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    Bezüge der Geschäftsleitung Tarifstruktur 2023/2024

    Bezüge Geschäftsleitung / Tarifstruktur 23/24

    Darstellung der Leistungen an den Intendanten und die Direktor*innen    

    Gesamtvergütung im Jahre 2023
    Name
    Funktion
    Jahresbezüge 2023 1)
    (erfolgsunabhängig) in €
    Sachbezüge
    2023 2) in €
    Summe in €
    Dr. Norbert Himmler
    Intendant
    378.110,00
     
    5.951,19384.061,19
    Karin Brieden
    Verwaltungsdirektorin
    276.110,001.760,80277.870,18
    Bettina Schausten
    Chefredakteurin
    255.720,009.231,60264.951,60
    Dr. Nadine Bilke
    Programmdirektorin
    243.030,005.198,00248.228,00
    Dr. Michael Rombach
    Produktionsdirektor
    255.720,003.505,17259.225,17
    Peter Weber
    Justitiar
    243.030,005.662,80248.692,80
    1) ohne Aufwandsentschädigung
    (Die Aufwandsentschädigung beträgt monatlich jeweils € 511,29 bzw. in neuen Verträgen € 520,00, mit Ausnahme des Intendanten € 766,94)
    2) Es handelt sich um den jeweils privat zu versteuernden geldwerten Vorteil für den Dienstwagen
    Sonstige Leistungen
    • Altersversorgung
    • Ruhegeld vor Renteneintritt unter vertraglich bestimmten Voraussetzungen
    • Familienzuschlag, Beihilfen und Sterbegeld nach den für das ZDF jeweils geltenden Bestimmungen
    • Bereitstellung eines Dienstwagens, der auch für private Zwecke genutzt werden kann
    • Reisekosten-, Tage- und Übernachtungsgelder, Trennungsentschädigung und Umzugskosten und ähnliche Leistungen nach den für das ZDF jeweils geltenden Bestimmungen
    1. Leistungen, die den genannten Personen für den Fall einer vorzeitigen Beendigung ihrer Tätigkeit zugesagt worden sind
    • für den Fall des Dienstverzichtes seitens des ZDF: Fortzahlung der Dienstbezüge für die Vertragsdauer und anschließend Ruhegeld
    • für den Fall der dauernden Dienstunfähigkeit: Invalidengeld mit Beginn des 7. Monats, der auf den Monat folgt, in dem die dauernde Dienstunfähigkeit festgestellt wurde
    • für den Fall der Gewährung von Versorgungsleistungen: Weitergewährung von Beihilfeleistungen
    • für den Fall des Todes: volle Dienstbezüge für den Sterbemonat/anschl. Sterbegeld in Höhe der Dienstbezüge für die Dauer von drei auf den Sterbemonat folgenden Kalendermonaten für die Hinterbliebenen/anschl. Witwengeld/Waisengeld
    Leistungen, die den genannten Personen für den Fall der regulären Beendigung ihrer Tätigkeit zugesagt worden sind
    Name
    Funktion
    Barwert (Verpflichtungswert mit
    Zins als Durchschnitt der
    letzten 10 Geschäftsjahre) in €
    Vom ZDF während des Ge-
    schäftsjahres 2023 hierfür
    aufgewandter oder
    zurückgestellter Betrag in €
    Dr. Norbert Himmler
    Intendant ab 15.03.2022
    4.214.708273.943
    Karin Brieden
    Verwaltungsdirektorin
    4.429.1090
    Bettina Schausten
    Chefredakteurin
    1.862.367104.569
    Dr. Nadine Bilke
    Programmdirektorin
    1.386.98285.166
    Dr. Michael Rombach
    Produktionsdirektor
    1.267.580279.324
    Peter Weber
    Justitiar
    4.082.3493.457
    Vereinbarte Änderungen der o.g. Zusagen während des Geschäftsjahres 2023
    ./.
    Leistungen und Zusagen im Laufe des Geschäftsjahres bei Beendigung der Tätigkeit im Laufe des Geschäftsjahres 2023
    ./.
    Leistungen für Tätigkeiten bei Tochter- und Beteiligungsgesellschaften des ZDF
    Name
    Funktion
    Summe der jährlichen Einkünfte
    2023 in €*
    Dr. Norbert Himmler17.450,00
    Karin Brieden
    Verwaltungsdirektorin
    30.000,00
    Bettina Schausten
    Chefredakteurin
    ./.
    Dr. Nadine Bilke
    Programmdirektorin
    9.200
