Sie sind hier:

Kein Cannabis trotz Rezept

Schmerzpatienten klagen an

Cannabis in Medikamentendosen

Seit einem Jahr dürfen Ärzte in Deutschland medizinisches Cannabis verschreiben, wenn Schwerkranken nicht anders wirksam geholfen werden kann. Doch viele Anträge auf Kostenübernahme durch die Krankenkassen werden nicht genehmigt.

Datum:
10.04.2018
Verfügbarkeit:
Video leider nicht mehr verfügbar

Profitieren sollen Menschen, die unter starken, chronischen Schmerzen, Spastiken und anderen Krankheiten leiden, die mit konventionellen Arzneimitteln nicht zufriedenstellend therapiert werden können.

Bei den sechs größten gesetzlichen Krankenkassen sind bislang über 19 000 Anträge auf Kostenerstattung eingegangen. Doch viele werden abgelehnt. Nach einer aktuellen Umfrage von Frontal 21 liegt die Ablehnungsquote zwischen 36 Prozent und 44 Prozent. Dabei steht im Gesetz, dass die Krankenkassen beziehungsweise deren Medizinischer Dienst nur in begründeten Ausnahmefällen Anträge ablehnen dürfen.

Einer der Betroffenen ist Thorsten Naumann, der unter einem chronischen Schmerzsyndrom leidet. Ihm verweigert seine Krankenkasse bislang die Kostenübernahme von Cannabisblüten, obwohl der behandelnde Arzt in einem Gutachten überzeugend darlegt, dass die Cannabis-Therapie für seine Beschwerden die beste ist. Das Kuriose: Naumann hatte bereits eine Genehmigung für Cannabisblüten. Denn schon vor Inkrafttreten des Gesetzes "Cannabis als Medizin" gab es für schwerkranke Patienten die Möglichkeit, medizinisches Cannabis durch eine Ausnahmegenehmigung des Bundesinstitutes für Arzneimittel und Medizinprodukte zu beziehen. Allerdings war das Antragsverfahren sehr aufwendig, und die Patienten mussten die Kosten selbst tragen, teilweise über 1000 Euro im Monat, was viele abschreckte.

Mit dem Gesetz sollte die Situation der Betroffenen verbessert werden, so die damalige Parlamentarische Staatssekretärin im Bundesministerium für Gesundheit, Ingrid Fischbach (CDU). "Wir sorgen dafür, dass schwerkranke Menschen bestmöglich versorgt werden und ihnen auch diese Therapieoption im Rahmen der ärztlichen Behandlung eröffnet wird."

Doch die Realität sieht anders aus: Denn die Krankenkassen haben das Recht, jeden Antrag auf Cannabis durch den Medizinischen Dienst prüfen zu lassen und gegebenenfalls abzulehnen. Ärzte und Patientenvertreter fordern deshalb, den Genehmigungsvorbehalt der Krankenkassen abzuschaffen und die Therapiehoheit einzig und allein beim Arzt zu belassen. Doch die Bundesregierung sieht dafür momentan keinen Handlungsbedarf.

Frontal 21 über politische Versprechen und schwerkranke Patienten, die von ihrer Krankenkasse im Stich gelassen werden.

Zur Merkliste hinzugefügt Merken beendet Bewertet! Bewertung entfernt Zur Merkliste hinzugefügt Merken beendet Embed-Code kopieren HTML-Code zum Einbetten des Videos in der Zwischenablage gespeichert.
Bitte beachten Sie die Nutzungsbedingungen des ZDF.

Sie haben sich mit diesem Gerät ausgeloggt.

Sie haben sich von einem anderen Gerät aus ausgeloggt, Sie werden automatisch ausgeloggt.

Ihr Account wurde gelöscht, Sie werden automatisch ausgeloggt.

Um Sendungen mit einer Altersbeschränkung zu jeder Tageszeit anzuschauen, kannst du jetzt eine Altersprüfung durchführen. Dafür benötigst du dein Ausweisdokument.

Zur Altersprüfung

Du bist dabei, den Kinderbereich zu verlassen. Möchtest du das wirklich?

Wenn du den Kinderbereich verlässt, bewegst du dich mit dem Profil deiner Eltern in der ZDFmediathek.

Du wechselst in den Kinderbereich und bewegst dich mit deinem Kinderprofil weiter.

An dieser Stelle würden wir dir gerne die Datenschutzeinstellungen anzeigen. Entweder hast du einen Ad-Blocker oder ähnliches in deinem Browser aktiviert, welcher dies verhindert, oder deine Internetverbindung ist derzeit gestört. Falls du die Datenschutzeinstellungen sehen und bearbeiten möchtest, prüfe, ob ein Ad-Blocker oder ähnliches in deinem Browser aktiv ist und schalte es aus. So lange werden die standardmäßigen Einstellungen bei der Nutzung der ZDFmediathek verwendet. Dies bedeutet, das die Kategorien "Erforderlich" und "Erforderliche Erfolgsmessung" zugelassen sind. Weitere Details erfährst du in unserer Datenschutzerklärung.

An dieser Stelle würden wir dir gerne die Datenschutzeinstellungen anzeigen. Möglicherweise hast du einen Ad/Script/CSS/Cookiebanner-Blocker oder ähnliches in deinem Browser aktiviert, welcher dies verhindert. Falls du die Webseite ohne Einschränkungen nutzen möchtest, prüfe, ob ein Plugin oder ähnliches in deinem Browser aktiv ist und schalte es aus.