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    Bezüge der Geschäftsleitung / Tarifstruktur 22/23

    Bezüge Geschäftsleitung / Tarifstruktur 2023

    Darstellung der Leistungen an den Intendanten und die Direktor*innen    
    (gemäß § 31 a Vierter Medienänderungsstaatsvertrag)

    Gesamtvergütung im Jahre 2022
    Name
    Funktion
    Jahresbezüge 2022 1)
    (erfolgsunabhängig) in €
    Sachbezüge
    2022 2) in €
    Summe in €
    Dr. Thomas Bellut
    Intendant bis 14.03.2022
    80.389,751.213,8281.603,57
    Dr. Norbert Himmler
    Programmdirektor bis 14.03.2022
    Intendant ab 15.03.2022

    52.392,00
    295.438,00

    1.180,00
    4.560,60


    53.572,00
    299.998,60
    Karin Brieden
    Verwaltungsdirektorin
    271.560,001.716,76273.276,76
    Dr. Peter Frey
    Chefredakteur bis 30.09.2022
    202.680,005.662,80208.342,80
    Bettina Schausten
    Chefredakteurin ab 01.10.2022
    62.880,002.307,9065.187,90
    Dr. Nadine Bilke
    Programmdirektorin ab 01.05.2022
    159.360,001.311,00160.671,00
    Dr. Michael Rombach
    Produktionsdirektor
    251.520,005.241,66256.761,66
    Peter Weber
    Justitiar
    239.040,005.662,80244.702,80
    1) ohne Aufwandsentschädigung
    (Die Aufwandsentschädigung beträgt monatlich jeweils € 511,29 bzw. in neuen Verträgen € 520,00, mit Ausnahme des Intendanten € 766,94)
    2) Es handelt sich um den jeweils privat zu versteuernden geldwerten Vorteil für den Dienstwagen
    Sonstige Leistungen
    • Altersversorgung
    • Ruhegeld vor Renteneintritt unter vertraglich bestimmten Voraussetzungen
    • Familienzuschlag, Beihilfen und Sterbegeld nach den für das ZDF jeweils geltenden Bestimmungen
    • Bereitstellung eines Dienstwagens, der auch für private Zwecke genutzt werden kann
    • Reisekosten-, Tage- und Übernachtungsgelder, Trennungsentschädigung und Umzugskosten und ähnliche Leistungen nach den für das ZDF jeweils geltenden Bestimmungen
    1. Leistungen, die den genannten Personen für den Fall einer vorzeitigen Beendigung ihrer Tätigkeit zugesagt worden sind
    • für den Fall des Dienstverzichtes seitens des ZDF: Fortzahlung der Dienstbezüge für die Vertragsdauer und anschließend Ruhegeld
    • für den Fall der dauernden Dienstunfähigkeit: Invalidengeld mit Beginn des 7. Monats, der auf den Monat folgt, in dem die dauernde Dienstunfähigkeit festgestellt wurde
    • für den Fall der Gewährung von Versorgungsleistungen: Weitergewährung von Beihilfeleistungen
    • für den Fall des Todes: volle Dienstbezüge für den Sterbemonat/anschl. Sterbegeld in Höhe der Dienstbezüge für die Dauer von drei auf den Sterbemonat folgenden Kalendermonaten für die Hinterbliebenen/anschl. Witwengeld/Waisengeld
    Leistungen, die den genannten Personen für den Fall der regulären Beendigung ihrer Tätigkeit zugesagt worden sind
    Name
    Funktion
    Barwert (Verpflichtungswert mit
    Zins als Durchschnitt der
    letzten 10 Geschäftsjahre) in €
    Vom ZDF während des Ge-
    schäftsjahres 2022 hierfür
    aufgewandter oder
    zurückgestellter Betrag in €
    Dr. Thomas Bellut
    Intendant (bis 14.03.2022)
    5.726.3660
    Dr. Norbert Himmler
    Intendant ab 15.03.2022
    (bis 14.03.2022 Programmdirektor)
    3.940.7651.486.272
    Karin Brieden
    Verwaltungsdirektorin
    4.432.7650
    Dr. Peter Frey
    Chefredakteur bis 30.09.2022
    4.294.9980
    Bettina Schausten
    Chefredakteurin ab 01.10.2022
    1.757.798576.090
    Dr. Nadine Bilke
    Programmdirektorin ab 01.05.2022
    1.301.816856.526
    Dr. Michael Rombach
    Produktionsdirektor
    988.256253.916
    Peter Weber
    Justitiar
    4.078.892436.277
    Vereinbarte Änderungen der o.g. Zusagen während des Geschäftsjahres 2022
    ./.
    Leistungen und Zusagen im Laufe des Geschäftsjahres bei Beendigung der Tätigkeit im Laufe des Geschäftsjahres 2022
    ./.
    Leistungen für Tätigkeiten bei Tochter- und Beteiligungsgesellschaften des ZDF
    Name
    Funktion
    Summe der jährlichen Einkünfte
    2022 in €*
    Dr. Thomas Bellut
    Intendant bis 14.03.2022
    35.375,04
    Dr. Norbert Himmler
    (bis 14.03.2022 Programmdirektor)
    Intendant ab 15.03.2022
    30.279,57**
    Karin Brieden
    Verwaltungsdirektorin
    30.000,00
    Dr. Peter Frey
    Chefredakteur bis 30.09.2022
    7.200,00
    Bettina Schausten
    Chefredakteurin ab 01.10.2022
    ./.
    Dr. Nadine Bilke
    Programmdirektorin ab 01.05.2022
    4.400,00
    Dr. Michael Rombach
    Produktionsdirektor
    1.000,00
    Peter Weber
    Justitiar
    64.984,00
    *  erhaltenes Honorar/Sitzungsgeld/Aufwandsentschädigung exkl. USt.
    ** Davon wurden € 5.279,57 an das ZDF abgeführt, da vertraglich geregelt ist, dass Einkünfte bei Überschreitung einer Obergrenze in Höhe von jährlich € 25.000,00 an das ZDF abzuführen sind.
    Leistungen für andere entgeltliche Nebentätigkeiten*
    Name
    Funktion
    Summe der jährlichen Einkünfte
    2022 in €**
    Dr. Thomas Bellut
    Intendant bis 14.03.2022
    ./.
    Dr. Norbert Himmler
    Intendant ab 15.03.2022
    ./.
    Karin Brieden
    Verwaltungsdirektorin
    ./.
    Dr. Peter Frey
    Chefredakteur bis 30.09.2022
    ./.
    Bettina Schausten
    Chefredakteurin ab 01.10.2022
    ./.
    Dr. Nadine Bilke
    Programmdirektorin ab 01.05.2022
    ./.
    Dr. Michael Rombach
    Produktionsdirektor
    ./.
    Peter Weber
    Justitiar
    380,00
    *   ohne Nebentätigkeiten, bei denen die Höhe der jeweils vereinbarten Einkünfte den Betrag von € 1.000,00 monatlich nicht übersteigt und die nicht in Zusammenhang zur Haupttätigkeit stehen
    **  erhaltenes Honorar/Sitzungsgeld/Aufwandsentschädigung exkl. USt.

