EU-Urteil im Markenstreit: "Big Mac"-Schlappe für McDonald‘s

    EU-Urteil im Markenstreit:"Big Mac"-Schlappe für McDonald‘s

    Samuel Kirsch
    von Samuel Kirsch
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    McDonald's' "Big Mac" ist weltweit bekannt. Trotzdem greift ein Konkurrent den Markennamen an. Heute hat das Gericht der EU entschieden, wie weit der Schutz des Namens reicht.

    Ein Big Mac auf einem Teller
    Vor einem EU-Gericht wurde um den Markennamen "Big Mac" gestritten (Symbolfoto).
    Quelle: AP/Mcdonald's Corp.

    Es ist eine David-gegen-Goliath-Geschichte, die heute vor dem Gericht der Europäischen Union in Luxemburg zu einem Urteil geführt hat: Die Fast-Food-Kette Supermac's, tätig in Irland und Nordirland, hatte den Schneid, dem großen amerikanischen Fast-Food-Konzern McDonald's die EU-Markenrechte an dessen Aushängeprodukt "Big Mac" - einem doppelt mit Rindfleischbuletten belegten Burger - streitig zu machen.
    Das Luxemburger Gericht entschied heute: "Big Mac" bleibt eine EU-Marke, allerdings nur für Rindfleisch-Brötchen und nicht für Geflügelprodukte oder als Name für Restaurant-Dienstleistungen.

    Wie kam es zu dem Rechtsstreit?

    Den weltweit bekannten Namen "Big Mac" als EU-Marke löschen zu lassen, klingt wie ein aussichtsloses Unterfangen, hatte 2017 vor dem EU-Markenamt im spanischen Alicante aber zunächst Erfolg.
    Die Behörde erklärte die Marke trotz ihrer Bekanntheit vorläufig für löschungsreif, mit einer überraschenden Begründung: McDonald's habe nicht nachgewiesen, dass es die Marke "Big Mac" ernsthaft benutzt habe. Die ernsthafte Benutzung ist eine Voraussetzung dafür, dass ein Unternehmen das Monopol für einen Markennamen behalten darf.
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    Dass es so weit kam, lag daran, dass McDonald's die Sache offenbar auf die leichte Schulter genommen und es versäumt hatte, ausreichende Beweise dafür vorzulegen, dass auch tatsächlich "Big Macs" verkauft worden waren. Aussagen von Vorstandsmitgliedern, Werbeanzeigen und der Hinweis auf den Wikipedia-Eintrag zum "Big Mac" hatten der Behörde nicht ausgereicht.
    Die Löschungsentscheidung des EU-Markenamts war aber nur vorläufig. Nachdem McDonald's nachgebessert und unter anderem Verkaufsbelege für "Big Macs" vorgelegt hatte, änderte das Markenamt seine Entscheidung 2022 ab, zeigte sich nunmehr davon überzeugt, dass McDonald's die Marke "Big Mac" tatsächlich nutzt - und zwar nicht nur für Rindfleisch-Burger, sondern auch für "Speisen aus Geflügelprodukten" und als Name für Restaurant-Dienstleistungen wie etwa die Zubereitung von Speisen zum Mitnehmen.

    EU-Gericht: "Big Mac" ist kein Chicken-Burger

    Gegen diesen weitergehenden Schutz über Rindfleisch-Sandwiches hinaus zogen die irischen Burgerverkäufer der Kette Supermac's vor das Gericht der EU und bekamen heute Recht. McDonald's hat zwar weiterhin das alleinige Recht, Rindfleisch-Burger unter dem als EU-Marke geschützten Namen "Big Mac" zu verkaufen. Aber für Geflügel-Burger und für Restaurant-Dienstleistungen verlieren die Amerikaner den EU-Markenschutz für "Big Mac".
    Die Anwältin der Kläger von "Supermac's", Verena von Bomhard, zeigte sich erfreut: "Nach der Gerichtsentscheidung ist jetzt klar: Die EU-Marke 'Big Mac' schützt Rindfleisch-Burger und keine anderen Produkte oder Dienstleistungen.

    Damit wird es für McDonald's etwas schwerer, gegen andere Unternehmen vorzugehen, wenn sie ähnliche Namen wie 'Big Mac' etwa für andere Lebensmittel oder als Restaurantnamen verwenden.

    Verena von Bomhard, Anwältin von Supermac's

    McDonald's kann noch Rechtsmittel gegen das Urteil einlegen, um vor den EuGH zu ziehen, allerdings werden diese Rechtsmittel selten zugelassen.
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    Was bedeutet die Entscheidung für kleine Restaurants?

    McDonald's ist dafür bekannt, auch gegen kleine Restaurants oder Imbissbuden vorzugehen, wenn diese Namen verwenden, die ähnlich klingen oder aussehen wie eine McDonald's-Marke.
    Für Restaurantbetreiber ändert die heutige Gerichtsentscheidung nicht viel, das Risiko einer Markenverletzung bleibt. Nach wie vor gilt: Wenn sie ihre Rindfleischburger unter dem Namen "Big Mac" anbieten, verletzen Gastronomen eine geschützte EU-Marke und müssen mit Abmahnungen von McDonald's rechnen.
    Und auch andere Produkte wie Hähnchen-Burger oder Döner "Big Mac" zu nennen, stelle eine Markenverletzung dar, erklärt die Markenrechtsanwältin Verena von Bomhard. Denn prominente Marken seien auch unabhängig von der Registrierung als EU-Marke gegen Verwässerung und Rufausbeutung geschützt.

    Je bekannter die Marke, desto weitergehend ist sie davor geschützt, dass andere Unternehmen ihre Bekanntheit ausnutzen - und zwar nicht nur für identische Produkte oder Dienstleistungen, sondern auch darüber hinaus.

    Verena von Bomhard, Anwältin von Supermac's

    Bei Namen, die nur Ähnlichkeit mit "Big Mac" haben, ist es abhängig vom Einzelfall, ob der Abstand zur Marke ausreicht.
    Auch wer seine Döner-Bude beispielsweise "Mac Döner" nennt, muss mit Abmahnungen rechnen. Denn solche Namen betreffen zwar weniger die Marke "Big Mac", aber den ebenfalls geschützten Markennamen "McDonald's". Das Markenimperium von McDonald's bleibt also auch nach der Gerichtsentscheidung heute gut geschützt.
    Samuel Kirsch ist Redakteur in der ZDF-Redaktion Recht und Justiz.

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