Wenn es aber um die Rückzahlung der rechtswidrig erworbenen Gewinne an die Kunden geht, sind die Verbraucherschützer ohnmächtig. Das Bundesjustizministerium wollte das ändern, und zwar mit der Einführung einer Musterfeststellungsklage. Danach sollen sich Betroffene bei einer Klage der Verbraucherzentrale kostenlos in ein Register eintragen lassen können. Die Urteile wären dann auch für die Verbraucher wirksam. Probleme wie etwa Verjährung oder Kostenrisiko bei gerichtlichen Niederlagen könnten so gelöst werden.
VW-Kunden, die wegen des Abgasskandals Schadensersatz geltend machen wollen, könnten beispielsweise von einer Musterfeststellungsklage profitieren, vorausgesetzt diese würde eingeführt, bevor die Ansprüche der VW-Kunden verjährt sind. Bisher muss in Deutschland grundsätzlich jeder Verbraucher alleine unter Umständen bis zur letzten Instanz klagen und bei einer Niederlage die Gerichtskosten tragen.
Gesetz nicht mehr vor der Bundestagswahl
Doch die Musterfeststellungsklage kommt vorerst nicht. Der Parlamentarische Staatssekretär im Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz, Ulrich Kelber, SPD, wirft den Unionsparteien vor, einen stärkeren Verbraucherschutz in Deutschland zu verhindern. CDU und CSU betrieben "eine Verzögerungstaktik, um das Gesetz [zur Musterfeststellungsklage, Anm. d. Red.] insgesamt zu verhindern". Kelber erklärte gegenüber Frontal 21, die Unionsfraktion im Bundestag habe erst im April konkrete Verbesserungsvorschläge zum lange vorliegenden Gesetzentwurf vorgelegt. Zu diesem Zeitpunkt sei längst klar gewesen, dass das Gesetz bis zum Ende der Legislaturperiode nicht mehr verabschiedet werden könne.
Der Berichterstatter für die Unionsfraktion im Bundestag, Sebastian Steineke, bestreitet gegenüber Frontal 21 eine Verzögerungstaktik. Der Entwurf aus dem Justizministerium sei handwerklich schlecht. Die SPD sei nicht bereit, über Veränderungen zu verhandeln. Frontal 21 liegen interne Regierungsunterlagen vor, die einen massiven Widerstand der unionsgeführten Ministerien gegen den Entwurf aus dem SPD-Justizministerium belegen. So heißt es etwa aus dem Bundesinnenministerium, die vorgeschlagene Musterfeststellungsklage sei "unserem Rechtsschutzsystem fremd." Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt, CSU, schrieb handschriftlich auf ein Dokument, das die Musterfeststellungsklage für VW-Kunden vorschlug: „Lehnen wir ab!!! Komplett streichen!"