Cannabis-Importe nach Deutschland steigen 2024 sprunghaft an
Für Medizin und Wissenschaft:Cannabis-Importe 2024 sprunghaft gestiegen
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Im Laufe des Jahres 2024 hat sich die Menge des nach Deutschland importierten Cannabis fast vervierfacht. In Deutschland selbst wird nur ein Bruchteil dessen produziert.
Über 70 Tonnen Cannabis wurden 2024 nach Deutschland importiert.
Der Import von Cannabis nach Deutschland für medizinische und wissenschaftliche Zwecke hat im Laufe des Jahres 2024 sprunghaft zugenommen: Die Menge stieg von 8,1 Tonnen im 1. Quartal des Jahres über 11,6 Tonnen im 2. Quartal und 20,7 Tonnen im 3. Quartal auf 31,7 Tonnen im 4. Quartal.
Das berichtete das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM). Damit habe sich die Importmenge im 4. Quartal gegenüber dem 1. Quartal fast vervierfacht.
Insgesamt wurden demnach im Gesamtjahr 2024 mehr als 72 Tonnen getrocknete Cannabis-Blüten für medizinische und wissenschaftliche Zwecke eingeführt.
Cannabis per Online-Bestellung direkt nach Hause geliefert: Was klingt wie eine Kiffer-Fantasie, ist inzwischen ein boomendes Geschäftsmodell. Doch das hat seine Schattenseiten.15.01.2025 | 28:29 min
Fast die Hälfte des Cannabis kommt aus Kanada
Zum Vergleich: In Deutschland selbst produziert wurden für diese Zwecke in dem Zeitraum rund 2,6 Tonnen, wie das BfArM auf Anfrage mitteilte. Diese Jahresmenge sei vor einigen Jahren durch ein Vergabeverfahren für die Dauer von vier Jahren festgelegt worden, hieß es weiter.
Mit mehr als 33 Tonnen stammte der Großteil des für medizinische und wissenschaftliche Zwecke importierten Cannabis laut BfArM aus Kanada, gefolgt von Portugal mit gut 17 Tonnen. Danach folgen Dänemark (knapp 7,4 Tonnen), Nordmazedonien (2,7 Tonnen) und Spanien (2,2 Tonnen).
Seit 2019 läuft der Anbau. Mittlerweile ist Portugal der zweitgrößte Produzent von medizinischem Cannabis weltweit. Exportiert wird vor allem nach Deutschland und Spanien.04.02.2025 | 2:08 min
Cannabis-Konsum seit 2024 legal
Gründe für den starken Anstieg nannte das BfArM nicht. Seit April vergangenen Jahres ist in Deutschland der nicht-medizinische Cannabis-Konsum für Volljährige mit zahlreichen Beschränkungen legal.
Erlaubt ist der Anbau von bis zu drei Pflanzen in Privatwohnungen, aufbewahren darf man bis zu 50 Gramm Cannabis. Zudem ist es nicht-kommerziellen "Anbauvereinigungen" mit Lizenz erlaubt, gemeinschaftlich Cannabis anzubauen.
Fachanwalt für Verkehrsrecht Arndt Kempgens im Gespräch29.01.2025 | 4:47 min
Ärzteverband: Großteil wird durch Online-Anbieter verschrieben
Markus Beier, Bundesvorsitzender des Hausärztinnen- und Hausärzteverbandes, verweist angesichts des gestiegenen Imports auf Online-Anbieter.
Angesichts der starken Zunahme der Importmenge, sei davon auszugehen, dass ein Großteil des Cannabis "nicht von niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten zu medizinischen Zwecken im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherungen verschrieben wurde", sagte er der Deutschen Presse-Agentur.
Sondern durch Online-Anbieter, die zum Teil aggressiv mit der einfachen Verschreibung von Medizinalcannabis auf Privatrezepten als privatärztliche Leistung werben.
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Markus Beier, Häusärztinnen- und Hausärzteverband
Die Zahl der Anträge auf Cannabis-Therapie sind bei den Krankenkassen in den vergangenen Jahren gestiegen. Doch noch immer ist eine Kostenübernahme kompliziert.06.04.2022
Bei Multipler Sklerose oder Palliativversorgung
Für die Verschreibung von Medizinalcannabis komme aus fachlicher Sicht nur ein relativ enger Kreis infrage, darunter Patientinnen und Patienten mit Multipler Sklerose sowie bei der Palliativversorgung, sagte Beier.
Er hält es im Übrigen für sinnvoll, dass die Versorgung mit Medizinalcannabis durch niedergelassene Ärztinnen und Ärzte für die klar umrissene Gruppe, für die eine medizinische Indikation besteht, in der Vergangenheit entbürokratisiert worden sei, ergänzte Beier.
"So ist der Genehmigungsvorbehalt der Krankenkassen bei Verschreibung durch Ärztinnen und Ärzte bestimmter Fachrichtungen gestrichen worden." Dies sei sinnvoll, denn es habe die Versorgung der betroffenen Patientinnen und Patienten, bei denen wirklich eine medizinische Indikation vorliege, unnötigerweise erschwert.
Quelle: dpa
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