Autowaschanlage haftet für Fahrzeug-Schäden
von Jan Henrich
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Wenn in einer Autowaschanlage ein Fahrzeug beschädigt wird, muss dafür grundsätzlich der Betreiber haften. Das verkündete der Bundesgerichtshof (BGH) in einem Urteil in Karlsruhe.
Wenn in einer Autowaschanlage ein Fahrzeug beschädigt wird, muss dafür grundsätzlich der Betreiber haften. Das verkündete der Bundesgerichtshof (BGH) in einem Urteil in Karlsruhe.