Autowaschanlage haftet für Fahrzeug-Schäden

    Autowaschanlage haftet für Fahrzeug-Schäden

    von Jan Henrich
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    Autowaschanlage von Aral, Blick aus dem Wageninneren auf die rotierenden Bürsten und das vordere Fahrzeug auf dem Förderband,

    Wenn in einer Autowaschanlage ein Fahrzeug beschädigt wird, muss dafür grundsätzlich der Betreiber haften. Das verkündete der Bundesgerichtshof (BGH) in einem Urteil in Karlsruhe.