App Store :EU verschärft Druck auf Apple
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Die EU-Kommission prüft, ob Apple mit seinem App Store gegen ein neues Gesetz über die digitalen Märkte verstößt. Sie wirft Apple Wettbewerbsverzerrung vor.
Die EU-Kommission prüft, ob der App Store gegen Wettbewerbsregeln verstößt.
Quelle: Ritchie B. Tongo/EPA/dpa/Archivbild
Die Europäische Kommission geht unter dem Verdacht der Einschränkung des Wettbewerbs verstärkt gegen den US-Giganten Apple vor. Die EU-Wettbewerbshüter informierten Apple am Montag darüber, dass der App Store des Konzerns nach ihrer Auffassung gegen die Regeln des Digital Markets Act (DMA) verstößt, der den Wettbewerb in Europa sichern soll.
Die Entwicklergemeinschaft und die Verbraucher sind sehr daran interessiert, Alternativen zum App Store anzubieten. Wir werden die Angelegenheit untersuchen, um sicherzustellen, dass Apple diese Bemühungen nicht untergräbt.
Margrethe Vestager, EU-Wettbewerbskommissarin
Weiteres Verfahren wegen Apples neuer Vertragsregeln
Apple schränke den Wettbewerb aber ein und schotte Konkurrenten in seinem App Store ab. Zudem eröffnete die Brüsseler Behörde im Zusammenhang mit neuen vertraglichen Regeln Apples für Drittanbieter von Software im App Store ein weiteres Verfahren.
Heute haben wir neue Schritte eingeleitet, um sicherzustellen, dass Apple die Regeln des DMA einhält.
Thierry Breton, EU-Kommissar für den Binnenmarkt
Die Kommission habe Grund zu Annahme, dass der US-Konzern dies nicht tue.
Mit dem DMA soll mehr Wettbewerb in die digitalen Märkte einziehen
Seit Anfang März müssen sich Firmen an das Gesetz über digitale Märkte (DMA) halten. Es soll für mehr Wettbewerb bei digitalen Diensten und bessere Chancen für neue Rivalen sorgen.
Die Grundannahme bei dem Gesetz sei, dass manche großen Plattformbetreiber so mächtig geworden seien, dass sie ihre Marktposition zementieren könnten.
Tech-Konzernen wie Apple, Alphabet oder Meta drohen hohe Strafen
Sollte die Kommission zu dem endgültigen Schluss kommen, dass Apple gegen den DMA verstößt, drohen Strafen von bis zu 10 Prozent des jährlichen Umsatzes – und bis zu 20 Prozent im Falle wiederholter Verletzungen.
Als letzte Option steht auch eine Zerschlagung der Unternehmen im Raum. Am Ende könnten Gerichte über mögliche Strafen entscheiden
Quelle: dpa, Reuters
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