EU-Kommission eröffnet formales Verfahren gegen Temu

    Kommission gegen Onlinehändler:EU eröffnet Verfahren gegen Temu

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    Die Europäische Kommission hat ein formales Verfahren gegen Temu eingeleitet. Dem chinesischen Onlinehändler wird vorgeworfen, gegen EU-Recht verstoßen zu haben.

    Auf einem Handy wird die App Temu geöffnet.
    Die Bundesregierung wirft dem chinesischen Online-Marktplatz Temu Manipulation vor und will härter gegen süchtig machende Kaufanreize vorgehen. ZDFheute live ordnet ein. 08.04.2024 | 25:33 min
    Die EU-Kommission hat ein formales Verfahren gegen den Billig-Onlinehändler Temu eröffnet. Die Brüsseler Kommission verdächtigt das in China gegründete Unternehmen laut einer Mitteilung vom Donnerstag, gegen das Gesetz der EU für digitale Dienste (Digital Services Act, DSA) zu verstoßen. Dabei geht es unter anderem um den Verkauf gefälschter oder sogar gefährlicher Produkte auf der Plattform.

    Macht Temu "potenziell süchtig"?

    Vizekommissionspräsidentin Margrethe Vestager forderte Temu auf, sicherzustellen, dass die Produkte auf der Plattform "den EU-Standards entsprechen und den Verbrauchern nicht schaden".
     In this photo illustration, the Temu logo is displayed on a laptop on February 26, 2024 in San Anselmo, California.
    China ist Deutschlands wichtigster Handelspartner. Ein Problem: chinesische Billigprodukte überschwemmen mehr und mehr den deutschen Markt. Kanzler Scholz reist morgen nach China. 12.04.2024 | 1:53 min
    In dem Verfahren untersucht die EU-Kommission auch das Design der Online-Plattform, das Käufer "potenziell süchtig" machen und zu ungeplanten Ausgaben verleiten soll. Das Bundeswirtschaftsministerium und Verbraucherverbände befürworten eine härtere Gangart gegen Temu sowie andere Billighändler wie Shein.

    Temu benennt Ziel, sicher und vertrauenswürdig zu sein

    Temu erklärte sich erneut zur Zusammenarbeit mit den europäischen Behörden bereit. Ziel des Unternehmens sei ein "sicherer, vertrauenswürdiger Marktplatz für Verbraucher", erklärte Temu.
    Das EU-Gesetz für digitale Dienste legt großen Online-Plattformen besondere Sorgfaltspflichten auf. Bei nachgewiesenen Verstößen kann die EU-Kommission ein Bußgeld von bis zu sechs Prozent des weltweiten Jahresumsatzes verhängen.

    Eine Person hält ein Smartphone in der Hand. Darauf ist der WhatsApp-Channel der ZDFheute zu sehen.
    Quelle: ZDF

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    Quelle: AFP

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