Profitieren sollen Menschen, die unter starken, chronischen Schmerzen, Spastiken und anderen Krankheiten leiden, die mit konventionellen Arzneimitteln nicht zufriedenstellend therapiert werden können.
Bei den sechs größten gesetzlichen Krankenkassen sind bislang über 19 000 Anträge auf Kostenerstattung eingegangen. Doch viele werden abgelehnt. Nach einer aktuellen Umfrage von Frontal 21 liegt die Ablehnungsquote zwischen 36 Prozent und 44 Prozent. Dabei steht im Gesetz, dass die Krankenkassen beziehungsweise deren Medizinischer Dienst nur in begründeten Ausnahmefällen Anträge ablehnen dürfen.
Einer der Betroffenen ist Thorsten Naumann, der unter einem chronischen Schmerzsyndrom leidet. Ihm verweigert seine Krankenkasse bislang die Kostenübernahme von Cannabisblüten, obwohl der behandelnde Arzt in einem Gutachten überzeugend darlegt, dass die Cannabis-Therapie für seine Beschwerden die beste ist. Das Kuriose: Naumann hatte bereits eine Genehmigung für Cannabisblüten. Denn schon vor Inkrafttreten des Gesetzes "Cannabis als Medizin" gab es für schwerkranke Patienten die Möglichkeit, medizinisches Cannabis durch eine Ausnahmegenehmigung des Bundesinstitutes für Arzneimittel und Medizinprodukte zu beziehen. Allerdings war das Antragsverfahren sehr aufwendig, und die Patienten mussten die Kosten selbst tragen, teilweise über 1000 Euro im Monat, was viele abschreckte.
Mit dem Gesetz sollte die Situation der Betroffenen verbessert werden, so die damalige Parlamentarische Staatssekretärin im Bundesministerium für Gesundheit, Ingrid Fischbach (CDU). "Wir sorgen dafür, dass schwerkranke Menschen bestmöglich versorgt werden und ihnen auch diese Therapieoption im Rahmen der ärztlichen Behandlung eröffnet wird."
Doch die Realität sieht anders aus: Denn die Krankenkassen haben das Recht, jeden Antrag auf Cannabis durch den Medizinischen Dienst prüfen zu lassen und gegebenenfalls abzulehnen. Ärzte und Patientenvertreter fordern deshalb, den Genehmigungsvorbehalt der Krankenkassen abzuschaffen und die Therapiehoheit einzig und allein beim Arzt zu belassen. Doch die Bundesregierung sieht dafür momentan keinen Handlungsbedarf.
Frontal 21 über politische Versprechen und schwerkranke Patienten, die von ihrer Krankenkasse im Stich gelassen werden.