Insolvenz des Reiseveranstalters:EuGH stärkt Rechte von Pauschalurlaubern
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Der EuGH hat entschieden: Pauschalreisende, die eine Buchung storniert haben und deren Veranstalter danach pleite geht, sollen trotzdem ihr Geld zurückkriegen. Das Urteil erklärt.
Das neue Urteil des Europäischen Gerichtshofs gibt Pauschalurlaubern mehr Insolvenzschutz.
Quelle: Imago
Auch Verbraucherinnen und Verbrauchern, die vor der Insolvenz des Reiseveranstalters bereits wegen außergewöhnlicher Umstände von ihrer Reise zurückgetreten waren, profitieren von der Versicherung gegen Insolvenz-Folgen.
Es gebe keinen Grund, diese Menschen anders zu behandeln als solche, die wegen der Insolvenz ihre Reise nicht antreten konnten, erklärte der Europäische Gerichtshof (EuGH).
Urteil: Anspruch auf volle Erstattung
Verhandelt wurden zwei Fälle von Pauschalreisenden aus Österreich und Belgien, die im Jahr 2020 wegen der Corona-Pandemie von ihren Buchungen zurückgetreten waren. Danach ging der Reiseveranstalter pleite, die Versicherer verweigerten die Erstattung, weil der Grund für den Reiseverzicht nicht die Insolvenz, sondern der Reiserücktritt gewesen sei.
Im österreichischen Fall klagten die Verbraucher daraufhin gegen HDI, den Versicherer des Reiseveranstalters. HDI wandte laut Gerichtshof ein, nichts erstatten zu müssen, weil die Reise aufgrund der Pandemie und nicht wegen der Insolvenz abgesagt worden sei. Dieser Argumentation folgte der EuGH nicht. Zum aktuellen Urteil äußerte sich HDI bisher nicht.
In beiden Fällen müssen nun nationale Gerichte eine finale Entscheidung treffen und dabei das Urteil des EuGH beachten. Laut EU-Recht sollen die Mitgliedsstaaten gewährleisten, dass der Urlaub von Pauschalreisenden in vollem Umfang vor der Insolvenz des Veranstalters geschützt sind.
Quelle: dpa
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Quelle: dpa, AFP
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