Google ändert Verkaufspraxis bei Maps - Druck von Kartellamt
Druck von Kartellamt:Google ändert Verkaufspraxis bei Maps
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Bisher gibt es Google Maps im Auto nur im Paket mit weiteren Google-Produkten. Im Streit mit dem Kartellamt hat sich der US-Konzern nun verpflichtet, Konkurrenzprodukte zuzulassen.
Fahrzeughersteller konnten Google Maps bisher nur im Paket mit anderen Google-Produkten kaufen.
Quelle: picture alliance/imageBROKER
Google ändert auf Druck des Bundeskartellamts seine Verkaufspraktiken bei Google Automotive Services und Google Maps - und lässt damit mehr Wettbewerb zu. Der Konzern aus den USA habe sich gegenüber den Bonner Wettbewerbshütern verpflichtet, die Verkaufsbedingungen für die Dienste zu ändern, teilte die Behörde mit. Die Verfahren des Kartellamts seien damit beendet.
Die Zusagen von Google haben das Potenzial, weitreichende Änderungen im Markt zu bewirken.
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Andreas Mundt, Chef des Bundeskartellamts
"Unsere Geschäftsbedingungen waren stets branchenüblich", betonte dagegen Ralf Bremer, Sprecher für Google Deutschland. Langfristig könnten die Auflagen der Wettbewerbshüter Investitionen und Innovationen in Europa hemmen.
Google Maps bisher nur zusammen mit Play-Store
Bisher hatte Google seinen Kartendienst Maps, Google Play und den Sprachassistenten Google Assistant Fahrzeugherstellern nur als Produktpaket zum Kauf angeboten. In Zukunft sollen die Dienste auch einzeln lizenzierbar sein, wie das Bundeskartellamt mitteilte.
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Google habe außerdem zugesagt, vertragliche Beschränkungen für eine gemeinsame Verwendung der Kartendienste mit denen anderer Anbieter wie etwa Here, Mapbox oder TomTom aufzuheben. "Bislang konnten die verschiedenen Kartendienste von Google nur eingeschränkt mit den Diensten anderer Anbieter kombiniert werden", sagte Kartellamtchef Andreas Mundt.
Fahrzeughersteller können künftig zwischen Diensten verschiedener Anbieter frei wählen und diese entsprechend dem Kundenbedarf kombinieren. Das eröffnet neue Chancen für alternative Anbieter.
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Andreas Mundt, Chef des Bundeskartellamts
Auswirkungen über Deutschland hinaus
Google-Konkurrenten könnten nun etwa zusammen mit Fahrzeugherstellern neue Lösungen für das Infotainment in Fahrzeugen entwickeln.
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Die Auswirkungen dürften sich laut Kartellamt nicht auf Deutschland beschränken. Zwar gelte die Einigung für in Deutschland zugelassene Pkw, "wegen der EU-weit einheitlichen Zulassungsbedingungen gelten die Zusagen" damit jedoch für den gesamten europäischen Markt.
Neue Regeln ermöglichten Verfahren
Das Kartellamt griff bei dem Verfahren auf neue Regelungen zurück, die ihm ein härteres Vorgehen gegen Online-Riesen ermöglichen. Die Bonner Wettbewerbshüter können dabei Unternehmen, die eine "überragende marktübergreifende Bedeutung für den Wettbewerb haben", bestimmte wettbewerbsgefährdende Praktiken besser untersagen.
Im Falle der Google-Mutter Alphabet hatte das Kartellamt bereits eine "überragende marktübergreifende Bedeutung" festgestellt - ebenso ist dies etwa bei Amazon und Meta der Fall.
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