"AfD laut Gericht vorerst kein Verdachtsfall"
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Der Verfassungsschutz darf die AfD vorerst nicht als Verdachtsfall einstufen. "Die öffentliche Bekanntgabe ist laut Gericht derart rufschädigend, dass die AfD nicht beobachtet werden darf", so ZDF-Rechtsexperte Felix Zimmermann.