Während im Jahr 2007 knapp über die Hälfte aller Verpackungen für Getränke wiederverwendbar waren, sind es inzwischen nur noch 42,8 Prozent. Ziel ist es, Recycling von Verpackungsabfällen noch stärker zu fördern beziehungsweise Verpackungen zu vermeiden.
Regalkennzeichnung für Einweg und Mehrweg
Dabei sah bereits die seit 1991 geltende Verpackungsverordnung eine Pfandpflicht für Einweg-Getränkeverpackungen vor, wenn der Mehrweganteil unter 72 Prozent fällt. Doch erst im Jahr 2003 wurde sie vom Gesetzgeber eingeführt, schon damals mit den Anliegen, das ungeordnete Wegwerfen von Verpackungen ohne vorheriges Sortieren zu reduzieren, eine Kreislaufwirtschaft aufzubauen und die Mehrwegquote zu stabilisieren.
Ob nun die erstmals ab Januar 2019 verpflichtende Regalkennzeichnung Verbraucher dazu bewegt, sich bewusst für Einweg mit Pfand oder eine Mehrwegflasche zu entscheiden, ist fraglich. Denn Experten sagen, für Handel und Industrie sei das Mehrwegsystem nicht profitabel.