Als das Rauchverbot kam, griffen immer mehr Leute zur E-Zigarette und mittlerweile scheint sie sich zu einer beliebten Alternative entwickelt zu haben. Auch die Geräte sind inzwischen weit entfernt vom Plastikzigaretten-Look der ersten Jahre.
Geräte und Zubehör fallen unter die Tabakrichtlinie, die in ihrer neuesten Fassung seit Ende Mai umgesetzt wird. Damit wird zum Beispiel geregelt, dass das Liquid, das verdampft wird, nur noch maximal 20 mg Nikotin enthalten darf. Die Fläschchen und Geräte müssen kindersicher sein, außerdem dürfen die Einheiten nur noch höchstens 10 ml Liquid enthalten, bei den Inhaltsstoffen muss ein hoher Reinheitsgehalt nachgewiesen werden. Neue E-Zigaretten kommen erst nach einer Testphase von einem halben Jahr in den Handel.
Erst umsteigen, dann aufhören
Die Nutzer sind häufig Umsteiger, die zuvor reguläre Zigaretten konsumiert haben. Einige bauen sich Teile ihrer E-Zigarette selbst, viele mischen auch ihre eigenen Liquids. So können sie den Nikotinzusatz in ihren Aromen stufenlos herunterschrauben bis auf Null.
Vor allem jetzt, kurz vor Neujahr, wollen viele von der Tabakzigarette wegkommen. Sie erhoffen sich von der E-Zigarette zumindest einen Anstoß in die richtige Richtung. Für diejenigen, die ganz mit dem Rauchen aufhören wollen, ist die E-Zigarette ein großer Anreiz, da das Gefühl, eine Zigarette zu rauchen, bleibt. Zugelassen ist die E-Zigarette als Rauchentwöhnungsprodukt aber nicht.
Entwöhnungsprodukte nur in Apotheke
Am Anfang sei der Verkauf der E-Zigaretten eine rechtliche Grauzone gewesen, da sie zwar Nikotin enthalten und den Namen „Zigarette“ tragen, aber kein Tabakprodukt sind, resümiert Medizinjournalist Dr. Christoph Specht. „Nikotinpflaster oder Nikotinkaugummis fallen unter das Arzneimittelgesetz, also hat man überlegt, ob die E-Zigarette da verortet werden sollte.“
Um zur Rauchentwöhnung zugelassen zu werden, müsste es Studien geben, die die Wirksamkeit belegen, sagt Dr. Specht. „Und dann hätte man sie aber nur noch in Apotheken erwerben können, so wie Nikotinpflaster oder -kaugummis. Nikotin ist ein Nervengift, das nur in Apotheken vertrieben werden darf, wenn es eben heilend wirkt“, ergänzt er. Die Entscheidung, E-Zigaretten doch unter die Tabakrichtlinie fallen zu lassen, sei also schwierig gewesen. Die Zulassung als Rauchentwöhnungsprodukt sei nun aber vom Tisch.
Keine gesunde Alternative
Die Tatsache, dass viele zur Rauchentwöhnung zur E-Zigarette greifen, spiegele die Diskrepanz zwischen Anspruch und Wirklichkeit wider. „Wenn es den Leuten hilft, von der Zigarette wegzukommen, ist das erstmal besser, als weiter zu rauchen“, sagt Specht und ergänzt, dass es mittlerweile Studien aus England und Italien gebe, die zeigen, dass viele Krankheiten, die aufs Rauchen zurückzuführen sind, durch die E-Zigarette um einen großen Teil zurückgeschraubt werden können.
Von einer gesunden Alternative könne aber keine Rede sein, relativiert er. Denn auch bei der E-Zigarette führe man der Lunge Substanzen zu, die da normalerweise nicht hingehören. Zwar würde nichts verbrannt und deshalb spielten Teer, krebserregendes Formaldehyd oder andere potenziell riskante Stoffe keine Rolle. Allerdings entstünde durch das Verdampfen der Flüssigkeit ein Aerosol, also Tröpfchen, was im Vergleich zum normalen Einatmen der Luft gesundheitlich nicht unbedenklich sei.
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Psychische Abhängigkeit durchbrechen
„Für diejenigen, die schon alles probiert haben und partout nicht von der Zigarette wegkommen, ist die E-Zigarette sicherlich gesünder als Tabakrauch“, sagt Dr. Christoph Specht. Aber generell gelte: Ganz aufzuhören ist am gesündesten.
Die körperliche Abhängigkeit sei meist nicht so schlimm und auch schnell vorbei, so seine Einschätzung. „Aber die psychische Abhängigkeit ist das, was die Rückfallquote hochtreibt. Man hat spezielle Rituale – die Zigarette zum Kaffee, zum Feierabend, nach dem Essen. Und diese Rituale muss man in den Griff bekommen.“ Das gelinge tatsächlich am besten mit einer Verhaltenstherapie. „Andere Therapien wie zum Beispiel Akupunktur, Nikotinpflaster oder -kaugummis können da gut unterstützend wirken“, rät Dr. Christoph Specht.