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Johannemann von der Maple Bank:Cum-Ex: Freiheitsstrafe gegen Jurist verhängt
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Die Steuertricksereien im Rahmen des Cum-Ex-Skandals haben den Fiskus Milliarden gekostet. Nun ist ein weiteres Urteil gefallen: Der Jurist Ulf Johannemann muss hinter Gitter.
Neues Urteil im Steuerskandal um Cum-Ex-Aktiendeal
Quelle: dpa
Im Cum-Ex-Prozess vor dem Frankfurter Landgericht ist ein ehemaliger Spitzenjurist der Großkanzlei Freshfields wegen Beihilfe zur schweren Steuerhinterziehung zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren und sechs Monaten verurteilt worden. Ulf Johannemann war als Berater der später in die Insolvenz geschlitterten Maple Bank tätig.
Maple Bank soll über 380 Millionen Euro Schaden verursacht haben
Die Staatsanwaltschaft hatte eine Gesamtfreiheitsstrafe von fünf Jahren und sechs Monaten für ihn gefordert, die Verteidigung hatte sich für eine Bewährungsstrafe ausgesprochen. Der Anwalt habe "bewusst Gefälligkeitsgutachten erstattet (...), um den Geschäften einen vermeintlich legalen Anschein zu geben", hatte die Staatsanwaltschaft erklärt. Als die Finanzverwaltung 2009 der Maple Bank auf die Finger schaute, habe er zudem versucht, die Cum-Ex-Strategie des Instituts falsch darzustellen, um Rückerstattungen an den Fiskus zu verhindern.
Der Maple Bank mit Sitz in Frankfurt war vorgeworfen worden, mit Cum-Ex-Dividendengeschäften einen Steuerschaden von über 380 Millionen Euro verursacht zu haben. Das Geldhaus war im Cum-Ex-Skandal im Jahr 2016 kollabiert.
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Immer wieder Durchsuchungen bei Banken und Anwaltskanzleien
Bei den Cum-Ex-Geschäften war dem deutschen Staat ein Schaden in Milliardenhöhe entstanden. Anleger ließen sich dabei eine einmal gezahlte Kapitalertragssteuer auf Aktiendividenden mit Hilfe von Banken mehrfach erstatten. Dazu verschoben sie um den Stichtag der Dividendenzahlung herum untereinander Aktien mit - also cum - und ohne - ex - Dividendenanspruch.
Cum-Ex-Geschäfte sind eine Form der Steuerhinterziehung, bei der Aktien um den Stichtag der Dividendenzahlung hin und her gehandelt wurden. Mal mit (also "cum"), mal ohne ("ex") Dividendenanspruch. Dieses Vorgehen wurde so oft wiederholt, dass die Behörden nicht mehr hinterherkamen. So war es den Finanzinstitutionen möglich, sich eine einmal auf Aktiendividenden gezahlte Kapitalertragssteuer mehrfach erstatten zu lassen. Der Bundesgerichtshof hat diese Deals, bei denen den Steuerbehörden einige Milliarden Euro entgingen, als rechtswidrig eingestuft.
Die Fälle hatten weite Kreise gezogen, bei Banken und Anwaltskanzleien gibt es deswegen immer wieder Durchsuchungen. Vor dem Landgericht Bonn muss sich aktuell der ehemalige Chef der Hamburger Privatbank Warburg, Christian Olearius, unter dem Vorwurf von Cum-Ex-Geschäften verantworten.
Quelle: Reuters
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