    Die Darstellung der Leistungen an den Intendanten und die Direktor*innen für das Jahr 2023 finden Sie hier.

    AT/ÜT-Regelstufen (gemäß § 31 a Vierter Medienänderungsstaatsvertrag)

    Stufenwerte
    bis 31.05.2023
    brutto
    Stufenwerte
    ab 01.06.2023
    brutto
    1. AT/ÜT-Stufemonatlich
    jährlich
    €   11.730,00
    € 140.760,00
    € 12.070,00
    144.840,00
    2. AT/ÜT-Stufemonatlich
    jährlich
    € 12.580,00
    150.960,00
    € 12.940,00
    155.280,00
    3. AT/ÜT-Stufemonatlich
    jährlich
    € 13.260
    € 159.120,00
    € 13.640,00
    € 163.680,00
    4. AT/ÜT-Stufemonatlich
    jährlich
    € 13.790,00
    165.480,00
    € 14.180,00
    170.160,00
    5. AT/ÜT-Stufemonatlich
    jährlich
    € 14.360,00
    172.320,00
    € 14.770,00
    177.240,00
    Sonstige Leistungen (für AT/ÜT-Mitarbeiter*innen):
    • Weitere Zulagen oberhalb des AT/ÜT-Rasters in Einzelfällen
    • Altersversorgung sowie Beihilfen, Familienzuschlag und Sterbegeld nach den für das ZDF jeweils geltenden Bestimmungen
    • Reisekosten-, Tage- und Übernachtungsgelder, Trennungsentschädigung, Umzugskosten, Auslandszuschläge, Jubiläumsgeld (nur bei Eintritt bis 31.12.1999) und ähnliche Leistungen nach den für das ZDF jeweils geltenden Bestimmungen
    • Nur Stellvertretende Direktoren: Bereitstellung eines Dienstwagens, der auch für private Zwecke genutzt werden kann

