Gatekeeper-Funktion: TikTok scheitert mit Klage gegen EU

    FAQ

    Einstufung als Gatekeeper:TikTok scheitert mit Klage gegen EU

    von Jan Henrich und Daniel Heymann
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    ByteDance, das Unternehmen hinter TikTok, ist mit einer Klage gegen seine Einstufung als sogenannter digitaler Torwächter gescheitert. Das entschied das Europäische Gericht.

    Dieses am 19. April 2024 aufgenommene Foto zeigt einen Mann, der in einem Büro in Paris ein Smartphone mit dem Logo der chinesischen Social-Media-Plattform Tiktok hält.
    Der Europäische Gerichtshof hat eine Klage des TikTok-Besitzers Bytedance abgewiesen. Demnach darf die EU den chinesischen Konzern weiterhin als "digitalen Torwächter" bezeichnen.17.07.2024 | 0:21 min
    Der chinesische ByteDance-Konzern, der das Videoportal TikTok betreibt, ist mit einer Klage gegen seine Einstufung als sogenannter digitaler Torwächter gescheitert. Das Gericht der Europäischen Union in Luxemburg wies diese am Mittwoch ab. Das bedeutet, dass ByteDance sich an schärfere Regeln zugunsten der Nutzerinnen und Nutzer halten muss.
    Mit dem Gesetz über digitale Märkte (DMA) hatte sich die Europäische Union vorgenommen, die großen Player im Internet stärker zu regulieren. Sieben Unternehmen wurden bislang als "Gatekeeper" eingestuft, sie sollen künftig stärker in die Pflicht genommen werden. In der Liste aufgeführt ist auch ByteDance.
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    Worüber hat das EU-Gericht entschieden?

    Konkret richtete sich die Klage gegen den Beschluss der EU-Kommission vom September 2023, in dem ByteDance als Gatekeeper benannt wurde. Das Unternehmen argumentierte, die Voraussetzungen hierfür seien nicht erfüllt.
    Anders als die übrigen Gatekeeper habe man keine gefestigte Position auf dem europäischen Digitalmarkt und gehöre selbst noch zu den Herausforderern. Ein Eilantrag des Unternehmens gegen die Einordnung scheiterte allerdings bereits im Februar. Nun entschied in erster Instanz das Europäische Gericht (EuG) in der Hauptsache.





    Was sind Gatekeeper?

    Die EU hatte 2022 gleich mehrere Gesetze mit neuen Regeln für große Online-Plattformen verabschiedet. Ein Teil des Pakets, das Gesetz über digitale Märkte, zielt dabei auf einen fairen Zugang für neue Marktteilnehmer ab. Heißt: Die Anbieter beispielsweise zentraler Betriebssysteme, etablierter Online-Marktplätze oder dominierender Suchmaschinen sollen zu mehr Offenheit bewegt werden.
    Ob eine Plattform dabei als Gatekeeper gewertet wird, orientiert sich maßgeblich an Größe und Einfluss - beispielsweise wenn eine Plattform mindestens 45 Millionen monatliche Privatanwender in der EU hat und diese mit mindesten 10.000 gewerblichen Nutzern in Kontakt bringt. Bislang hat die EU-Kommission Alphabet (Google), Amazon, Apple, ByteDance, Meta, Microsoft und Booking.com als Gatekeeper benannt.
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    Welche Pflichten haben Gatekeeper?

    Unter dem DMA müssen die großen Digitalunternehmen eine ganze Palette an Ge- und Verboten beachten. Dabei geht es zentral um den Schutz personenbezogener Daten, um die die Geschäftsmodelle der Gatekeeper aufgebaut sind. So dürfen zum Beispiel die User-Daten von großen Plattformen nicht mehr ohne Einverständnis in anderen Diensten der Gatekeeper weiterverwendet werden - damit soll insbesondere die Nachverfolgung zum Zwecke personalisierter Werbung verhindert werden.
    Außerdem können die Gatekeeper Menschen, die selbst auf Plattformen Produkte oder Dienstleistungen anbieten, künftig nicht mehr so viele Steine in den Weg legen wie bisher. Gatekeeper dürfen ihre eigenen Angebote unter anderem nicht mehr bevorzugt behandeln - Amazon kann also beispielsweise seine "basics" nicht mehr einfach ganz oben listen. Daneben müssen Gatekeeper ihre Dienste nun kompatibler mit anderen Anwendungen gestalten.
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    Was passiert, wenn Gatekeeper sich nicht an die Regeln halten?

    Bei Regelverstößen drohen den Gatekeepern in erster Linie finanzielle Konsequenzen. Für die erste Pflichtverletzung sieht der DMA eine Geldbuße von bis zu zehn Prozent des weltweiten Gesamtumsatzes des jeweiligen Unternehmens vor, im Wiederholungsfall können es bis zu 20 Prozent sein.
    Daneben kann die EU-Kommission durch Zwangsgelder Druck auf die Gatekeeper ausüben, um sie so zu rechtskonformem Verhalten zu bewegen. Diese können bis zu fünf Prozent des durchschnittlichen Tagesumsatzes betragen.
    Sollten die Gatekeeper die Regeln des DMA systematisch missachten, kann die Kommission zu noch härteren Maßnahmen greifen. In solchen Fällen ist sie befugt, Gatekeeper zum Verkauf einzelner Unternehmen oder Unternehmensteile zu verpflichten.
    Jan Henrich und Daniel Heymann sind Redakteure in der ZDF-Redaktion Recht und Justiz.

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    Quelle: ZDF

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