Verantwortung:Datenschutzaufsicht im ZDF
Der Rundfunkdatenschutzbeauftragte: zuständig für die Datenschutzaufsicht im ZDF.
Quelle: dpa
Datenschutzaufsicht im ZDF
Wegen der verfassungsrechtlich garantierten Staatsferne des Rundfunks obliegt gemäß § 16 ZDF-Staatsvertrag in Verbindung mit Art. 51 Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) die Aufsicht über den Datenschutz im ZDF nicht den staatlichen Datenschutzbehörden, sondern dem Rundfunkdatenschutzbeauftragten. Er wird vom Fernsehrat mit Zustimmung des Verwaltungsrats bestellt, arbeitet weisungsfrei und ist in der Ausübung seines Amtes nur dem Gesetz unterworfen.
Der Rundfunkdatenschutzbeauftragte
Rundfunkdatenschutzbeauftragter des ZDF ist seit Januar 2023 Stephan Schwarze. Er überwacht gemäß DSGVO die Einhaltung der Datenschutzvorschriften des ZDF-Staatsvertrages, des Rundfunkstaatsvertrages und sämtlicher weiterer das ZDF betreffenden Vorschriften über den Datenschutz bei der gesamten Tätigkeit des ZDF und seiner Beteiligungsunternehmen.
Jede Person hat das Recht, sich unmittelbar an den Rundfunkdatenschutzbeauftragten zu wenden, wenn sie der Ansicht ist, bei der Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten durch das ZDF oder seine Beteiligungsunternehmen in ihren schutzwürdigen Belangen verletzt worden zu sein.
Kontakt:
Der Rundfunkdatenschutzbeauftragte
Stephan Schwarze
Kantstraße 71-73
04275 Leipzig
rundfunkdatenschutz.de
Beschwerdeformular der Aufsichtsbehörde
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Stephan Schwarze
Kantstraße 71-73
04275 Leipzig
rundfunkdatenschutz.de
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