BGH macht Auflagen für die Verwendung von "klimaneutral"

    Urteil aus Karlsruhe:BGH: Auflagen für den Begriff "klimaneutral"

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    Unternehmen dürfen ihre Produkte nicht als "klimaneutral" bewerben, wenn sie deren klimaneutrale Herstellung nicht nachweisen. Das hat der Bundesgerichtshof entschieden.

     Drei Tüten mit Fruchtgummis der Marke Katjes.
    Wettbewerbszentrale gegen Süßwarenhersteller vor dem Bundesgerichtshof: Firmen dürfen nicht damit werben, "klimaneutral" zu produzieren, wenn sie den Begriff nicht konkretisieren.27.06.2024 | 1:30 min
    Wenn Unternehmen mit einem mehrdeutigen umweltbezogenen Begriff werben, muss schon in der Werbung selbst erklärt werden, was dieser Begriff konkret bedeutet. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) am Donnerstag in einem Urteil festgehalten.
    "Klimaneutral" als Werbeslogan
    Viele Produkte werden mit Labels wie "klimaneutral" beworben, was nicht emissionsfrei bedeuten muss. Was der Ausstoß von Treibhausgasen anrichtet, ist seit Jahrzehnten bekannt.18.04.2024 | 3:04 min
    Die Anzeige war in einer Fachzeitschrift für die Lebensmittelbranche erschienen. Darin hieß es: "Seit 2021 produziert Katjes alle Produkte klimaneutral." Auf der abgebildeten Fruchtgummi-Packung war das Logo "klimaneutral" zu sehen, außerdem die Adresse der Website des Partnerunternehmens ClimatePartner. Über einen QR-Code war die Seite direkt zu erreichen.

    BGH: Keine klimaneutrale Produktion - nur Kompensation der Emissionen

    Klimaneutral Mark Hugo
    Was Verbraucher bei Begriffen wie "klimaneutral" oder "klimapositiv" beachten sollten. Mark Hugo aus der ZDF-Umweltredaktion klärt auf.18.04.2024 | 6:06 min
    Die Produktion der Fruchtgummis selbst lief dabei nicht klimaneutral ab. Katjes kompensierte die Emissionen aber durch die Unterstützung von Klimaschutzprojekten. Die Wettbewerbszentrale hielt die Werbung darum für irreführend und bekam nun vor dem BGH recht.
    Bei umweltbezogener Werbung sei die Gefahr der Irreführung besonders groß, sagte der Vorsitzende Richter Thomas Koch bei der Urteilsverkündung. Würde ein mehrdeutiger Begriff wie "klimaneutral" verwendet, müsse er darum schon in der Werbung selbst erklärt werden - Hinweise außerhalb der Werbung reichten nicht aus. 

    Emissions-Ausgleich nicht gleich klimaneutrale Produktion

    Das sei besonders wichtig, da die Kompensation von Emissionen nicht gleichwertig mit der Reduktion von Treibhausgasen sei, führte Koch aus. Für den Klimaschutz sei es wichtiger, Treibhausgase zu vermeiden.
    Reiner Münker, der Hauptgeschäftsführer der Wettbewerbszentrale, zeigte sich zufrieden mit der Entscheidung. Alle Hersteller müssten sich daran halten, sagte er - "das gilt branchenübergreifend". Münker verwies auch darauf hin, dass bereits strengere Regeln der Europäischen Union "am Horizont" seien.

    Werbung mit Umweltschutz: EU für klare Regeln

    Im Januar hatte das Europaparlament ein Gesetz zum sogenannten Greenwashing beschlossen. Demnach sollen Slogans wie "umweltfreundlich", "klimaneutral" oder "biologisch abbaubar" künftig nicht mehr ohne belastbare Beweise auf Produkte gedruckt werden. Vor kurzem einigten sich die Umweltministerinnen und -minister der EU außerdem auf einen Entwurf für strengere Regeln für Umweltkennzeichen.
    Umweltschonende Ernährung
    Wie sieht die Ernährung der Zukunft aus?07.03.2023 | 5:54 min
    Sie stimmten für ein Gesetz, nach dem Nachhaltigkeitsbehauptungen zu Produkten künftig wissenschaftlich belegt sein müssen. Das Gesetz geht nun in die Verhandlungen mit dem Europaparlament, diese dürften im Herbst beginnen. ClimatePartner, die im fraglichen Fall mit Katjes kooperiert hatten, teilten nach dem Urteil mit, bereits neue Labels eingeführt zu haben und das Label "klimaneutral" nicht mehr anzubieten.
    Unabhängig vom BGH-Urteil hätten sie so auch die anstehenden Regulierungen durch die EU im Blick. "Unser Ziel ist es, auch in Zukunft so viele Unternehmen wie möglich zum Klimaschutz zu motivieren", erklärte ClimatePartner weiter.
    Quelle: AFP, KNA

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