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EU-Gesetz in Kraft:USB-C-Standard: Schluss mit dem Kabelwirrwarr
von Wilhelm Terporten
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Ein neues EU-Gesetz zu Ladekabeln tritt in Kraft: Die Europäische Union hat den einheitlichen USB-C-Standard durchgesetzt - auch gegen den Widerstand von Apple.
Von heute an müssen neue elektronische Kleingeräte wie Handys und Tablets einen USB-C-Ladeanschluss haben. So will die EU den Elektroschrott reduzieren.28.12.2024 | 1:33 min
Smartphone-Nutzer müssen künftig nicht mehr überlegen, welches Kabel zu welchem Gerät passt, denn zum Jahreswechsel hat das Chaos mit den unterschiedlichen Ladekabeln ein Ende: Durch ein neues Gesetz müssen alle Kleinstgeräte, die in der EU verkauft werden, einen USB-C-Ladeanschluss haben. Diese werden künftig Standard, da sie dem aktuellen Stand der Technik entsprechen.
USB-C: Gesetz gegen Apples Widerstand verabschiedet
Ab dem Stichtag müssen alle neuen mobilen Endgeräte, die auf den Markt kommen, den USB-C-Standard einhalten. Geräte, die schon vorher produziert wurden, aber nach dem 28. Dezember verkauft werden, müssen die Vorgabe jedoch nicht erfüllen. Gerätehersteller wie Apple, die bisher auf eigene Ladeanschlüsse setzten, müssen ihre Produkte entsprechend anpassen.
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Der Tech-Gigant wehrte sich vehement gegen die Änderung und hielt lange an einem eigenen Ladegerät fest, weswegen bei der Neuregelung auch von einem "Anti-Apple-Gesetz" die Rede war. Seit dem iPhone 15 hat Apple jedoch freiwillig eingelenkt und den Ladeanschluss schon angepasst.
Kritik an dem Gesetz gab es nicht nur von Apple selbst, sondern auch vom Interessensverband Bitkom: Demnach helfe die USB-C-Pflicht kaum dabei, Elektroschrott zu vermeiden, da es mit USB-C, Micro-USB und Lightning sowieso bereits nur noch drei Standards gebe. Zudem sei die Pflicht innovationshemmend, da die USB-Normen laufend aktualisiert würden. Wenn aber immer erst der Gesetzestext aktualisiert werden müsse, würde dies einer Innovation im Weg stehen.
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Im Schnitt besitzt jeder drei Ladegeräte
Das Gesetz soll dennoch dem Elektromüll den Kampf ansagen: Denn bei einem Neukauf gab es immer ein neues Ladekabel hinzu. Infolgedessen entstand mehr und mehr Elektroschrott. Laut dem Bundesamt für Verbraucher- und Umweltschutz fallen durch die unterschiedlichen Ladegeräte pro Jahr rund 11.000 Tonnen vermeidbarer Elektroschrott an.
Nach Angaben der Bundesregierung kauften Verbraucher im Jahr 2020 rund 420 Millionen elektronische Geräte. Im Durchschnitt besaß jede Person drei Ladegeräte - regelmäßig benutzt wurden jedoch nur zwei.
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Übergangsregelung für einige Gerätearten
Hintergrund des Gesetzes ist die Umsetzung einer EU-Richtlinie zur Vereinheitlichung von Ladetechnik. Alle mobilen Kleinstgeräte müssen nun mit einem USB-C-Ladekabel ausgestattet sein, dazu zählen:
- Smartphones
- Tablets
- Kopfhörer
- tragbare Lautsprecherboxen
- Tastaturen
- Navigationsgeräte
- Spielekonsolen
- Smartwatches
Darauf hatte sich das EU-Parlament bereits im Oktober 2022 geeinigt. Neben der Umwelt sollen auch Verbraucher geschützt werden, die nun nicht mehr für jedes neue Gerät ein neues Ladekabel kaufen müssen. Der Gesetzgeber will Verbraucher auf diesem Weg auch finanziell entlasten.
Für Laptops bzw. Notebooks gilt jedoch eine Übergangsregelung: Diese müssen erst ab April 2026 mit einem entsprechenden Anschluss ausgestattet sein.
Geräte können ohne Kabel verkauft werden
Die neue Vorschrift ist auch eine Antwort auf die wachsende Anzahl unterschiedlicher Ladeanschlüsse und -standards, die den Markt in den letzten Jahren überschwemmt haben. Besonders die Vielzahl von eigenen Ladeanschlüssen und das Durcheinander von Kabeltypen haben Verbraucher verwirrt und die Entsorgung von alten Kabeln und Ladegeräten erschwert.
Verbraucher sollten beim Kauf von Elektrogeräten jedoch darauf achten, ob ein Netzteil mitverkauft wird. Denn die Vereinheitlichung der Ladegeräte hat zur Folge, dass Geräte auch ohne neues Ladenetzteil verkauft werden können. Auf der Packung des Produktes lässt sich erkennen, ob ein solches mitverkauft wird.
Quelle: ZDF
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