Nervige Telefonwerbung: Netzagentur meldet mehr Beschwerden

    Unerlaubte Anrufe:Anstieg von Beschwerden über Telefonwerbung

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    Ob Gewinnspiel oder ein ach so günstiger Stromtarif: Unerlaubte Telefonwerbung hat 2024 zu deutlich mehr Beschwerden geführt, meldet die Bundesnetzagentur.

    Telefonwerbung
    Quelle: dpa

    Unerlaubte Werbung am Telefon sorgte 2024 zunehmend für Verärgerung: Im vergangenen Jahr seien diesbezüglich 37.561 kritische Wortmeldungen eingegangen und damit acht Prozent mehr als 2023, teilte die Bundesnetzagentur auf Anfrage mit.
    Zuvor war das Beschwerdeaufkommen allerdings deutlich höher gewesen; 2022 hatte die Zahl bei 64.704 gelegen. "Leider sehen wir nach zuletzt sinkenden Beschwerdezahlen wieder einen Anstieg im Vergleich zum Vorjahr", erläuterte Bundesnetzagentur-Präsident Klaus Müller.
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    Wir werden daher auch im neuen Jahr mit allem Nachdruck gegen Unternehmen vorgehen, die Verbraucherinnen und Verbraucher am Telefon belästigen.

    Klaus Müller, Präsident Bundesnetzagentur

    Werbeanrufe nur nach vorheriger Einwilligung

    Bei nerviger Gewinnspielwerbung zog die Beschwerdezahl an, schon in jeder fünften kritischen Wortmeldung werden solche Ärgernisse geschildert. Ein Jahr zuvor ging es darum nur in jeder sechsten Beschwerde. Auch um Bauprodukte rund um das Thema Photovoltaik ging es häufig.

    ... sind folgende Angaben besonders wichtig:
    • Persönliche Daten des Belästigten
    • Datum und Uhrzeit des Anrufs
    • Falls vorhanden: Im Display angezeigte Rufnummer
    • Name des Anrufers und/oder des werbenden Unternehmens
    • Auskunft, ob eine Einwilligung für die Werbung zuvor erteilt wurde
    • Eine möglichst detaillierte Beschreibung des Gesprächsverlaufs

    Werbeanrufe dürfen nur getätigt werden, wenn die Angerufenen vorher eingewilligt haben. Die Werbeeinwilligung kann später widerrufen werden. Klingelt danach trotzdem das Telefon, ist auch das ein Rechtsverstoß. Eine Beschwerde ist bei der Bundesnetzagentur möglich; sie kann online, per Mail, per Fax oder per Brief erfolgen.

    Rund 1,4 Millionen Euro Bußgelder verhängt

    Die Bonner Aufsichtsbehörde ging gegen die halbseidenen Werbetreibenden vor und verhängte Bußgelder über insgesamt 1,37 Millionen Euro; im Jahr 2023 waren es 1,44 Millionen Euro.
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    Ein Verfahren der Bundesnetzagentur richtete sich im vergangenen Jahr gegen ein Unternehmen, das Werbegespräche mit der vorgeschobenen Bitte einer Gesundheitsumfrage begann.
    Die Anrufenden gaben sich etwa als Vertreter eines Apothekenverbandes aus, was gar nicht stimmte. Im Verlauf des Gesprächs wurden die Angerufenen - häufig waren es ältere Menschen - dazu gedrängt, teure Nahrungsergänzungsmittel zu kaufen.
    Quelle: dpa

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