Apple muss für "Apple Pay" keine EU-Wettbewerbsstrafe zahlen

    Streit wegen Bezahlsystem:Apple muss keine EU-Wettbewerbsstrafe zahlen

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    In einem Streit mit der EU-Kommission muss die Firma Apple keine Wettbewerbsstrafe zahlen. Grund für den Disput war das Bezahlsystem "Apple Pay" und Kritik von Banken.

    Das Apple Logo an der Fassade vom  Apple Store in New york
    Seit Jahren befindet sich der Technologiekonzern mit der EU im Streit. Grund ist das eigene Bezahlsystem "Apple Pay".
    Quelle: AP

    Der Technologieriese Apple entgeht im Streit mit der EU-Kommission einer hohen Wettbewerbsstrafe. Die Wettbewerbshüter der EU akzeptieren Zugeständnisse des US-Unternehmens. Damit wird ein seit Jahren andauernder Disput um das Bezahlsystem "Apple Pay" beigelegt, wie aus einer Mitteilung der EU-Kommission in Brüssel hervorgeht.
    Der iPhone-Konzern sichert fortan anderen Entwicklern von mobilen Geldbörsen und Zahlungsdiensten kostenlosen Zugang zum NFC-Chip seiner Geräte für kontaktloses Bezahlen zu.

    Banken hatten Apple kritisiert

    Die EU-Kommission hatte Apple vorgeworfen, die Konkurrenz im Bereich mobiler Geldbörsen zielgerichtet zu behindern. Wenn beispielsweise Banken ihre Karten zum kontaktlosen Bezahlen auf dem iPhone nutzbar machen wollen, ging das bisher nur über "Apple Pay" und Apples hauseigene mobile Geldbörse Wallet.
    Banken kritisierten schon lange, dass sie nicht an Apple vorbei auf den NFC-Funkchip zugreifen können, über den man das Telefon an der Ladenkasse statt einer Bankkarte einsetzen kann. Dass "Apple Pay" als einziger Weg dafür gedacht war, erklärte Apple unter anderem mit Sicherheitsüberlegungen. Die von Apple angebotenen Zusagen sollen zehn Jahre in Kraft bleiben.
    Börsenexperte Frank Bethmann im Gespräch mit Moderatorin Christina von Ungern-Sternberg.
    Auch in einem anderen Fall könnte der Technologiekonzern gegen Regeln der EU verstoßen haben.24.06.2024 | 1:01 min

    EU hatte mit hoher Strafe gedroht

    Wenn die EU-Kommission die Zugeständnisse von Apple als nicht ausreichend betrachtet hätte, hätte der Konzern vermutlich eine hohe Strafe zahlen müssen. Wenn ein Unternehmen sich nicht an die EU-Wettbewerbsregeln hält, kann die Kommission unter anderem eine Strafe von bis zu zehn Prozent des Jahresumsatzes verhängen.
    Quelle: dpa
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