Klimaklage abgewiesen: Shell muss CO2-Ausstoß nicht senken
Klimaklage abgewiesen:Shell muss CO2-Ausstoß doch nicht senken
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Der Öl- und Erdgaskonzern Shell muss seinen CO2-Ausstoß doch nicht drastisch reduzieren. Ein Zivilgericht in Den Haag hob ein entsprechendes Klima-Urteil der ersten Instanz auf.
Ein Gericht hat entschieden: Der Energiekonzern Shell muss seinen CO2-Ausstoß doch nicht drastisch reduzieren. Dies könnte aber nur ein "Etappensieg für Shell" sein, so Barrett.12.11.2024 | 1:34 min
Der britische Öl- und Erdgaskonzern Shell muss seinen CO2-Ausstoß doch nicht drastisch reduzieren. Ein Zivilgericht in Den Haag hob ein entsprechendes Klimaurteil der ersten Instanz auf und wies die Klage von Umweltschützern ab.
Erfolg für Shell
Das Urteil gilt als Sieg für den Energiekonzern. Noch 2021 hatten die Zivilrichter in Den Haag den Klägern recht gegeben und Shell zu einer umfassenden CO2-Reduzierung verpflichtet - um netto 45 Prozent weniger als 2019. Und das galt auch für die indirekten Emissionen der Zulieferer und Kunden von Shell. Der Konzern hatte zum Zeitpunkt der Klage auch einen Sitz in Den Haag.
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Doch nun erklärten die Richter, Shell habe zwar eine Pflicht, sich für den internationalen Klimaschutz einzusetzen. Doch ein konkreter Prozentsatz bei der Senkung des CO2-Ausstoßes könne dem britischen Konzern nicht auferlegt werden. Eine Reduzierung etwa bei der Produktion von Erdgas könne zu einer weltweiten Zunahme bei der Kohle-Förderung führen, was deutlich schlechter für das Klima wäre.
Shell hatte gegen das Urteil von 2021 Berufung eingelegt. Das Gericht gab dem Unternehmen recht und verpflichtete es auch nicht, seine direkten Emissionen bei der Produktion und dem Vertrieb von Energie zu senken. Shell sei bereits auf einem guten Weg und wolle bis 2030 selbst eine Reduzierung von 50 Prozent erreichen.
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Gericht nahm erstmals Unternehmen in die Pflicht
Bei Klimaklagen müsse man vor allem danach differenzieren, gegen wen sie sich richten, sagt Daniel Heymann aus der ZDF-Redaktion Recht und Justiz: Geht es gegen Staaten oder - wie im heutigen Urteil - gegen Unternehmen?
Daraus könnten sich unterschiedliche Maßstäbe ergeben: "Die bisherigen Klima-Entscheidungen richten sich ganz überwiegend an Staaten, unter anderem der berühmte Klima-Beschluss des Bundesverfassungsgerichts aus 2021 mit der Botschaft: Die Politik, also der Staat, ist verfassungsrechtlich verpflichtet, mehr für den Klimaschutz zu tun."
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Das Besondere, das Historische an dem Shell-Urteil aus der ersten Instanz war: Das Gericht hatte hier erstmals ein Unternehmen klar in die Pflicht genommen, ihm auf Grundlage des Pariser Klimaschutz-Abkommens sogar eine konkrete Vorgabe für die Senkung seiner CO2-Emissionen gemacht.
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Daniel Heymann, ZDF-Redaktion Recht und Justiz
Doch genau dies habe das Berufungsgericht jetzt beanstandet, erläutert Heymann: "Shell habe zwar eine allgemeine Pflicht, sich für den Klimaschutz einzusetzen - genaue Zielmarken für die Emissionsverringerung könne man einem Unternehmen, anders als Staaten, jedoch nicht auferlegen."
Unmittelbar auf ähnliche Fälle in anderen Ländern übertragen könne man das heutige Urteil allerdings nicht, so Heymann. Ob etwa die deutsche Rechtsprechung der Argumentation aus den Niederlanden folgt, sei offen. In Deutschland läuft aktuell zum Beispiel die Klage eines peruanischen Bauern gegen RWE.
Rechtsstreit geht wahrscheinlich weiter
Im Fall Shell gilt indes als sicher, dass der Hauptkläger, die Umweltorganisation Milieudefensie, bei der höchsten Instanz in die Revision geht. Für Milieudefensie ist Shell "einer der größten Klimaverschmutzer der Welt".
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