Baumärkte vorerst gegen Verkauf von Cannabis-Pflanzen
Teil-Legalisierung ab April:Baumärkte gegen Verkauf von Cannabis-Pflanzen
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Am 1. April tritt das Cannabis-Gesetz in Kraft - und für viele Baumärkte steht fest: Sie wollen vorerst keine Cannabis-Pflanzen verkaufen. Auch der Lehrerverband schlägt Alarm.
Erlaubt wird mit dem neuen Cannabisgesetz, das am Ostermontag in Kraft tritt, der Besitz von bis zu 25 Gramm getrockneten Pflanzenmaterials zum Eigenkonsum.
Quelle: dpa
Trotz der Teil-Legalisierung von Cannabis wollen die meisten deutschen Baumärkte zunächst keine Cannabis-Pflanzen oder entsprechendes Saatgut in ihr Sortiment aufnehmen. Die Ketten Obi, Toom und Hornbach antworteten auf dpa-Anfrage übereinstimmend, die Teil-Legalisierung werde keine Auswirkungen auf ihr Sortiment haben.
Auch Bauhaus äußerte sich ähnlich. "Cannabis als Samen- oder Pflanzware" sei bis auf weiteres bei Bauhaus "nicht erhältlich".
Erlaubt wird mit dem neuen Cannabisgesetz, das am Ostermontag in Kraft tritt, der Besitz von bis zu 25 Gramm getrockneten Pflanzenmaterials zum Eigenkonsum, die man auch im öffentlichen Raum mit sich führen darf. In der privaten Wohnung kann man bis zu 50 Gramm aufbewahren. Angebaut werden dürfen dort auch gleichzeitig drei Pflanzen. Samen, Pflanzen und geerntetes Cannabis müssen gegen Diebstahl und vor dem Zugriff von Kindern geschützt werden - etwa mit abschließbaren Schränken und Räumen.
Lehrerverband befürchtet negative Folgen für Jugendliche
Mit der teilweisen Legalisierung von Cannabis befürchtet der Deutsche Lehrerverband negative Folgen für Jugendliche beim Konsum dieser Droge. Verbandspräsident Stefan Düll sagte der Deutschen Presse-Agentur in Berlin:
Neben dem gesteigerten Risiko für Psychosen bei Jugendlichen kann gerade Cannabiskonsum dazu führen, dass Schule, Lernstoff und die spätere berufliche Zukunft nicht mehr als wichtig empfunden werden.
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Stefan Düll, Präsident des Deutschen Lehrerverbands
"Das führt in vielen Fällen dazu, dass die Betroffenen zwar noch körperlich im Unterricht anwesend sind, aber nicht mehr geistig bei der Sache, in manchen Fällen führt es auch zu verstärktem Absentismus." Das umstrittene Gesetz tritt am Montag in Kraft.
ZDF-Rechtsexperte Jan Henrich klärt wichtige Fragen rund um die Legalisierung von Cannabis.
28.03.2024 | 5:39 min
Legalisierung: "Falsches Signal der Harmlosigkeit"
Düll sprach sich für mehr Aufklärung aus. Schulen und Lehrkräfte unternehmen seinen Angaben zufolge bereits viel dafür. "Generell bräuchte es mehr Weiterbildungsangebote für die Lehrkräfte und mehr Mittel und Personal für die Schulen, um Prävention flächendeckend umsetzen zu können - auch in der aktuellen Situation des Lehrkräftemangels." Für Düll steht fest:
Die Teil-Legalisierung vermittelt ein falsches Signal der Harmlosigkeit des Cannabis-Konsums.
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Stefan Düll, Präsident des Deutschen Lehrerverbands
Nach Einschätzung des Verbands werde sie mit großer Wahrscheinlichkeit zu höherem Konsum auch in den Altersgruppen führen, die eigentlich geschützt werden sollten. Die Weitergabe von Cannabis an unter 18-Jährige bleibe verboten, sagte Dürr. "Aber wie erreicht man die ältere Bevölkerung, um ihr klarzumachen, wie wichtig es für die Jugendlichen ist, dass dieses Verbot eingehalten wird?"
Anmerkung der Redaktion, 02.04.2024: Dieser Beitrag, der auf einer Meldung der Nachrichtenagentur dpa beruht, wurde aktualisiert, nachdem das Unternehmen Bauhaus gegenüber ZDFheute mitgeteilt hat, fehlerhaft zitiert worden zu sein.
Eine Mehrheit der Befragten des aktuellen ZDF-Politbarometers haben sich mittlerweile gegen eine Legalisierung von Cannabis in Deutschland ausgesprochen. Waren im August 2023 noch 50 Prozent dafür, dass der Besitz und der Verbrauch geringer Mengen Cannabis in Zukunft erlaubt sein soll (dagegen: 45 Prozent), so ist inzwischen eine Mehrheit von 52 Prozent gegen eine solche Liberalisierung und nur noch 42 Prozent sind dafür.
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