Urteil zu Dieselklage:Mercedes-Benz verliert in Teilen vor Gericht
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Verbraucherschützer haben vor Gericht einen Teilerfolg gegen Mercedes-Benz erzielt. Der Autohersteller müsse in Teilen Schadenersatz leisten. Das Unternehmen geht in Revision.
Bestimmte Mercedes-Modelle hatten eine unzulässige Abschalteinrichtung.
Quelle: picture alliance / ASSOCIATED PRESS
Teilerfolg für Mercedes-Kunden: Das Oberlandesgericht (OLG) Stuttgart hat festgestellt, dass in bestimmten Diesel-Fahrzeugen des Autoherstellers unzulässige Abschalteinrichtungen verbaut waren. Damit hat sich der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) in Teilen mit einer Klage durchgesetzt, die er im Zuge des Dieselskandals gegen Mercedes-Benz eingereicht hatte.
"Mitarbeiter des beklagten Fahrzeugherstellers haben in Bezug auf Euro 6-Fahrzeuge bedingt vorsätzlich gehandelt", teilte das OLG mit. Daraus ergebe sich ein Anspruch auf Schadenersatz. Mercedes kündigte umgehend an, in Revision zu gehen. (Az. 24 MK 1/21)
Modelle der Reihen GLK und GLC betroffen
Das Urteil geht auf eine Musterfeststellungsklage des Verbraucherzentrale Bundesverbandes (vzbv) aus dem Jahr 2021 für Käufer von Mercedes-Modellen der Reihen GLK und GLC zurück. Das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) hatte 2018 und 2019 Rückrufbescheide wegen unzulässiger Abschalteinrichtungen für diese Modelle mit Dieselmotoren der Abgasklassen Euro-5 und Euro-6 ausgestellt.
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Das Oberlandesgericht stellte nun zunächst unter Verweis auf das KBA fest, dass die fraglichen Fahrzeuge mit unzulässigen Abschalteinrichtungen verkauft wurden. Schadenanspruch hätten die Käufer aber nur, sollte der Hersteller sie dadurch "vorsätzlich geschädigt" haben. Zumindest für die Euro-5-Modelle habe der vzbv ein vorsätzliches Handeln von Mercedes nicht darlegen können, erklärte das Gericht.
Bei den Euro-6-Modellen urteilten die Richter hingegen, dass Mercedes-Mitarbeiter zum Zeitpunkt der Inverkehrgabe der Fahrzeuge "zumindest billigend in Kauf genommen" hätten, dass die Autos mit unrechtmäßigen Systemen ausgestattet waren. Der vzbv hatte insbesondere auf rechtskräftige Strafbefehle gegen drei Mercedes-Mitarbeiter wegen gewerbsmäßigen Betrugs verwiesen, von denen einer auch die fraglichen Euro-6-Modelle betrifft.
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Mercedes geht gegen Urteil vor
Eine Musterfeststellungsklage soll zunächst den grundsätzlichen Anspruch auf Schadenersatz feststellen. Anschließend müssen die Verbraucher die konkreten Summen individuell einklagen. Die Feststellungsklage ist allerdings noch nicht rechtskräftig. Ein weiteres Fragezeichen ergibt sich daraus, dass Mercedes noch gerichtlich gegen die Rückrufbescheide des KBA vorgeht.
Der vzbv verbuchte das Urteil des Stuttgarter OLG dennoch als Erfolg. "Nun sind wichtige Weichen für Schadenersatzansprüche gestellt", erklärte Ronny Jahn, der beim vzbv für Sammelklagen zuständig ist.
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"Wir vertreten eine andere Rechtsauffassung als das Gericht und werden Revision zum Bundesgerichtshof einlegen", erklärte hingegen Mercedes-Benz.
Die Unternehmensentscheidungen beim Verkauf der strittigen Modelle seien "zum damaligen Zeitpunkt zumindest vertretbar" gewesen und "jedenfalls nicht in der Absicht unrechtmäßig zu handeln" getroffen worden.
Quelle: AFP, Reuters, dpa
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