    Dr. Michael Rombach
    Produktionsdirektor
    1.000,00
    Peter Weber
    Justitiar
    64.934,00
    *  erhaltenes Honorar/Sitzungsgeld/Aufwandsentschädigung exkl. USt.
    Leistungen für andere entgeltliche Nebentätigkeiten*
    Name
    Funktion
    Summe der jährlichen Einkünfte
    2023 in €**
    Dr. Norbert Himmler
    Intendant
    ./.
    Karin Brieden
    Verwaltungsdirektorin
    ./.
    Bettina Schausten
    Chefredakteurin
    ./.
    Dr. Nadine Bilke
    Programmdirektorin
    ./.
    Dr. Michael Rombach
    Produktionsdirektor
    ./.
    Peter Weber
    Justitiar
    ./.
    *   ohne Nebentätigkeiten, bei denen die Höhe der jeweils vereinbarten Einkünfte den Betrag von € 1.000,00 monatlich nicht übersteigt und die nicht in Zusammenhang zur Haupttätigkeit stehen
    **  erhaltenes Honorar/Sitzungsgeld/Aufwandsentschädigung exkl. USt.
    AT/ÜT-Regelstufen (gemäß § 31 a Vierter Medienänderungsstaatsvertrag)
    Stufenwerte
    bis 31.05.2023
    brutto
    Stufenwerte
    ab 01.06.2023
    brutto
    1. AT/ÜT-Stufemonatlich
    jährlich
    €   11.730,00
    € 140.760,00
    € 12.070,00
    144.840,00
    2. AT/ÜT-Stufemonatlich
    jährlich
    € 12.580,00
    150.960,00
    € 12.940,00
    155.280,00
    3. AT/ÜT-Stufemonatlich
    jährlich
    € 13.260
    € 159.120,00
    € 13.640,00
    € 163.680,00
    4. AT/ÜT-Stufemonatlich
    jährlich
    € 13.790,00
    165.480,00
    € 14.180,00
    170.160,00
    5. AT/ÜT-Stufemonatlich
    jährlich
    € 14.360,00
    172.320,00
    € 14.770,00
    177.240,00
    Sonstige Leistungen (für AT/ÜT-Mitarbeiter*innen):
    • Weitere Zulagen oberhalb des AT/ÜT-Rasters in Einzelfällen
    • Altersversorgung sowie Beihilfen, Familienzuschlag und Sterbegeld nach den für das ZDF jeweils geltenden Bestimmungen
    • Reisekosten-, Tage- und Übernachtungsgelder, Trennungsentschädigung, Umzugskosten, Auslandszuschläge, Jubiläumsgeld (nur bei Eintritt bis 31.12.1999) und ähnliche Leistungen nach den für das ZDF jeweils geltenden Bestimmungen
    • Nur Stellvertretende Direktoren: Bereitstellung eines Dienstwagens, der auch für private Zwecke genutzt werden kann
    Tarifstrukturen
    Vergütungstabelle ZDF 01.01.2023 - 31.07.2024 (Beträge in Euro)
    Vergütungs-
    gruppe
    Stufe 1Stufe 2Stufe 3Stufe 4Stufe 5Stufe 6Stufe 7Stufe 8Stufe 9
    12.568,852.673,442.785,652.895,333.020,343.151,653.290,693.437,273.594,16
    22.795,772.905,453.030,463.161,773.300,813.447,393.604,283.780,293.980,46
    33.041,413.172,723.311,763.458,343.615,233.791,243.991,414.203,144.430,10
    43.324,373.470,953.627,843.803,854.004,024.215,754.442,714.685,014.950,29
    53.642,003.818,014.018,184.229,914.456,874.699,174.964,455.251,365.554,81
    64.035,744.247,474.474,434.716,734.982,015.268,925.572,375.892,516.238,12
    74.494,904.737,205.002,485.289,395.592,845.912,986.258,596.625,847.011,02
    85.026,165.313,075.616,525.936,666.282,276.649,527.034,707.452,907.896,67
    95.644,075.964,216.309,826.677,077.062,257.480,457.924,228.396,088.899,79
    106.340,886.708,137.093,317.511,517.955,288.427,148.930,859.463,9110.035,25
    117.128,427.546,627.990,398.462,258.965,969.499,0210.070,3610.676,07
    Berichtspflicht nach § 21 Entgelttransparenzgesetz
    Hier: Ergänzung der Veröffentlichung von Bezügen und Tarifstrukturen nach § 31 a Vierter Medienänderungsstaatsvertrag
    Auf der Grundlage des § 21  Entgelttransparenzgesetz, der bestimmte Arbeitgeber zur Erstellung eines Berichts zur Gleichstellung und Entgeltgleichheit verpflichtet, berichtet das ZDF nachfolgend, in Ergänzung zu der Veröffentlichung von Bezügen und Tarifstrukturen, zur Entgeltgleichheit in der Anstalt.

