Wenige Wochen vor Inkrafttreten des Digital Markets Acts (DMA) klammern die EU-Wettbewerbshüter einzelne Produkte von Apple und Microsoft von den neuen Vorschriften für Technologiefirmen aus.
Quelle: Reuters
Die Tech-Riesen Apple und Microsoft haben einen Teilerfolg gegen die EU-Kommission erzielt. Bestimmte Dienste der Unternehmen fallen - anders als zunächst von der Brüsseler Behörde vorgesehen - vorerst nicht unter die strengen Regeln für Online-Konzerne.
Wie die Kommission am Dienstag mitteilte, betreffe das:
- Apples Messaging-Dienst iMessage
- Microsofts Suchmaschine Bing
- Browser Edge
- Werbedienst Microsoft Advertising
Man wolle die Entwicklungen auf dem Markt in Bezug auf diese Dienste jedoch weiter beobachten.
EU will Marktmacht von Tech-Riesen einschränken
Andere Dienste der beiden US-Konzerne stehen weiter auf der Liste der sogenannten Gatekeeper, darunter etwa Apples App Store und mehrere Google-Dienste. Mit dem Begriff Gatekeeper ist gemeint, dass die marktbeherrschenden Internetunternehmen zwischen einer großen Menge an Anbietern und Nutzern als Vermittler agieren.
Die EU-Kommission versucht schon länger, die Marktmacht von Tech-Riesen einzuschränken. Dazu zählen auch
Amazon und
Meta (der Mutterkonzern von Facebook, WhatsApp und Instagram).
Gesetz über Digitale Märkte der EU kommt im März
Für sie gelten in der
EU eine Reihe von Verboten und Geboten, die unter das Gesetz über Digitale Märkte der EU (Digital Markets Act, DMA) fallen. Das Gesetz tritt Anfang März in Kraft.
Zu den Regeln, die sie erfüllen müssen, gehört nach Kommissionsangaben etwa, dass die großen Unternehmen die Daten aus verschiedenen Quellen nur noch mit ausdrücklicher Nutzereinwilligung zusammenführen dürfen.
Große Messengerdienste wie WhatsApp müssen sich zudem dafür öffnen, auch Nachrichten von kleineren Messengern zu empfangen. Für Gruppenchats soll dies erst im Laufe der kommenden Jahre kommen.
Hohe Strafen bei Verstößen
Bei Verstößen drohen heftige Geldstrafen, in Ausnahmefällen sogar die Aufspaltung. Der DMA soll:
- die Marktmacht der Internetriesen einschränken
- für faireren Wettbewerb sorgen
- Verbrauchern mehr Wahlfreiheit bei Online-Angeboten verschaffen
Unternehmen fallen unter den DMA, wenn sie einen Jahresumsatz von mindestens 7,5 Milliarden Euro oder eine durchschnittliche Marktkapitalisierung von mindestens 75 Milliarden Euro haben. Zudem müssen sie einen sogenannten zentralen Plattformdienst mit mindestens 45 Millionen aktiven Nutzern in der EU und 10.000 aktiven gewerblichen Nutzern monatlich betreiben.
Quelle: dpa, AFP