    Tarifstrukturen

    Vergütungstabelle ZDF 01.01.2023 - 31.07.2024 (Beträge in Euro)
    Vergütungs-
    gruppe
    Stufe 1Stufe 2Stufe 3Stufe 4Stufe 5Stufe 6Stufe 7Stufe 8Stufe 9
    12.568,852.673,442.785,652.895,333.020,343.151,653.290,693.437,273.594,16
    22.795,772.905,453.030,463.161,773.300,813.447,393.604,283.780,293.980,46
    33.041,413.172,723.311,763.458,343.615,233.791,243.991,414.203,144.430,10
    43.324,373.470,953.627,843.803,854.004,024.215,754.442,714.685,014.950,29
    53.642,003.818,014.018,184.229,914.456,874.699,174.964,455.251,365.554,81
    64.035,744.247,474.474,434.716,734.982,015.268,925.572,375.892,516.238,12
    74.494,904.737,205.002,485.289,395.592,845.912,986.258,596.625,847.011,02
    85.026,165.313,075.616,525.936,666.282,276.649,527.034,707.452,907.896,67
    95.644,075.964,216.309,826.677,077.062,257.480,457.924,228.396,088.899,79
    106.340,886.708,137.093,317.511,517.955,288.427,148.930,859.463,9110.035,25
    117.128,427.546,627.990,398.462,258.965,969.499,0210.070,3610.676,07

    Berichtspflicht nach § 21 Entgelttransparenzgesetz

    Hier: Ergänzung der Veröffentlichung von Bezügen und Tarifstrukturen nach § 31 a Vierter Medienänderungsstaatsvertrag
    Auf der Grundlage des § 21  Entgelttransparenzgesetz, der bestimmte Arbeitgeber zur Erstellung eines Berichts zur Gleichstellung und Entgeltgleichheit verpflichtet, berichtet das ZDF nachfolgend, in Ergänzung zu der Veröffentlichung von Bezügen und Tarifstrukturen, zur Entgeltgleichheit in der Anstalt.

    Das Entgelt der im ZDF beschäftigten Frauen und Männer wird auf tarifvertraglicher Grundlage festgelegt. Die Vergütung der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer besteht aus Grundvergütung, Zulagen und Familienzuschlag. Die Grundvergütung richtet sich nach Eingruppierung und Einstufung. Die Eingruppierung erfolgt entsprechend der festgelegten Tätigkeit nach Maßgabe des Vergütungstarifvertrages und der Vergütungsordnung. Für die Einstufung innerhalb der Vergütungsgruppe ist die Berufszeit entscheidend. Somit erfolgen Eingruppierung und Einstufung unabhängig vom Geschlecht nach objektiven, tarifvertraglich festgelegten Kriterien.

    Zur Förderung der Gleichstellung von Frauen und Männern gibt es im ZDF die Dienstvereinbarung Frauengleichstellungsplan, die zum Ziel hat, die Gleichbehandlung von Frauen und Männern im beruflichen Kontext durch besondere Maßnahmen zu verwirklichen. Entsprechend werden Frauen bei Stellenausschreibungen und Stellenbesetzungen in Positionen, in denen Frauen unterrepräsentiert sind, besonders berücksichtigt. Dies gilt auch und besonders im Bereich der Ausbildung und der Führungskräfte. Die Gleichstellungsbeauftragte wird stets bei Personalmaßnahmen einbezogen, sollten Frauen in den Bereichen unterrepräsentiert sein.

    Zum Stichtag 31.12.2022 waren im ZDF 1924 Frauen und 1892 Männer als Arbeitnehmer*innen beschäftigt. Davon waren 737 Frauen in Teilzeit beschäftigt und 168 Männer. Das entspricht einem prozentualen Anteil von 81 % Frauen und 19 % Männern. Der Anteil von Frauen in Führungsfunktionen lag 2022 bei 43,5 %.
    Den ZDF-Gleichstellungsbericht 2022 finden Sie hier (PDF)
    Deckblatt zum ZDF-Gleichstellungsbericht 2022
    Quelle: ZDF