    Das Entgelt der im ZDF beschäftigten Frauen und Männer wird auf tarifvertraglicher Grundlage festgelegt. Die Vergütung der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer besteht aus Grundvergütung, Zulagen und Familienzuschlag. Die Grundvergütung richtet sich nach Eingruppierung und Einstufung. Die Eingruppierung erfolgt entsprechend der festgelegten Tätigkeit nach Maßgabe des Vergütungstarifvertrages und der Vergütungsordnung. Für die Einstufung innerhalb der Vergütungsgruppe ist die Berufszeit entscheidend. Somit erfolgen Eingruppierung und Einstufung unabhängig vom Geschlecht nach objektiven, tarifvertraglich festgelegten Kriterien.

    Zur Förderung der Gleichstellung von Frauen und Männern gibt es im ZDF die Dienstvereinbarung Frauengleichstellungsplan, die zum Ziel hat, die Gleichbehandlung von Frauen und Männern im beruflichen Kontext durch besondere Maßnahmen zu verwirklichen. Entsprechend werden Frauen bei Stellenausschreibungen und Stellenbesetzungen in Positionen, in denen Frauen unterrepräsentiert sind, besonders berücksichtigt. Dies gilt auch und besonders im Bereich der Ausbildung und der Führungskräfte. Die Gleichstellungsbeauftragte wird stets bei Personalmaßnahmen einbezogen, sollten Frauen in den Bereichen unterrepräsentiert sein.

    Berichtspflicht nach § 21 Entgelttransparenzgesetz

    Hier: Ergänzung der Veröffentlichung von Bezügen und Tarifstrukturen nach § 31 a Vierter Medienänderungsstaatsvertrag
    Auf der Grundlage des § 21  Entgelttransparenzgesetz, der bestimmte Arbeitgeber zur Erstellung eines Berichts zur Gleichstellung und Entgeltgleichheit verpflichtet, berichtet das ZDF nachfolgend, in Ergänzung zu der Veröffentlichung von Bezügen und Tarifstrukturen, zur Entgeltgleichheit in der Anstalt.

    Das Entgelt der im ZDF beschäftigten Frauen und Männer wird auf tarifvertraglicher Grundlage festgelegt. Die Vergütung der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer besteht aus Grundvergütung, Zulagen und Familienzuschlag. Die Grundvergütung richtet sich nach Eingruppierung und Einstufung. Die Eingruppierung erfolgt entsprechend der festgelegten Tätigkeit nach Maßgabe des Vergütungstarifvertrages und der Vergütungsordnung. Für die Einstufung innerhalb der Vergütungsgruppe ist die Berufszeit entscheidend. Somit erfolgen Eingruppierung und Einstufung unabhängig vom Geschlecht nach objektiven, tarifvertraglich festgelegten Kriterien.

    Zur Förderung der Gleichstellung von Frauen und Männern gibt es im ZDF die Dienstvereinbarung Frauengleichstellungsplan, die zum Ziel hat, die Gleichbehandlung von Frauen und Männern im beruflichen Kontext durch besondere Maßnahmen zu verwirklichen. Entsprechend werden Frauen bei Stellenausschreibungen und Stellenbesetzungen in Positionen, in denen Frauen unterrepräsentiert sind, besonders berücksichtigt. Dies gilt auch und besonders im Bereich der Ausbildung und der Führungskräfte. Die Gleichstellungsbeauftragte wird stets bei Personalmaßnahmen einbezogen, sollten Frauen in den Bereichen unterrepräsentiert sein.

    Zum Stichtag 31.12.2023 waren im ZDF 1977 Frauen und 1919 Männer als Arbeitnehmer*innen beschäftigt. Davon waren 747 Frauen in Teilzeit beschäftigt und 176 Männer. Das entspricht einem prozentualen Anteil von 81 % Frauen und 19 % Männern. Der Anteil von Frauen in Führungsfunktionen lag 2023 bei 43,2 %.
    Den ZDF-Gleichstellungsbericht 2023 finden Sie hier (PDF)
    Deckblatt des ZDF-Gleichstellungsberichts 2023
    Quelle: ZDF