollen) registriert werden.
- Der Tierschutzverein hilft im Falle, dass der Hund nicht beim neuen Besitzer bleiben kann und organisiert gegebenenfalls eine Pflegefamilie.
- Die meisten Vereine nehmen eine Schutzgebühr bis zu 250 Euro für die medizinische Versorgung und den Chip. Der Transport nach Deutschland kostet ca. 100 Euro.
Hunde aus dem Ausland
Wer Hunde aus dem Ausland mitbringen will, muss sich über die Vor- und Nachteile im Voraus bewusst sein:
Nachteile
- In einem lokalen Tierheim kann man den Hund in Ruhe kennenlernen. Das ist nicht möglich, wenn er direkt aus dem Ausland adoptiert wird.
- Menschen, die konkrete Anforderungen an den Hund stellen, sollten nur einen aus einem deutschen Tierheim oder von einer Pflegestelle wählen. Dort kann sein Verhalten beobachtet werden.
- Ein Hund aus Spanien sollte nur eine Alternative für all diejenigen sein, die im lokalen Tierheim nicht fündig geworden sind. Auch in Deutschland gibt es genügend Hunde, die ein neues Zuhause suchen.
- Tierschützer, Polizei und das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft warnen vor illegalem Handel mit Hunden aus dem Ausland, vor allem bei Welpen.
Vorteile
- Sie sind flexibel und haben minimale Anforderungen an den Hund und sind deshalb bereit auch Kompromisse zu machen. Alter, Aussehen, Größe, Rasse spielen nur eine untergeordnete Rolle.
- Die Nachfrage nach spanischen Hunden (Rassehunde und Mischlinge) ist groß, denn erfahrungsgemäß besteht in deutschen Tierheimen vor allem ein Mangel an kleinen, familientauglichen Hunden. Spanische Hunde gelten als lebendig und sozial verträglich.
Tipp: Ist der Hund in Spanien in einer Pflegestelle untergebracht, können Sie über die vermittelnde Tierschutzorganisation Erkundigungen über ihn einholen: Wie er in der Familie integriert ist und wie er sich anderen Hunden oder Katzen gegenüber verhält.
Transport nur mit EU-Heimtierausweis
Für Hunde, Katzen, Frettchen ist der EU-Heimtierausweis seit 2014 Pflicht. Der EU-Heimtierausweis muss dem Tier eindeutig zugeordnet werden können. So müssen der Besitzer und die hinterlegte Nummer des implantierten Mikrochips im Pass eingetragen sein. Bis 2011 waren auch Tätowierungen als Kennzeichnung möglich.
Wer mit seinem Tier auf Reisen gehen will, muss es vorher auch gegen Tollwut geimpft haben. Privatleute dürfen bis zu fünf Tiere über die EU-Grenze bringen.
Wird die Ausreise über einen gemeinnützigen Tierschutzverein arrangiert, muss der Transporteur die Erlaubnis nach § 11 Tierschutzgesetz vorlegen können. Jeder Transport muss vom Herkunftsland über das elektronische Meldeverfahren TRACES an das Einreiseland, zum Beispiel an die deutsche Behörde gemeldet werden. Interessenten sollten sich beides – Erlaubnis und TRACES-Meldung – vorlegen lassen.
Der EU-Heimtierausweis darf nur noch von Tierärzten ausgefüllt werden, die zuvor von der zuständigen Landesbehörde dazu ermächtig wurden. Wenn das Tier bereits eine Tätowierung hat oder bereits ein Mikrochip implantiert wurde, kann der Tierarzt den EU-Heimtierausweis jederzeit auch nachträglich ausstellen.
Was muss im Pass stehen?
Auf der Frontseite des Passes muss die individuelle Ausweiskennnummer stehen. Diese Nummer setzt sich zusammen aus dem Code des Mitgliedstaates – zum Beispiel DE für Deutschland, der Unternehmenschiffre. Zum Beispiel 02 sowie der fortlaufendenden Nummer. Die gedruckten Innenteile müssen in der Amtssprache des Ausstellerlandes und in englischer Sprache vorhanden sein.
Auf den Innenseiten enthält der Ausweis Angaben zur Farbe, Rasse und Alter des Tieres, sowie den Namen des Besitzers. Außerdem alle Impfungen mit Datum, Impfstoff, Hersteller und Gültigkeitsdauer.
Die tierärztliche Vereinigung für Tierschutz rät, wer sich einen Hund aus dem Mittelmeerraum vermittelt lässt, sollte sicher stellen, dass er neben Tollwut auch gegen Staupe, Hepatitis, Parvovirose, Leptospirose und Zwingerhusten geimpft wurde.