Datenschutz: BGH stärkt Klagerecht für Verbraucherschützer
Datenschutz-Streit mit Meta:Erfolg für Verbraucherschützer - nach 13 Jahren
von Jan Henrich
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Verbraucherschutzverbände dürfen soziale Netzwerke wegen Datenschutzverstößen verklagen. Das hat der Bundesgerichtshof nun bestätigt, doch die Verfahrensdauer wirft Fragen auf.
Fast 13 Jahre hat es gedauert, bis der Bundesgerichtshof ein Urteil zur Datenschutzklage gegen Meta getroffen hat.
Quelle: dpa
Geschäftsmodelle in der digitalen Welt können kurzlebig sein. Was heute in den sozialen Netzwerken Millionen von Nutzerinnen und Nutzern in den Bann zieht, ist morgen möglicherweise schon wieder veraltet. Die Mühlen der Justiz hingegen mahlen häufig etwas langsamer.
2012 hatte der Bundesverband der Verbraucherzentralen (vzbv) gegen Facebook wegen möglicher Datenschutzverstöße bei Spiele-Anwendungen geklagt. Nach einem Verfahren mit vielen Abzweigungen hat der Bundesgerichtshof nun über den Fall entschieden und dabei auch einen Grundsatz final bestätigt: Nicht nur einzelne Nutzer, sondern auch Verbraucherschutzverbände haben Klagerechte in Datenschutzfragen.
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Facebook-Spiele waren Ausgangspunkt des Verfahrens
Grund des Verfahrens waren aus Sicht der Verbraucherschützer unzureichende Hinweise auf den Datenschutz im damaligen App-Zentrum von Facebook. Mit dem Klick auf einen Button mit der Aufschrift "Sofort spielen" stimmte man nach spärlicher Aufklärung einer umfassenden Übertragung von Daten an den jeweiligen Drittanbieter des Spiels zu. Den Apps wurde teilweise auch die Erlaubnis erteilt, Statusmeldungen und Fotos im Nutzernamen zu posten, erklärt Heiko Dünkel vom vzbv.
Facebook hatte aus unserer Sicht unzureichend informiert: Wer bekommt die Daten zu welchem Zweck?
Der eigentliche Fall ist soweit nicht außergewöhnlich. Grundsätzlich können anerkannte Verbände nach deutschem Recht auch gegen unzulässige Geschäftspraktiken vorgehen. Das Landgericht Berlin gab der Verbraucherorganisation in der Sache dementsprechend recht und verurteilte Facebook auf Unterlassung.
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Streit um Klagebefugnis von Verbraucherverbänden
Doch es folgten weitere Instanzen. Die Verfahren drehten sich vor allem um die Frage, ob Verbraucherverbände auch speziell in Datenschutzfällen klagen dürfen. Seit 2017 lag der Fall beim Bundesgerichtshof. Der legte das Verfahren wiederum gleich zwei Mal dem Europäischen Gerichtshof mit Fragen zu EU-Datenschutzregeln vor.
In beiden Fällen stärkten die Richter in Luxemburg die Rechte von Verbraucherverbänden. Zwischenzeitlich hatten sich sowohl der Umgang mit Nutzerdaten auf der Plattform als auch das maßgebliche Datenschutzrecht geändert.
Datenschutz: Rechtslage für Privatpersonen kompliziert
Heute entschied der Bundesgerichtshof dann final, dass das damalige Vorgehen von Facebook gegen Datenschutzregeln verstoßen hat und dass der vzbv in dem Fall auch selbst und ohne konkreten Fall oder Auftrag durch betroffene Nutzer klagen durfte.
Aus Sicht des vzbv ist das Urteil ein großer Erfolg. Die Klagebefugnis von Verbraucherverbänden sei deshalb so wichtig, weil es beim Thema Datenschutz vor allem ein Durchsetzungsdefizit gebe, so Dünkel. Die komplexe Rechtslage mache es für Privatpersonen schwer, Verstöße selbst geltend zu machen. Facebooks Mutterkonzern Meta hatte sich nach der Entscheidung nicht geäußert.
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Datenschutz: Mittlerweile mehr Klagemöglichkeiten
Dass es 13 Jahre bis zu einem Urteil gedauert hat, hält Dünkel für problematisch. Die Betreiber großer Plattformen würden seiner Ansicht nach häufig auf Zeit spielen.
Lange Verfahrensdauern spielen Unternehmen wie Facebook in die Hände.
Positiv sei allerdings, dass Verfahren dieser Art mittlerweile Fahrt aufnehmen würden, so Dünkel. Und auch die Politik hat zwischenzeitlich nachgeschärft. 2023 hatte Deutschland die Verbandsklagerichtlinie der EU umgesetzt. Seitdem gibt es mehr Möglichkeiten Verbraucherrechte in gebündelten Verfahren und damit auch effizienter geltend zu machen.
Quelle: dpa
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